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Steuererklärung vergessen – welche Folgen hat das?

Für die Steuererklärung können die Regelungen je nach Kanton abweichen. Je nach Kanton gelten für die Abgabe unterschiedliche Fristen. Sie erhalten von Ihrer kantonalen Steuerverwaltung zu Beginn eines jeden Jahres eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung. Nun kann es passieren, dass Sie vergessen, diese abzugeben. In solchen Fällen drohen Sanktionen. Mit einer Busse werden Sie auch belegt, wenn Sie vorsätzlich gar keine Steuererklärung abgeben.

Fristerstreckungsgesuch, wenn Sie den Termin nicht einhalten können

Es kann passieren, dass Sie es nicht schaffen, zur festgelegten Frist die Steuererklärung abzugeben. Damit Sie nicht für die verspätete Steuererklärung mit Sanktionen belegt werden, sollten Sie rechtzeitig ein Fristererstreckungsgesuch bei Ihrer zuständigen Steuerverwaltung einreichen. Das Fristerstreckungsgesuch muss unbedingt bis spätestens zum Stichtag bei der Steuerverwaltung eingehen, da Sie sonst sanktioniert werden. Rechtzeitig, wenn Sie glauben, die Steuererklärung nicht pünktlich abgeben zu können, sollten Sie aktiv werden.

Die Fristverlängerung kann je nach Kanton unterschiedlich lang festgesetzt werden. Sie müssen mit einer Gebühr rechnen, wenn die Fristverlängerung über den 30. September hinaus erfolgt. Die geltenden Regelungen unterscheiden sich jedoch abhängig vom Kanton.

Steuererklärung vergessen oder bewusst nicht abgegeben – diese Sanktionen drohen

Versäumen Sie, zur angegebenen Frist Ihre Steuererklärung abzugeben, erhalten Sie von der zuständigen Steuerverwaltung zunächst eine Mahnung.

Für die Mahnung wird eine Mahngebühr erhoben, die ca. 60 CHF beträgt. Mit der Mahnung wird Ihnen eine erneute Frist gesetzt, die Sie unbedingt einhalten sollten.

Lassen Sie auch diese Frist wieder verstreichen, werden Ihr Einkommen und die daraus resultierende Steuerpflicht vom Steueramt nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. In der Folge ist es daher möglich, dass Sie zu viel Steuern zahlen müssen. Das sollten Sie verhindern. Eine Mahnung bekommen Sie auch, wenn Sie vorsätzlich gar keine Steuererklärung abgeben. Sie müssen auch in dem Fall den Betrag zahlen, der vom Steueramt festgelegt wird, wenn Sie die Mahnung nicht berücksichtigen.

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Bussgelder und Verfahren bei versäumtem Termin

Wer vergisst, seine Steuererklärung abzugeben, oder sie vorsätzlich gar nicht abgibt, muss mit einer Busse wegen Verletzung der Verfahrenspflichten rechnen. Sie kann bis zu 10’000 CHF betragen. Ein so hohes Bussgeld wird vor allem dann fällig, wenn die Steuererklärung wiederholt vergessen oder vorsätzlich nicht abgegeben wird.

Nun ist es möglich, dass Sie vergessen, die Steuererklärung abzugeben, und auch auf die Mahnung nicht reagieren. Die Steuerverwaltung legt nach pflichtgemässem Ermessen fest, welche Steuer Sie zahlen müssen. Mitunter wird diese Steuer zu niedrig festgesetzt. Das ist auf keinen Fall zu Ihren Gunsten, denn es gibt nachträgliche Prüfungen. Bei einer zu niedrig festgesetzten Steuer können Sie wegen Steuerhinterziehung sanktioniert werden. Sie müssen die zu wenig gezahlte Steuer nachzahlen und zusätzlich mit einem Bussgeld rechnen.

Keine Steuererklärung abgeben – keine Lösung

Es ist nicht sinnvoll, keine Steuererklärung abzugeben, da Sie mit Sanktionen rechnen müssen. Sind Sie mit der Steuer nicht einverstanden, die von der Steuerverwaltung festgelegt wird, können Sie Einspruch einlegen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten eher gering. Erfolgreich können Sie nur sein, wenn Sie nachträglich alle Formulare ordnungsgemäss ausfüllen. Das ist auch online möglich, da Sie in allen Kantonen die Steuererklärung inzwischen online abgeben können.

Die Sanktionen in Form von Mahnungen und Busse gelten in allen Schweizer Kantonen. Allerdings können je nach Kanton unterschiedliche Fristen und Unterschiede bei der Höhe der Busse gelten.

Abgabe der Steuererklärung vergessen – was Sie tun können

Haben Sie vergessen, Ihre Steuererklärung fristgemäss abzugeben, und auch kein Fristerstreckungsgesuch eingereicht, müssen Sie die Mahnung oder die von der Steuerverwaltung festgesetzte Steuer in Kauf nehmen. Sie können jedoch die Formulare nachträglich ausfüllen und Einspruch gegen die festgesetzte Steuer einlegen.
Nur dann, wenn Sie selbst keine Schuld am Versäumnis haben, können Sie bei Ihrer zuständigen Steuerverwaltung einen Antrag auf Wiederherstellung der Frist stellen. Das ist nur möglich, wenn anerkannte Gründe vorliegen:

  • psychische Erkrankung des Steuerpflichtigen
  • Kuraufenthalt des Steuerpflichtigen
  • Todesfall in der Familie des Steuerpflichtigen.

Sofort, wenn der Verhinderungsgrund weggefallen ist, müssen Sie das Gesuch stellen. Urlaub, berufliche Überlastung oder Unwissenheit werden als Gründe nicht anerkannt.

Reduktion der Busse bei Steuerhinterziehung

Wurden Sie von der zuständigen Steuerverwaltung mit einer Busse wegen Steuerhinterziehung belangt, müssen Sie diese Busse nicht für gegeben hinnehmen. Sie müssen zwar mit einem Bussgeld rechnen, doch haben Sie 30 Tage Zeit, um bei der zuständigen Steuerverwaltung Einsprache einzureichen. Wird Ihre Einsprache anerkannt, ist eine Reduktion der Busse möglich.

Hilfe bei der Steuererklärung

In allen Kantonen wird die elektronische Steuererklärung anerkannt. Allerdings werden je nach Kanton unterschiedliche Steuerhilfsprogramme akzeptiert. Die Steuerhilfsprogramme ermöglichen eine schnellere Steuererklärung, doch können sie nicht verhindern, dass es zu Versäumnissen bei der Steuererklärung kommt.

Professionelle Hilfe erhalten Sie von einem Steuerberater. Er sorgt dafür, dass keine Fehler bei der Steuererklärung auftreten. Allerdings gilt es auch als Steuerhinterziehung, wenn Sie dem Steuerberater wichtige Angaben verschweigen, beispielsweise Einkommen, oder wichtige Nachweise nicht vorlegen. In solchen Fällen müssen Sie mit Busse rechnen. Der Steuerberater kann Ihnen helfen, Steuern zu sparen. Er ist jedoch genauso an die je nach Kanton geltenden Fristen für die Abgabe der Steuererklärung gebunden. Nehmen Sie regelmäßig die Hilfe des Steuerberaters in Anspruch, müssen Sie zwar die Steuererklärung zum festgelegten Termin abgeben, doch können Sie das nicht vergessen, da das der Steuerberater erledigt.