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Steuererklärung

Die Steuerverwaltung fordert Sie in jedem Jahr zu einer Steuererklärung auf. Anhand der Angaben in der Steuererklärung wird ermittelt, welche Einkommens- und Vermögenssteuer Sie zahlen müssen. Nicht jeder muss Einkommenssteuer zahlen. Es ist auch möglich, dass Sie eine Erstattung erhalten, wenn Sie genügend Ausgaben haben, die Sie absetzen können.

Eine Erstattung können Sie nur dann erhalten, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben. Diese können Sie selbst erstellen. Möchten Sie sich das erleichtern, stehen Ihnen verschiedene Steuerprogramme zur Verfügung. Einige dieser Programme sind kostenpflichtig. Sie müssen darauf achten, ob das jeweilige Programm in Ihrem Kanton anerkannt wird. Um möglichst viel vom Bund zurückzubekommen und Fehler zu vermeiden, können Sie auch einen Steuerberater mit Ihrer Steuererklärung beauftragen. Das kostet zwar etwas Geld, lohnt sich aber meistens durch eine höhere Steuererstattung trotzdem.

Jetzt Hilfe bei der Steuererklärung erhalten:



Wo wird die Steuererklärung abgegeben?

Die kantonale Steuerverwaltung fordert Sie in jedem Jahr zur Abgabe Ihrer Steuererklärung auf. Bei der Steuerverwaltung, die Sie zur Abgabe aufgefordert hat, reichen Sie auch Ihre Steuererklärung ein. Die Steuerunterlagen können Sie per Post, aber auch als online Steuererklärung abgeben.

Finanzämter in der Schweiz

Übergeordnete Stelle für Steuern in der Schweiz ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Sie hat ihren Sitz in Bern und wird vom Eidgenössischen Finanzdepartment (EFD) beaufsichtigt. Von der ESTV werden verschiedene Steuern und Abgaben erhoben, darunter

- direkte Bundessteuer
- Mehrwertsteuer
- Verrechnungssteuer
- Spielbankenabgabe
- Stempelabgabe
- Wehrpflicht-Ersatzabgabe.

Die ESTV verfügt über verschiedene Unterabteilungen, die sich um die Anwendung und Durchsetzung des Steuerrechts kümmern. Dort erhalten Sie auch Informationen zu Steuerfragen.

Die Schweiz verfügt über kantonale Steuerverwaltungen, die zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Für jeden Kanton ist eine andere Steuerverwaltung zuständig. Da die Schweiz aus 26 einzelnen Kantonen besteht, gibt es 26 kantonale Steuerverwaltungen.

Was ist eine Steuererklärung?

Eine Steuererklärung ist die Erklärung einer steuerpflichtigen Person über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Beratung am Tisch

Diese erfolgt in der Schweiz schriftlich oder elektronisch und wird bei der zuständigen Finanzbehörde abgegeben. Die Finanzbehörde prüft anhand Ihrer Angaben, in welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen. Ihnen geht ein Steuerbescheid zu, in dem die zu zahlende Steuer festgesetzt ist. Haben Sie viele Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind, können Sie eine Erstattung erhalten. Die Steuererklärung wird in jedem Jahr neu bei der Finanzbehörde eingereicht, da sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit jedem Jahr ändern können. Bei der Abgabe sind Fristen zu beachten. Es besteht eine Steuerpflicht.

Wie oft muss die Steuererklärung abgegeben werden und welche Fristen gelten?

Die Steuererklärung müssen Sie einmal jährlich abgeben. Wurden Sie von Ihrer kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert, haben Sie 30 Tage Zeit, um die Formulare auszufüllen und abzugeben. Auf den Formularen ist die Abgabefrist angegeben. Es hängt jedoch vom jeweiligen Kanton ab, wie lange Sie Zeit für die Abgabe haben. In den meisten Kantonen müssen Sie die Erklärung bis Ende März abgeben.

Ist eine Verlängerung der Abgabefrist möglich?

Können Sie die Steuererklärung nicht in der angegebenen Frist abgeben, ist eine Verlängerung möglich. Für die Verlängerung (sog. Fristerstreckung) der laufenden Steuerklärung stellen Sie bei der zuständigen Steuerverwaltung ein Gesuch. Um welchen Zeitraum die Abgabefrist verlängert werden kann, hängt vom jeweiligen Kanton ab. Während die Verlängerung in einigen Kantonen nur bis Ende August oder Ende September möglich ist, kann die Abgabefrist in anderen Kantonen bis Ende Dezember verlängert werden. In einigen Kantonen ist auch eine individuelle Verlängerung möglich.

Ist die Steuererklärung in der Schweiz verpflichtend?

In der Schweiz sind alle steuerpflichtigen Personen zur Abgabe einer Steuererkärung verpflichtet, um ihr Einkommen zu erklären.

Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

Die erste Steuererklärung muss eine natürliche Person für das Jahr abgeben, in dem sie volljährig geworden ist. Die Erklärung muss immer für das vergangene Jahr abgegeben werden. Für das Jahr 2021 muss die Abgabe der Steuererklärung also 2022 erfolgen.

Was müssen Ausländer bei der Steuererklärung beachten?

Ausländer, die in der Schweiz arbeiten und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen (Ausweis C), müssen Einkommen und Vermögen in der normalen Steuererklärung deklarieren. Für andere ausländische Arbeitnehmer gilt die Quellensteuer.

Was müssen Ehepaare bei der Steuererklärung beachten?

Ehepaare müssen ihre Steuererklärung gemeinsam ausfüllen. Die beiden Einkommen müssen zusammengezählt werden, da sie gemeinsam besteuert werden. Eine gemeinsame Steuererklärung müssen auch Personen mit eingetragener Partnerschaft abgeben. Um eine steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren und Personen mit eingetragener Partnerschaft gegenüber Konkubinatspaaren zu vermeiden, haben Bund und Kantone Erleichterungen wie Verheiratetentarif oder Splitting eingeführt.

Wie können Steuerpflichtige in der Schweiz selbst eine Steuererklärung anfertigen?

Um die Steuererklärung selbst anzufertigen, erhalten Sie von Ihrer zuständigen kantonalen Steuerverwaltung Formulare zugeschickt. Diese Formulare füllen Sie mit den geforderten Angaben aus und reichen sie zusammen mit den erforderlichen Anlagen bei der Steuerverwaltung ein. Sammeln Sie im Laufe der Zeit alle notwendigen Unterlagen, erleichtern Sie sich die Arbeit. Informationen zum Ausfüllen der Formulare erhalten Sie von Ihrer Steuerverwaltung oder von der ESTV. Möchten Sie sich die Arbeit erleichtern, kann Ihnen eine Steuersoftware helfen. Mit ihr können Sie die Steuererklärung online ausfüllen und elektronisch bei der Steuerverwaltung abgeben.

Wie hilfreich ist Steuersoftware bei der Steuererklärung?

Das Internet hält verschiedene Programme für die Steuererklärung bereit, von denen einige kostenpflichtig sind. Einige Programme sind auch kostenlos. Achten Sie darauf, dass dieses Programm von der Steuerverwaltung Ihres Kantons (z.B. Kanton Zürich, Kanton Bern usw.) anerkannt wird und dass eine offizielle Schnittstelle zu Ihrer Steuerverwaltung vorhanden ist. Das Programm sollte auch ohne Steuerkenntnisse leicht nutzbar sein und Unterstützung bei den Abzügen bieten. Vorteilhaft ist eine Vorabschätzung der Steuerrechnung. So wissen Sie bereits ungefähr, was Sie an Steuern zahlen müssen. Ganz wichtig ist eine hohe Datensicherheit, damit Ihre Daten nicht in die falschen Hände geraten.

Wer kann bei der Steuererklärung helfen?

Die Steuererklärung müssen Sie nicht allein abgeben. Sie können einen Steuerexperten mit der Steuererklärung beauftragen. Steuerberater erledigen die Steuererklärung innerhalb kurzer Zeit und kennen völlig legale Steuertricks, mit denen Sie Steuern sparen können. Achten Sie darauf, dass der Steuerberater zertifiziert, akkreditiert und qualifiziert ist. Für seine Leistungen sollte der Steuerberater ein festes Honorar anbieten (siehe auch Kosten eines Steuerberaters).Ein seriöser Steuerberater wird Ihnen keine Lebensversicherung oder Produkte für die private Altersvorsorge anbieten.

Steuerberater lohnt sich

Die Inanspruchnahme eines Steuerberaters kostet Geld, doch ist es sinnvoll, dafür zu bezahlen. Sie sparen Steuern, was vor allem bei einem hohen Einkommen und Vermögen wichtig ist. Über einen der Branchenverbände wie ExpertSuisse oder Treuhand Schweiz können Sie sich über Steuerberater informieren.

Was kann steuerlich abgesetzt werden?

Möchten Sie Steuern sparen, sollten Sie die Abzüge in Ihrer Steuererklärung nicht vergessen. Das können Sie absetzen:

  • Vorsorgekosten für die Pensionsklasse Säulen 2 und 3a
  • Kosten für Bildung und Ausbildung
  • Berufsauslagen und Zusatzkosten
  • Fahrtkosten für den Arbeitsweg
  • Prämien für Krankenversicherung, Lebensversicherung und Unfallversicherung
  • Krankheitskosten, Heilungskosten, Unfallkosten
  • Kosten für auswärtige Verpflegung
  • Kosten für Kinderbetreuung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Sozialabzug für minderjährige Kinder
  • Zweiverdienerabzug, wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind
  • Schulden und Kreditzinsen
  • Verrechnungssteuern für Zinsen
  • Sparzinsen und Bankzinsen
  • Spendenbeiträge an politische Parteien
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
  • behinderungsbedingte Mehrkosten
  • Kosten für privates Büro oder Home Office

Was Sie tatsächlich von der Steuer absetzen können, unterscheidet sich je nach Kanton. Informieren Sie sich auf der Seite der kantonalen Steuerverwaltung über die Abzugsmöglichkeiten.

Was wird für die Steuererklärung benötigt?

Für die Steuererklärung benötigen Sie neben den Formularen oder einem Programm verschiedene Unterlagen.
Einkommen und Vermögen weisen Sie mit

  • Lohnausweisen, wenn Sie Arbeitnehmer sind
  • Belegen für Renten, wenn Sie bereits Pensionär sind
  • Kontoauszügen von Bank oder Post
  • Buchhaltung, wenn Sie selbstständig sind
  • Belegen zu Wertschriften

nach.

Für die Abzüge brauchen Sie die entsprechenden Belege:

  • Spendenbelege
  • Nachweise für Berufskosten
  • Nachweise für Weiterbildungs- und Umschulungskosten
  • Belege über Beiträge zur frewilligen Vorsorge, Säule 3a
  • Nachweise zu Krankheitskosten

Sind Sie Wohnungseigentümer, müssen Sie auch Unterlagen zu Schuldzinsen, Liegenschaftssteuer, Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Rechnungen für Unterhalts- und Renovationsarbeiten zusammen mit der Steuererklärung bei der Steuerverwaltung einreichen.

Was wird in der Steuererklärung angegeben?

In der Steuererklärung geben Sie Einkommen und Vermögen an. Einkünfte geben Sie aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit, selbstständiger Erwerbstätigkeit und allfälligem Nebenerwerb an. Zumeist müssen Sie Ihren Nettolohn in der Steuererklärung angeben, den Sie aus dem Lohnausweis entnehmen können. Neben Ihrem Lohn müssen Sie noch weitere Einkünfte wie Wertschriftenerträge, Geldspielgewinne oder Alimente in der Steuererklärung deklarieren. Sind Sie bereits pensioniert, müssen Sie Renten aus AHV und beruflicher Vorsorge angeben. Um Ihre Steuerlast zu mindern, geben Sie die entsprechenden Abzüge an.

Vermögenswerte angeben

In der Steuererklärung geben Sie auch Ihr Vermögen an, denn die Kantone und Gemeinden erheben ergänzend zur Einkommenssteuer auch die Vermögenssteuer. Zu den Vermögenswerten, die Sie in der Steuererklärung deklarieren müssen, gehören

  • Wertschriften
  • Liegenschaften
  • Bargeld
  • Kontoguthaben
  • Rückkaufswert von Lebens- und Rentenversicherungen.

Hausrat gehört nicht zu den Vermögenswerten und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Kunstsammlungen und andere Wertgegenstände müssen Sie deklarieren. Auch beim Vermögen sind Abzüge möglich, mit denen Sie Steuern sparen.

Wie viel Steuern muss ich zahlen?

Genaue Angaben, wie viele Steuern Sie zahlen müssen, sind an dieser Stelle nicht möglich. Es hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und den Möglichkeiten, was Sie absetzen können, ab. Einfluss auf die Höhe Ihrer Steuern hat auch, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind.

Das Steuersystem ist komplex und durch Föderalismus geprägt. Jeder Kanton hat seine eigenen Steuergesetze, was zu einer unterschiedlichen steuerlichen Belastung je nach Kanton führt.
Zusätzlich zu den Kantonen erhebt der Bund Steuern, wenn er durch die Bundesverfassung zu deren Erhebung bemächtigt ist. Der Staat legt die Bundessteuersätze fest, die überall in der Schweiz gleich sind.