Zum Inhalt
Startseite » News » Ratgeber » Was kann ich steuerlich absetzen?

Was kann ich steuerlich absetzen?

Die Steuererklärung ist in der Schweiz Jahr für Jahr ein Muss. Jeder volljähriger Einwohner in der Schweiz ist zur Steuererklärung verpflichtet. Sie ist ein leidiges Thema, doch kann sie auch sinnvoll sein, da Sie Geld zurückbekommen können. Das gelingt, wenn Sie verschiedene Ausgaben steuerlich absetzen. Wichtig ist, dass Sie wissen, was Sie steuerlich geltend machen können und bis zu welcher Höhe das möglich ist. In den einzelnen Kantonen können sich die Regelungen im Detail unterscheiden. Dies gilt auch, wenn Sie die Steuererklärung online abgeben.

Versicherungsprämien steuerlich absetzen

Versicherungen sind sinnvoll, da sie im Schadensfall vor hohen Kosten schützen. Verschiedene Versicherungsprämien können Sie in der Steuererklärung angeben. Das ist jedoch nicht mit allen Versicherungen möglich.

Krankenversicherung und medizinischer Behandlungen steuerlich absetzen

Nichts geht ohne Krankenversicherung. Daher können Sie auch die Versicherungsprämien steuerlich absetzen. Eine steuerliche Geltendmachung der Krankenkassenbeiträge ist nach Abzug der Prämienverbilligung und eventueller Erstattungen möglich.

Nicht alle Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Behandlungen oder Heilmittel, die nicht den Versicherungsbedingungen entsprechen, werden Ihnen nicht von der Krankenkasse erstattet. Das gilt auch bei einem hohen Krankenkassenfranchise. Die Kosten, die Sie selbst tragen mussten, geben Sie in Ihrer Steuererklärung an. Wichtig ist jedoch, dass die Behandlungen oder Heilmittel medizinisch anerkannt sind. Anderenfalls können sie nicht steuerlich abgesetzt werden. Kosmetisch begründete Behandlungen können Sie nicht in der Steuererklärung angeben. Abzugsfähig sind auch die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz, Zahnärzte und lizenzierte Naturheiler.

Beachten Sie den Selbstbehalt in der Krankenversicherung. Er ist in vielen Fällen hoch, sodass Sie nur die von Ihnen getragenen Kosten, die den Selbstbehalt übersteigen, steuerlich absetzen können. Der Selbstbehalt beträgt in den meisten Kantonen fünf Prozent Ihres Nettoeinkommens. Im Kanton Baselland gibt es keinen Selbstbehalt. Sie können dort die gesamten Kosten steuerlich geltend machen. Der Selbstbehalt im Kanton Schwyz liegt unter drei Prozent. In den Kantonen Wallis, Glarus und St. Gallen beträgt der Selbstbehalt zwei Prozent Ihres Nettoeinkommens.

Jetzt Unterstützung bei der Steuererklärung kostenlos anfragen:



Was Sie bei der privaten Vorsorge beachten sollten

Steuerlich absetzen können Sie auch Beiträge für die Unfallversicherung, Lebensversicherung und Pensionskasse, da sie als private Vorsorge gelten.

Sind Sie selbstständig, können Sie in die Säule 3a als gebundene Vorsorge einzahlen und bis zu 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens steuerlich absetzen. Beachten Sie den Maximalbetrag, der auch dann ziemlich niedrig ist, wenn die Beiträge über den Arbeitgeber in die Pensionskasse eingezahlt wurden. Für andere Beitragszahler ist der Maximalbetrag höher. Es gibt auch hier Unterschiede bei den einzelnen Kantonen. Damit Sie Ihre Beiträge in der Steuererklärung angeben können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Instituts, bei dem Sie einzahlen.

Damit Ihnen Ihre AHV-Rente nicht gekürzt wird, können Sie fehlende AHV-Beiträge nachzahlen. Es gibt verschiedene Gründe für Beitragslücken:

  • häufiger Wechsel des Arbeitgebers
  • Studium
  • längerer Auslandsaufenthalt
  • Bezug von Taggeldleistungen einer Versicherung aufgrund von Krankheit oder Unfall

Nachzahlungen können Sie für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren leisten und in Ihrer Steuererklärung angeben. In der Nachweispflicht stehen Sie, wenn Ihr Arbeitgeber von Ihnen Geld für AHV-Beiträge einbehalten, es aber nicht eingezahlt hat. Die fehlenden Beiträge werden Ihnen gutgeschrieben, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in dieser Zeit gearbeitet haben.

Kaufen Sie sich in eine Pensionskasse ein, sind diese Kosten ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Die Höhe des möglichen Einkaufs ist von Ihrer Deckungslücke abhängig. Beachten Sie, ob in Ihrem Kanton ein Versicherungsfreibetrag pro Kind gilt. Mit solchen Freibeträgen können Sie zusätzlich Steuern sparen.

Vorsicht: Diese Versicherungsprämien können Sie nicht steuerlich absetzen

Nicht alle Versicherungsprämien können Sie von Ihrer Steuer absetzen. Das betrifft

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Autoversicherung
  • Sachversicherungen
  • Reiseversicherungen

Berufsauslagen steuerlich absetzen

Damit Sie Ihren Beruf ausüben können, entstehen mitunter verschiedene Kosten. Das können Kosten für den Arbeitsweg, verschiedene Arbeitsmittel, die Sie selbst bezahlen, aber auch Kosten für die Weiterbildung sein. Verschiedene Berufsauslagen sind steuerlich absetzbar.

Kosten für Weiterbildung steuerlich absetzen

Was Sie an Weiterbildungskosten steuerlich absetzen können, ist je nach Kanton unterschiedlich. Weiterbildungskosten können Sie nur dann in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn es sich nicht um Kosten für die primäre Erstausbildung handelt. Zumeist verlangen die Steuerverwaltungen Belege für die Weiterbildungskosten. Ohne Nachweis sind im Kanton Zürich und einigen anderen Kantonen Kosten bis 500 CHF abzugsfähig.

Damit Sie Kosten für Weiterbildung steuerlich absetzen können, müssen Sie im Berufsleben stehen. Nehmen Sie ein Sabbatical und absolvieren Sie eine Aus- oder Weiterbildung, sind die Kosten nicht abzugsfähig. Die Aus- oder Weiterbildung muss im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen. In den meisten Kantonen sind bis zu 12’000 CHF steuerlich abzugsfähig. Neben den eigentlichen Weiterbildungskosten werden auch Kosten für Lernmaterialien sowie Reisekosten anerkannt.

Steuern im Nebenjob

Das zu versteuernde Einkommen kann durch einen Nebenjob gesenkt werden. In einigen Kantonen und beim Bund können bis zu 20 Prozent des Nebenverdienstes für Berufsauslagen als Pauschale von den Steuern abgezogen werden. Abzüge, die 2’400 CHF übersteigen, müssen Sie belegen.

Kosten für Fahrrad und öffentlichen Verkehr

In den meisten Kantonen können Sie Kosten für den Weg zur Arbeit mit dem Auto nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen, die sich je nach Kanton unterscheiden können:

  • nächster Zugang zum öffentlichen Verkehr befindet sich mehr als einen Kilometer entfernt von Arbeitsstelle oder Wohnung
  • öffentliche Verkehrsmittel fahren bei Arbeitsbeginn oder Arbeitsende nicht
  • Arbeitsweg von Tür zu Tür ist mit dem Auto mindestens eine Stunde kürzer als mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
  • öffentlicher Verkehr kann aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht genutzt werden
  • Arbeitgeber verlangt, dass Sie Ihr privates Auto während der Arbeit nutzen, und bezahlt dafür
  • Auto- und Motorradkosten können jedoch in den Kantonen Jura, Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Vaud, Zug, Graubünden, Neuchatel, Fribourg, Obwalden, Solothurn, Ticino und Uri unbeschränkt steuerlich geltend gemacht werden.

Für Fahrten mit dem Velo zur Arbeit können Sie in den meisten Kantonen 700 CHF als Pauschale abziehen.
Bei Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit können Sie Kosten für das Abo in der Steuererklärung angeben.

Weitere Berufsauslagen, die Sie absetzen können

Steuerlich absetzbar sind noch weitere Berufsauslagen. Sie sollten für Computer, Smartphone, Fachbücher, Verpflegung oder Berufskleidung einen Nachweis zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Die Höhe der abzugsfähigen Beiträge unterscheidet sich, je nach Kanton. Arbeiten Sie im Home Office, können Sie unter besonderen Umständen auch Kosten für Miete, Strom, Heizung oder Mobiliar anteilig steuerlich absetzen.

Zu de Berufsauslagen gehören auch die Kosten für auswärtige Verpflegung, die in einigen Kantonen unter besonderen Umständen steuerlich geltend gemacht werden können.

Steuerliche Absetzbarkeit bei Kindern

Auch minderjährige Kinder können Sie steuerlich absetzen. Die möglichen Abzüge unterscheiden sich, je nach Kanton. Sind Ihre Kinder bereits volljährig und befinden sie sich noch in der Ausbildung, können Sie ebenfalls Abzüge vornehmen. Ausbildungskosten sind abzugsfähig, wenn die Kinder in Ihrem Haushalt leben und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zahlen Sie für ein minderjähriges Kind, das nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt, Alimente, sind diese Beträge ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Der Elternteil, der die Alimente erhält, muss sie versteuern.

Unterhaltskosten für Immobilien

Haben Sie eine Immobilie erworben, sind die Unterhaltskosten steuerlich absetzbar. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Pauschalen für Instandhaltungsarbeiten. Das gilt auch für Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Leisten Sie als Stockwerkseigentümer Einlagen in Erneuerungs- und Verwaltungsfonds der Eigentümergesellschaft, können Sie diese steuerlich geltend machen, wenn sie für werterhaltende Massnahmen verwendet werden.

Abzugsfähigkeit von Schulden

Steuerlich absetzen können Sie auch Schulden bis maximal 50’000 CHF, wenn es sich um Kreditzinsen aus privaten Darlehen, Hypotheken, Verzugszinsen oder Kreditkartensalden handelt. Baukredit- und Baurechtzinsen können in einigen Kantonen nicht abgesetzt werden. Nicht abzugsfähig sind Leasingzinsen und Leasingraten.

Sozialabzüge nach Alter und Familienstand

Steuern sparen können Sie mit Sozialabzügen, die sich je nach Alter und Familienstand unterscheiden. Die Aufwendungen müssen Sie nicht belegen. Sie müssen lediglich den Nachweis über die persönlichen Verhältnisse vorlegen. Die Höhe der Sozialabzüge unterscheidet sich auch, je nach Kanton. Sind Sie Niedrigverdiener, können Sie in einigen Kantonen zusätzliche Abzüge abhängig vom Familienstand vornehmen. Unterstützen Sie einen erwerbsunfähigen oder finanziell schwachen Partner, sind weitere Sozialabzüge möglich.

Leisten Sie Unterhalt an Ihren geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten, sind diese Kosten ebenfalls steuerlich abzugsfähig.

Steuern sparen mit Spenden

Bei Spenden können Sie in den meisten Kantonen maximal 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens steuerlich absetzen. In den meisten Kantonen müssen Sie mindestens 100 CHF jährlich spenden, um die Beträge in der Steuererklärung anzugeben. Anerkannt werden Spenden an Institute, die öffentliche Zwecke verfolgen oder der Gemeinnützigkeit dienen. Auch Spenden an Bund, Kantone und Gemeinden sind steuerlich absetzbar. Das gilt auch für Parteispenden, unabhängig davon, welche Partei Sie unterstützen. Sachspenden können Sie ebenfalls von den Steuern absetzen.

Hilfe vom Steuerberater in Anspruch nehmen

Ein Steuerberater lässt sich seine Leistung honorieren, doch ist es sinnvoll, ihn in Anspruch zu nehmen. Das ist vor allem bei einem höheren Einkommen und für Selbstständige sinnvoll. Der Steuerberater zeigt Ihnen, wo Sie Steuern sparen können und was absetzbar ist. Er kennt völlig legale Steuertricks und kennt sich auch mit den in Ihrem Kanton geltenden Regelungen aus.