Gingen Sie schon mal steuerlich schlau vor, um Ihre Lernkosten zurückzubekommen? Seit 2016 lässt sich Bildungsgeld von der Steuer absetzen. So profitieren Sie finanziell von Ihren Weiterbildungen.
Seit 2016 können Aus- und Weiterbildungskosten bis zu 12’000 Franken jährlich steuerlich abgezogen werden. Davor war das nicht so einfach. Besonders bei Sprachkursen oder Fachtagungen, die für Ihren Beruf sind, ist das eine gute Sache.
Regeln können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein. Aber wichtig ist, die berufliche Notwendigkeit deutlich zu machen. So erklärt sich auch der steuerliche Vorteil für Sie. Und Ihr Arbeitgeber muss sich keine Sorgen machen, dass er Fortbildungen versteuern muss, die er für wichtig hält.
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Wichtige Erkenntnisse
- Berufsorientierte Ausbildungskosten sind seit 2016 bis zu einem Betrag von 12’000 Franken jährlich abzugsfähig.
- Vor dieser Änderung waren Training und Umschulungskosten steuerlich nicht absetzbar.
- Die meisten Kantone haben eigene Regelungen zur Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten.
- Kosten für beruflich notwendige Sprach- oder Computerkurse können steuerfrei sein.
- Unterlagen und Anwesenheitsnachweise unterstützen den steuerlichen Abzug von Bildungskosten.
- Arbeitgeber können berufliche Fortbildung als Betriebsausgaben geltend machen, ohne dass dies als geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer zählt.
Absetzbarkeit von Bildungskosten im beruflichen Bereich
Die Möglichkeit, Bildungskosten absetzen zu können, ist für viele ein Plus. Das gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbständige. Voraussetzung ist, dass die Kosten beruflich sind und der Job dadurch besser gemacht wird.
Werbungskosten für Arbeitnehmer
ArbeitnehmerInnen können Ausgaben für Weiterbildungen gegen die Steuer rechnen. Dabei ist es wichtig, was genau zu diesen Kosten zählt.
- Fachliteratur
- Fortbildungskosten
- Ausbildungskosten
- Reise- und Fahrkosten
- Kosten für digitale Arbeitsmittel
- Home-Office-Kosten
Kosten für Sprachkurse, Studium und auch Ausbildungsrückzahlungen sind absetzbar. Dazu gehören auch Reisekosten und Selbstkosten von Dienstreisen. Alles, was du für dein Home Office brauchst, zum Beispiel ein Schreibtisch, zählt auch dazu.
Betriebsausgaben für Selbstständige
Wenn du selbständig bist, kannst du Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben angeben. Das gilt für Teilnahmegebühren von Fortbildungen. Auch Übernachtungs- und tägliche Verpflegungskosten sowie Arbeitsmittel sind da mit dabei.
Eine gute Nachricht: Vom Staat kannst du bis zu 50% der Kosten zurückbekommen. Dies unterstützt Steuerliche Förderung Weiterbildung deutlich. Das Weiterbildung Finanzamt achtet darauf, dass du nicht unnötig Steuern zahlst.
Typ | Absetzbare Kosten | Steuerlicher Vorteil |
---|---|---|
Arbeitnehmer | Fachliteratur, Fortbildungskosten, Reise- und Fahrkosten | Werbungskostenpauschale, Rückerstattung bis zu 50% |
Selbständige | Lehrgangsgebühren, Arbeitsmittel | Vollständige Absetzbarkeit als Betriebsausgaben |
Bedingungen für die steuerliche Anerkennung von Fortbildungskosten
Um Fortbildungskosten von der Steuer abzusetzen, müssen sie mit dem Beruf direkt oder indirekt zu tun haben. So sichert man sich steuerliche Vorteile.
Beruflicher Zusammenhang
Fortbildungen können nur abgesetzt werden, wenn sie klar mit dem Beruf zu tun haben. Sie sollten für den Job wichtig und nützlich sein. Dies umfasst Kurse, Seminare und Schulungen, die deine Arbeit verbessern.
Nachweis der Notwendigkeit
Um Steuern zu sparen, muss man die Notwendigkeit für Fortbildungen nachweisen. Dazu gehören Teilnahmebescheinigungen und Rechnungen. Auch eine genaue Begründung warum die Fortbildung beruflich nützlich war, ist wichtig. Es gibt auch Regeln, welche Kosten abgesetzt werden können.
Kostenart | Pauschale / Regelung |
---|---|
Informationsbeschaffungskosten | 20% der entstandenen Kosten, max. 20 Euro pro Monat, bis zu 240 Euro jährlich |
Laptops oder Computer (unter 490 Euro) | Gesamte Kosten innerhalb eines Jahres absetzbar |
Reisekosten | 30 Cent pro gefahrenem Kilometer |
Übernachtungen in Deutschland | 20 Euro pro Nacht |
Verpflegung bei Fortbildungen | 12 Euro für An- und Abreisetage, 24 Euro für vollständige Fortbildungstage |
Werbungskosten für Lerngemeinschaften | 0,30 €/km für Hin- und Rückfahrten, 14 Euro bei Abwesenheit über 8 Stunden, 28 Euro bei Abwesenheit über 24 Stunden |
Um Kosten geltend zu machen, muss man sich an bestimmte Regeln halten. Diese sind unter anderem im §9 Abs. 6 EStG festgelegt. Die Fortbildung muss mindestens zwölf Monate dauern und mit einem Abschluss enden.
Steuerliche Behandlung von Umschulungskosten
Die steuerliche Behandlung von Umschulungskosten bringt finanzielle Vorteile. Seit dem 1. Januar 2016 können Aus- und Weiterbildungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Ein maximaler Abzug von CHF 12.000 pro Jahr ist möglich.
Umschulungskosten lassen sich von der Steuer absetzen, wenn sie für einen echten Berufsumstieg nötig sind. Zum Beispiel die Kosten, wenn jemand aus dem Druckbereich zur Krankenschwester wird. Der neue Beruf muss aber wesentlich anders sein.
Manchmal sind äußere Umstände wie Jobverluste Grund für eine Umschulung. Das Steuerrecht hilft dann bei der Unterstützung. So fällt der Neustart im Beruf leichter.
Es ist schlau, die steuerlichen Aspekte früh bei der Ausbildung zu bedenken. Das spart jede Menge Geld. Auch Kosten, die der Arbeitgeber bezahlt, können abgesetzt werden.
Wer Bildungsmaßnahmen für einfache Jobs oder ein Studium nutzt, profitiert ebenfalls steuerlich. Falls das Studium die Umschulung unterstützt, zählt es zu den absetzbaren Kosten.
Kostenerstattungen und steuerliche Vorteile für Arbeitgeber
Arbeitgeber können viel sparen, wenn sie Bildungskosten ihrer Mitarbeiter bezahlen. Ein Beispiel: Ein Bankmitarbeiter nahm von 2014 bis 2016 an einem Kurs teil, den die Bank bezahlte. Es ging um Kursgebühren von 5.000 Euro. Er bekam das Geld zurück, weil er einen Test bestand.
Es ist wichtig für Arbeitgeber zu wissen, dass sie Steuern sparen können, wenn die Ausbildung im Interesse des Unternehmens liegt. Eine Genehmigung im Voraus zu bekommen, ist entscheidend. Leider muss die Erstattung von 2016 versteuert werden. Das liegt daran, dass sie nur gezahlt wurde, weil der Mitarbeiter die Prüfung bestand.
Ausbildungskosten als Betriebsausgaben
Die Bezahlung von Bildungskosten bringt Arbeitgebern viele Vorteile. Zum Beispiel können sie dadurch Steuern sparen. Es ist wichtig, dass die Ausbildung dem Unternehmensinteresse dient.
Dann können die Kosten abgesetzt werden. Mehr dazu, wie das funktioniert, finden Sie hier: Kostenerstattung Fort- und Weiterbildung.
Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie
Es gibt zusätzlich zum Absetzen der Kosten noch weitere Möglichkeiten. Zum Beispiel den Bildungsfreibetrag und die Bildungsprämie. Sie helfen, Steuern zu sparen.
Diese Leistungen können sehr nützlich sein. Arbeitgeber können dadurch Ausgaben für Bildung günstiger machen. Mehr Infos zu steuerfreien Erstattungen finden Sie bei Juhn & Partner.
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Um es kurz zu machen: Kosten für Bildung steuerlich geltend zu machen ist gut für Arbeitgeber. Aber, wie viel man spart, hängt vom Einzelfall ab.
Steuerliche Aspekte von Aus- und Weiterbildungen
Fortbildungen können steuerlich geltend gemacht werden. Das betrifft Kosten wie Lehrgangsgebühren, Kursmaterial und Fachbücher. Auch Reisekosten und Arbeitsmittel wie Computer sind absetzbar.
Arbeitnehmer haben verschiedene Abzugsmöglichkeiten. Zum Beispiel eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Jahr. Für Homeoffice gibt es sechs Euro pro Tag, maximal 210 Tage im Jahr. Reisekosten können nach direkten Kosten oder einer Pauschale pro Kilometer abgerechnet werden. Auch Verpflegungskosten werden anerkannt.
Freiberufler und Selbstständige müssen ihre Betriebsausgaben belegen. Dazu zählen Fachliteratur, Sprachkurse und Kosten für ein Arbeitszimmer. Auch berufliche Reisen können sie absetzen. Mehr Infos gibt es in [KS EStV Nr. 42 vom 30. November 2017](https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/dbst/kreisschreiben/dbst-ks-2017-1-042-d-de.pdf.download.pdf/dbst-ks-2017-1-042-d-de.pdf).
Es gibt Obergrenzen für den Steuerabzug. Bis 2022 sind es 12.000 CHF, danach mehr bis 2024. Für Verheiratete gelten höhere Beträge. Diese Abzüge sind nur möglich, wenn die Belege stimmen.
Die Kosten für berufsorientierte Fortbildungen sind meist abzugsfähig. Das gilt auch für Umschulungen. Doch bei Erstattungen durch den Arbeitgeber gibt es Ausnahmen, sie können steuerpflichtig sein.
Kostenart | Maximalabzug (CHF) | Sachgrund |
---|---|---|
Direkte Bundessteuer (2022) | 12.000 | Berufsbezogene Aufwendungen |
Direkte Bundessteuer (2023) | 12.600 / 12.700 | Berufsbezogene Aufwendungen |
Direkte Bundessteuer (2024) | 12.900 | Berufsbezogene Aufwendungen |
Ehepaare (2024) | 25.800 | Gemeinsame Veranlagung |
Ehepaare (2023) | 25.200 / 25.400 | Gemeinsame Veranlagung |
Ehepaare (bis 2022) | 24.000 | Gemeinsame Veranlagung |
Um Kosten für Weiterbildung abzusetzen, muss man Belege aufbewahren. Reicht man alles bei der Steuer ein, kann man viele Abzugsmöglichkeiten nutzen. So fördert man seine berufliche Entwicklung.
Fazit
In der heutigen Arbeitswelt sind kontinuierliche Weiterbildungen sehr wichtig. Sie machen uns im Beruf besser und halten uns konkurrenzfähig. Wenn es ums Steuernsparen geht, ist Bildung ein großer Vorteil. Man kann Lernkosten als Arbeitnehmer absetzen, und Selbstständige geben sie als Unternehmenskosten an. Das beinhaltet Ausgaben wie Kurse, Fahrten und Unterkünfte.
Aber man kann nicht alles von der Steuer absetzen. Nur Kosten, die direkt mit dem Beruf zu tun haben, sind erlaubt. Zum Beispiel sind exotische Flugscheine ohne beruflichen Nutzen nicht absetzbar. Doch für Berufsstudien oder Umschulungen könnte es möglich sein. Sich gut zu informieren und im Zweifelsfall einen Experten zu fragen, ist klug. Die Steuerberaterkammer Stuttgart bietet dazu viele Infos auf ihrer Webseite an.
Also, die richtige Behandlung und Dokumentation der Bildungskosten ist sehr wichtig. Es kann Steuern sparen und uns beruflich voranbringen. Wer Bildungsausgaben gut absetzen will, sollte die Regeln kennen. Und bei komplexen Fragen beraten lassen.
Mehr dazu finden Sie auf Fortbildungskosten absetzen und Akademie.de, sowie bei der Steuerberaterkammer Stuttgart.