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Steuererklärung in Appenzell Ausserrhoden

Mit 55’584 Einwohnern Ende Juni 2022 ist der Kanton Appenzell Ausserrhoden, gemessen an der Einwohnerzahl, eher klein. Kantonshauptstadt ist Herisau. Der Kanton ist in 20 Gemeinden gegliedert. Der Steuersatz liegt im Kanton Appenzell Ausserrhoden unter dem Durchschnitt der Schweizer Kantone. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist so wie in den meisten Schweizer Kantonen.

Steuersatz im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden gehört zu den Schweizer Kantonen mit unterdurchschnittlichen Steuersätzen.

Der durchschnittliche Steuersatz aller Schweizer Kantone liegt bei 33,6 Prozent. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden liegt der Steuersatz bei 30,7 Prozent.

Die Einwohner des Kantons Appenzell Ausserrhoden werden nicht nur von ihrem Kanton mit Steuern belastet. Sie müssen auch an den Bund und an die Gemeinde Steuern zahlen. Da die Gemeinden ihre Gemeindesteuerfüsse selbst festlegen und an die kantonale Steuerverwaltung melden, unterscheiden sich die Steuern in den einzelnen Gemeinden.

Neben der Einkommenssteuer müssen die Einwohner des Kantons Appenzell Ausserrohden auch Vermögenssteuer zahlen. Sie wird auf das gesamte Vermögen angesetzt und nicht in Prozent, sondern in Promille berechnet. Bei einer Erbschaft oder Schenkung kann Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Ehegatten, Nachkommen, Stief- und Pflegekinder sowie Eltern sind von der Erbschafts – oder Schenkungssteuer befreit.

Jetzt Hilfe bei der Steuererklärung bekommen:



Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Appenzell Ausserrhoden

Die kantonale Steuerverwaltung fordert in jedem Jahr die Einwohner des Kantons, die mindestens 18 Jahre alt sind, zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Die Abgabe der Steuererklärung kann im Kanton Appenzell Ausserrhoden so wie in allen Schweizer Kantonen in digitaler Form erfolgen. Das ist die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung: https://www.ar.ch/?id=6053

Die Postadresse der kantonalen Steuerverwaltung lautet:

Kantonale Steuerverwaltung
Gutenberg-Zentrum
Kasernenstrasse 2
9100 Herisau

Bei Fragen können sich die Einwohner des Kantons Appenzell Ausserrhoden auch per Telefon, Fax oder E-Mail an die kantonale Steuerverwaltung wenden. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung sind alle diese Kontaktdaten zu finden. Fragen zur Steuererklärung und zu den Fristen können Einwohner auch an das zuständige Gemeindeamt stellen. Alternativ können auch Steuerberater Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden akzeptierte Steuersoftware

Die Steuererklärung online wird mit einer Steuersoftware erleichtert. Die einzelnen Schweizer Kantone akzeptieren unterschiedliche Steuersoftware. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird das Steuerprogramm eSteuern akzeptiert, das auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung kostenlos zum Download für Windows, Mac OS und Linux zur Verfügung steht. Eine Telefonhotline, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung sowie ein FAQ mit Antworten auf häufige Fragen erleichtern die Arbeit mit der Steuersoftware. Zum Scannen und Übermitteln von Belegen kann die App oBeam genutzt werden. Alternativ dazu können Belege auch gescannt und per drag&drop in eSteuer Client importiert werden.

Fristen zur Abgabe der Steuererklärung in Appenzell Ausserrhoden

Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung unterscheiden sich in den meisten Kantonen. So wie in den meisten Schweizer Kantonen gilt auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden eine ordentliche Frist bis zum 31. März. Die Frist gilt immer für das aktuelle Jahr, in dem die Steuererklärung für das vorangegangene Jahr abgegeben wird. Für das Jahr 2022 muss die Steuererklärung bis zum 31. März 2023 abgegeben werden.

Wer es nicht schafft, die Steuererklärung innerhalb der ordentlichen Frist abzugeben, kann online bei der kantonalen Steuerverwaltung eine Fristverlängerung beantragen. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung ist ein Antragsformular abrufbar. Für eine Fristverlängerung müssen Steuerperiode, PID-Nummer und gewünschte Frist für die Abgabe angegeben werden. Der erste Antrag auf eine Fristverlängerung ist kostenlos. Für jede weitere Fristverlängerung innerhalb des aktuellen Jahres fällt eine Gebühr von 25 CHF an.

Online können maximal Fristverlängerungen bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres beantragt werden.


Ist eine Fristverlängerung über den 31. Dezember des aktuellen Jahres hinaus notwendig, kann sie nicht über das Internet beantragt werden. Der Steuerpflichtige muss ein Gesuch in Briefform oder per E-Mail mit Begründung an die kantonale Steuerverwaltung schicken. Es liegt in der Entscheidung der kantonalen Steuerverwaltung, ob eine solche Frist tatsächlich gewährt wird.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist und bei Nichtabgabe der Steuererklärung

Gibt der Steuerpflichtige seine Steuererklärung nicht innerhalb der ordentlichen Frist ab, erhält er von der kantonalen Steuerverwaltung eine Mahnung mit einer weiteren Frist. Für die Mahnung wird eine Gebühr von 25 CHF erhoben. Bei Nichtabgabe der Steuererklärung kann eine Busse erhoben werden, die nach Einkommen eingeschätzt wird und bis zu 1’000 CHF betragen kann. In schwerwiegenden Fällen, bei wiederholter Nichtabgabe der Steuererklärung, kann die Busse bis 10’000 CHF betragen.

Möglichkeit der Zahlungserleichterung im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Bei einer vorläufigen Steuerrechnung können Steuerpflichtige im Kanton Appenzell Ausserrhoden online ein Gesuch auf Ratenzahlung stellen, um sich die Zahlung zu erleichtern. Ein Formular für ein Gesuch ist auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung vorhanden. Im Gesuch muss die Zahl der gewünschten Raten angegeben werden. Die Ratenzahlung muss bis zum Ende des laufenden Jahres erfolgen.
Liegt eine endgültige Steuerrechnung vor, kann ein Gesuch auf Ratenzahlung nicht mehr online gestellt werden. Das Gesuch auf Ratenzahlung muss dann schriftlich an die kantonale Steuerverwaltung gestellt werden und Aufstellungen über monatliche Einnahmen, monatliche Ausgaben und über die Gläubiger enthalten.

Was ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden steuerfrei?

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist der Sold der Milizfeuerwehrleute bis zu 5’000 CHF steuerfrei, wenn er im Zusammenhang mit der Erfüllugn der Kernaufgaben der Feuerwehr gewährt wurde. Steuerfrei sind auch Gewinne aus zugelassenen Geldspielen, bei Grossspielen bis zu 1 Million CHF pro Spiel. Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen, die der Verkaufsförderung dienen, sind nur bis 1’000 CHF pro Spiel steuerfrei.

Was kann im Kanton Appenzell Ausserrhoden steuerlich abgesetzt werden?

Im Kanton Appenzell Ausserrohden können verschiedene Ausgaben steuerlich abgesetzt werden:

  • Aufwendungen für Covid-19-Massnahmen im Zusammenhang mit den Berufskosten
  • Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis 6’000 CHF jährlich bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Fahrten mit Auto, Motorrad oder Fahrrad zwischen Wohn- und Arbeitsstätte zu geringen Beträgen pro Kilometer
  • übrige Berufskosten mit 700 CHF zuzüglich 10 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens jedoch 2’400 CHF im Jahr
  • Aufwendungen für unselbstständige Nebentätigkeit bis 2’600 CHF im Jahr
  • Unterhalts- und Verwaltungskosten privater Liegenschaften
  • Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen
  • Ehegattenabzug, wenn beide Ehegatten arbeiten und mindestens einer nur ein geringes Einkommen erzielt, mit 10 Prozent der Einkünfte, mindestens 2’400 CHF, höchstens 5’000 CHF
  • Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit 10’000 CHF pro Kind und Jahr
  • Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien bis 10’000 CHF im Jahr
  • berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten bis 12’000 CHF pro Jahr
  • Krankheits- und Unfallkosten
  • bei Gewinnen aus zugelassenen Geldspielen 5 Prozent der Einsatzkosten, höchstens 5’000 CHF pro Spiel und höchstens 25’000 CHF pro Jahr
  • Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen