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Steuererklärung für Selbstständige

Abhängig vom jeweiligen Kanton gelten in der Schweiz unterschiedliche Regelungen für Selbstständige in Sachen Steuern. In jedem Jahr werden Sie von der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Fristen und Steuersätze. Sind Sie selbstständig, müssen Sie zusätzliche Regelungen beachten.

Wer ist in der Schweiz zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Grundsätzlich muss jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hat, eine Steuererklärung abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob er ein Einkommen bezieht oder nicht. Auf der Grundlage der Steuererklärung wird von der kantonalen Steuerverwaltung entschieden, ob Sie Einkommenssteuer zahlen müssen und wie hoch sie ausfällt. Die Steuererklärung muss immer für das vorangegangene Jahr erstellt werden. Vollenden Sie im Jahr 2022 Ihr 18. Lebensjahr, müssen Sie erstmals im Jahr 2023 eine Steuererklärung abgeben. Lesen Sie mehr zum Thema «Wer muss eine Steuererklärung abgeben

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Selbstständige werden zur Steuererklärung aufgefordert

Zu Beginn eines jeden Jahres werden Sie von der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Mit der Aufforderung wird Ihnen eine Frist gesetzt, bis zu der Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Fristen. In den meisten Kantonen muss die Steuererklärung bis zum 31. März oder 30. April abgegeben werden. Sie geben die Steuererklärung immer für das vorangegangene Jahr ab.

In welchem Kanton muss ich als Selbstständiger die Steuererklärung abgegeben?

Wer im Angestelltenverhältnis tätig ist, muss die Steuererklärung in dem Kanton abgeben, in dem er wohnt. Anders sieht es bei Selbstständigen aus.

Betreiben Sie Ihre Firma nicht in dem Kanton, in dem Sie wohnen, müssen Sie die Steuererklärung in dem Kanton abgeben, in dem Ihre Firma ansässig ist.

In welcher Höhe fällt die Steuer an?

In welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Kanton ab, in dem Sie Ihre selbstständige Tätigkeit ausüben. In den einzelnen Kantonen können sich die Steuersätze stark unterscheiden. Sie können jedoch die Steuer mindern, wenn Sie verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen.

Was muss in der Steuererklärung angegeben werden?

Selbstständig können Sie hauptberuflich sein. Sie können aber auch nebenberuflich selbstständig sein, wenn Sie hauptberuflich im Angestelltenverhältnis arbeiten und zusätzlich eine Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben. Als selbstständig gelten Sie auch, wenn Sie eine Tätigkeit als Freelancer ausüben, also für mehrere Auftraggeber tätig sind. Auch das ist haupt- oder nebenberuflich möglich.

Sind Sie Geschäftsführer einer Firma, gelten Sie nach dem Schweizer Steuerrecht als Angestellter. Sie gelten als Selbstständiger, wenn Sie ein Einzelunternehmen haben, auf eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten und selbst das wirtschaftliche Risiko tragen.

Sind Sie zusätzlich im Angestelltenverhältnis tätig, müssen Sie neben dem Formular für die selbstständige Tätigkeit auch ein Formular für Ihr Einkommen als Angestellter ausfüllen. Für die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis geben Sie die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit an. Sie müssen also Ihren Nettolohn für das gesamte Jahr angeben. Sind Sie selbstständig, geben Sie die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit an. In der Regel ist das Ihr Gewinn.
In Ihrer Steuererklärung müssen Sie noch weitere Einnahmen wie Geldspielgewinne, Alimente und Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben.
In Ihrer Steuererklärung müssen Sie auch Angaben über Ihr Vermögen machen, zu dem

  • Kontoguthaben
  • Wertschriften
  • Liegenschaften
  • Lebens- und Rentenversicherungen mit dem Rückkaufswert
  • Wertgegenstände wie Kunstsammlungen
    gehören.

Was müssen Selbstständige zusätzlich in der Steuererklärung angeben?

Als Selbstständiger müssen Sie, abhängig davon, welche Tätigkeit Sie ausüben, auf eine gute Buchhaltung achten und alle Belege archivieren. Diese Belege müssen Sie auch mit der Steuererklärung abgeben, zumindest dann, wenn Sie von der Steuerverwaltung dazu aufgefordert werden. Eine Steuererklärung müssen Sie als Selbstständiger auf der Basis der Geschäftsbücher machen. Sie geben Ihre Erträge aus der Geschäftstätigkeit in der Steuererklärung an.
Nun ist es möglich, dass Sie auch für Ihre Firma über Kapitalanlagen verfügen. Sie müssen auch diese Kapitalanlagen und die Einkünfte daraus in der Steuererklärung angeben. Auch Gewinne aus Veräusserung von Geschäftsvermögen, wenn Sie beispielsweise einen Firmenwagen verkaufen, müssen Sie in der Steuererklärung angeben.

Wie sieht es mit der Mehrwertsteuer bei der Steuererklärung aus?

Als Selbstständiger in der Schweiz fragen Sie sich vielleicht, ab wann Sie eine Mehrwertsteuer zahlen müssen. Ab einem Jahreseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit von mindestens 100.000 CHF sind Sie mehrwertsteuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Innerhalb von 30 Tagen müssen Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) die Mehrwertsteuer anmelden. Dazu steht Ihnen online ein Formular zur Verfügung. Sie können online auch prüfen lassen, ob für Sie die Mehrwertsteuer zutrifft. Es gibt bei der Mehrwertsteuer auch Ausnahmen wie Gesundheitssektor, Versicherungen oder Landwirtschaft. Auch bei einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 CHF müssen Sie dann keine Mehrwertsteuer zahlen.

Was können Sie als Selbstständiger steuerlich absetzen?

Sind Sie selbstständig, gilt es, Steuern zu sparen. Daher können Sie verschiedene Ausgaben und finanzielle Belastungen steuerlich absetzen. Teilweise gibt es Unterschiede, je nach Kanton. In jedem Kanton können Sie jedoch diese Dinge steuerlich absetzen und als Abzüge in der Steuererklärung angeben:

  • Hypotheken und Kleinkredite, privat und für Ihre Firma
  • Vorsorgebeiträge und Pensionskassen
  • verschiedene Beiträge für Versicherungen, darunter auch Firmenversicherungen
  • Zuwendungen für eigenes Personal
  • Abschreibungen auf Geschäftsvermögen, beispielsweise auf Maschinen und Firmenwagen
    In den meisten Kantonen gibt es auch Steuerfreibeträge. Erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung, was Sie steuerlich absetzen können.

Was tun, wenn Sie die Frist nicht einhalten können?

Sind Sie sich bereits dessen bewusst, dass Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben können, müssen Sie unbedingt bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung ein Fristerstreckungsgesuch einreichen. Das Fristerstreckungsgesuch muss bis zum Ende der Frist, die für die Abgabe der Steuererklärung gilt, bei der Steuerverwaltung eingehen. Sie bekommen eine Fristverlängerung. In einigen Kantonen kann eine Gebühr erhoben werden, wenn die Verlängerung über einen bestimmten Stichtag hinausgeht. Versäumen Sie, ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen, und geben Sie die Steuererklärung nicht pünktlich ab, drohen eine Mahnung und Bussgeld.

Was passiert, wenn Sie die Steuererklärung nicht abgeben oder die Abgabe vergessen?

Geben Sie vorsätzlich keine Steuererklärung ab oder vergessen Sie, die Steuererklärung abzugeben, erhalten Sie von der zuständigen Steuerverwaltung eine Mahnung, mit der Ihnen eine erneute Frist gesetzt wird. Für die Mahnung kann eine Mahngebühr erhoben werden. Zusätzlich droht ein Bussgeld. Vor allem dann, wenn Sie bereits mehrmals die Steuererklärung vergessen haben, kann das Bussgeld bis zu 10.000 CHF betragen.

Die kantonale Steuerverwaltung schätzt Ihr Einkommen und legt eine Steuer fest. Ist diese Steuer zu hoch, können Sie Einspruch einlegen. Das ist nur erfolgreich, wenn Sie alle erforderlichen Formulare ausfüllen. Die Steuer kann aber auch zu niedrig festgelegt werden. In diesem Fall können Sie wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Sie müssen die Steuer in der entsprechenden Höhe nachzahlen und zusätzlich ein Bussgeld zahlen. Daher ist es wichtig, die Steuererklärung immer fristgemäss abzugeben.
In Ausnahmefällen, bei

  • Tod eines Familienangehörigen des Steuerpflichtigen
  • psychischer Erkrankung des Steuerpflichtigen
  • längerem Auslandsaufenthalt des Steuerpflichtigen
    können Sie, wenn Sie versäumt haben, die Steuererklärung abzugeben, bei der Steuerverwaltung eine erneute Frist beantragen. Sie müssen die Gründe nachweisen, warum Sie keine Steuererklärung abgeben konnten.

Steuererklärung für Ehepaare

Sind Sie verheiratet und selbstständig, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch, wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Ist Ihr Partner nicht selbstständig, muss er Angaben über sein Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit machen. Die gemeinsame Steuererklärung gilt ab dem Jahr Ihrer Eheschliessung. Im Folgejahr müssen Sie für das Jahr der Eheschliessung eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.

Hilfe bei der Steuererklärung

In jedem Kanton können Sie Ihre Steuererklärung online abgeben. Je nach Kanton werden unterschiedliche Steuerprogramme anerkannt, die Ihnen die Steuererklärung erleichtern.

Für Selbstständige ist die Hilfe eines Steuerberaters zu empfehlen. Er kennt legale Steuertricks und sagt Ihnen, was Sie im zuständigen Kanton steuerlich absetzen können. Er kennt sich mit den steuerlichen Regelungen für Selbstständige aus, die doch ziemlich kompliziert sind. Mit der Hilfe eines Steuerberaters vermeiden Sie Fehler bei der Steuererklärung, die zu hohen Bussgeldern führen können. Adressen von Steuerberatern finden Sie über Branchenverbände wie ExpertSuisse oder Treuhand Schweiz.