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Steuererklärung in Aargau

Der grösste Industriekanton in der Schweiz ist Aargau mit der Kantonshauptstadt Aarau. Alle Einwohner des Kantons, die mindestens 18 Jahre alt sind, werden einmal jährlich von der kantonalen Steuerverwaltung aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Der Kanton Aargau hatte Ende Juli 2022 eine Einwohnerzahl von 704’243. Er ist in elf Bezirke und 212 Gemeinden gegliedert. Der Steuersatz liegt im Kanton Aargau etwas über dem Durchschnitt aller Schweizer Kantone. Für die Abgabe der Steuererklärung gelten im Kanton Aargau je nach Gemeinde unterschiedliche Fristen.

Steuersatz im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau ist einer der Schweizer Kantone mit einem überdurchschnittlichen Steuersatz.

Der Durchschnitt der Schweizer Kantone liegt bei 33,6 Prozent. Im Kanton Aargau beträgt der Steuersatz 34,5 Prozent.

Die Einwohner des Kantons werden nicht nur auf kantonaler Ebene, sondern auch vom Bund und der Gemeinde mit Steuern belastet. Einwohner, die der Kirche angehören, zahlen zusätzlich Kirchensteuer. Die Gemeinden müssen selbst die Gemeindesteuerfüsse festlegen und an die kantonale Steuerverwaltung melden.

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Vermögens- und Erbschaftssteuer

Neben der Einkommensteuer zahlen die Einwohner des Kantons Aargau Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer wird nicht in Prozent, sondern in Promille ermittelt und bezieht sich auf das gesamte Vermögen.

Im Kanton Aargau werden bei Erbschaften oder Schenkungen Erbschafts- oder Schenkungssteuer erhoben. Mit dieser Steuer werden Nachkommen, Eltern, Ehepaartner oder eingetragene Lebenspartner nicht belastet, wenn der Vermögensanfall während der Ehe oder Partnerschaft erfolgte.

Adresse und Kontakt der Steuerverwaltung des Kantons Aargau

Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Aargau fordert die Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, in jedem Jahr zur Abgabe der Steuererklärung auf. Die Steuererklärung kann auch in digitaler Form abgegeben werden. Das ist die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung: https://www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern

Die Postadresse der kantonalen Steuerverwaltung Aargau lautet:

Departement Finanzen und Ressourcen
Kantonales Steueramt
Tellistrasse 67
5001 Aarau

Die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Steuerverwaltung ist auch per Telefon, Fax oder über ein Kontaktformular möglich. Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse sind über die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung abrufbar.

Bei Fragen zu Steuern und zu den Fristen können sich steuerpflichtige Personen auch an das zuständige Gemeindeamt wenden.

Im Kanton Aargau akzeptierte Steuersoftware

So wie in allen Schweizer Kantonen kann die Steuererklärung auch im Kanton Aargau in digitaler Form abgegeben werden. Die Abgabe wird mit einer Steuersoftware erleichtert. In den einzelnen Kantonen wird unterschiedliche Steuersoftware akzeptiert. Der Kanton Aargau akzeptiert die Steuersoftware EasyTax, die für Windows, Mac OS und Linux kostenlos zum Download auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung verfügbar ist. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung sind umfangreiche Informationen zur Nutzung der Steuersoftware abrufbar.

Wer einen Steuerberater konsultiert, kann sich die Steuererklärung erleichtern und Zeit sparen. Fehler bei der Steuererklärung werden mit dem Steuerberater vermieden und Sie können Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung in Aargau

In den einzelnen Schweizer Kantonen gelten für die Abgabe der Steuererklärung unterschiedliche Fristen. Mit der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung wird dem Steuerpflichtigen eine ordentliche Frist zur Abgabe gesetzt. Anders als in anderen Schweizer Kantonen gelten im Kanton Aargau unterschiedliche Fristen, je nach Gemeinde. Zumeist gilt der 31. März als ordentliche Frist. Die Steuererklärung wird im aktuellen Jahr immer für das vorangegangene Jahr abgegeben. Sie muss also für 2022 bis zum 31. März 2022 abgegeben werden.

Wer die ordentliche Frist nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit, online ein Gesuch für eine Fristerstreckung zu stellen. Eine Fristerstreckung kann gebührenfrei bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres beantragt werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist und bei Nichtabgabe der Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung im Kanton Aargau nicht innert der ordentlichen Frist abgibt, erhält eine Mahnung, für die eine Gebühr von 35 CHF erhoben wird. Mit der Mahnung wird eine erneute Frist gesetzt. Reagiert die steuerpflichtige Person nicht auf die Mahnung, bekommt sie eine zweite Mahnung, für die ebenfalls eine Gebühr fällig wird. Ignoriert die steuerpflichtige Person auch die zweite Mahnung, wird sie mit einer Busse belegt, die abhängig vom Einkommen ist und bis zu 1’000 CHF betragen kann. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine Busse von 10’000 CHF erhoben werden. Um eine schwerwiegenden Fall handelt es sich bei wiederholter Nichtabgabe der Steuererklärung.

Möglichkeiten der Zahlungserleichterung im Kanton Aargau

Steuerpflichtige im Kanton Aargau, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, können vor Ablauf der Zahlungsfrist an die kantonale Steuerverwaltung ein Gesuch auf Zahlungserleichterung stellen. Eine Zahlungserleichterung kann als Stundung oder Ratenzahlung gewährt werden. Ein Nachweis der finanziellen Notlage kann gefordert werden.

Was ist im Kanton Aargau steuerfrei?

Im Kanton Aargau sind einige Einnahmen steuerfrei. Der Sold der Milizfeuerwehrleute ist jährlich bis 10’000 CHF steuerfrei, wenn er im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr gezahlt wird. Gewinne aus gesetzlich zugelassenen Geldspielen sind bis 1 Million CHF pro Spiel bei Grossspielen steuerfrei. Auf Gewinne aus Lotterie- und Geschicklichkeitsspielen werden bis zu 1’000 CHF pro Spiel keine Steuern erhoben.

Was kann im Kanton Aargau steuerlich abgesetzt werden?

Verschiedene Aufwendungen können im Kanton Aargau steuerlich abgesetzt werden:

  • Aufwendungen im Zusammenhang mit Covid-19-Massnahmen für Homeoffice als Berufskosten
  • Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
  • Auslagen der Nebeneinkünfte mit 20 Prozent der Einnahmen, mindestens 2’400 und höchstens 3’600 CHF
  • Berufskosten mit 3 Prozent des Nettolohns, jährlich mindestens 2’000 CHF und höchstens 4’000 CHF
  • Unterhaltskosten für private Liegenschaften
  • Beiträge zu Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen
  • Zweitverdienerabzug mit 600 CHF, wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind
  • Krankheits- und Unfallkosten
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bis 10’000 CHF pro Jahr
  • Kosten für Drittbetreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit 10’000 CHF pro Kind und Jahr
  • Kosten für Aus- und Weiterbildung jährlich bis 12’000 CHF
  • Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen
  • Einsatzkosten bei Gewinnen aus Geldspielen bis 5’000 CHF pro Spiel und bis 25’000 CHF jährlich

Kantonale Besonderheiten – Minderung des Reineinkommens

Im Kanton Aargau bestehen kantonale Besonderheiten bezüglich der Minderung des Reineinkommens. Das Reineinkommen wird durch verschiedene Abzüge verringert, was weniger Steuern bedeutet. Das betrifft

  • Kinderabzüge mit 7’100 CHF pro Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und 9’100 CHF pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Kinderabzug für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, mit 11’100 CHF pro Kind
  • Unterstützungsabzug für erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen mit 2’400 CHF pro Person
  • Invalidenabzug maximal 3’000 CHF pro Jahr
  • Betreuungsabzug für pflegebedürftige Personen im Hause des Steuerpflichtigen mit 3’000 CHF pro Person
  • Sozialabzüge bei Personen mit niedrigem Einkommen.