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Steuererklärung in Freiburg

In der Schweiz kann jeder Kanton den Steuersatz für die Einkommensteuer und die Frist zur Abgabe der Steuererklärung selbst festlegen. Freiburg gehört zu den Kantonen, in denen der Steuersatz über dem Durchschnitt liegt. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist so lang wie in den meisten Schweizer Kantonen.

Jeder Einwohner des Kantons Freiburg, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, erhält von der kantonalen Steuerverwaltung eine schriftliche Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung.

Steuersatz im Kanton Freiburg

Der Kanton Freiburg gehört zu den Schweizer Kantonen mit den Steuersätzen, die über dem Durchschnitt liegen. Der Durchschnitt aller Schweizer Kantone beträgt 33,6 Prozent.

Im Kanton Freiburg liegt der Steuersatz bei 35,3 Prozent.

Allerdings gibt es Kantone, in denen der Steuersatz noch deutlich höher ausfällt. Die Einwohner des Kantons Freiburg werden nicht nur vom Kanton, sondern auch vom Bund und von der Gemeinde mit der Steuer belastet. Einwohner, die der Kirche angehören, müssen zusätzlich zur Einkommensteuer auch noch Kirchensteuer zahlen. In den einzelnen Gemeinden gelten unterschiedlich hohe Gemeindesteuerfüsse. Die Gemeinden legen selbst ihre Gemeindesteuerfüsse fest und melden sie an die kantonale Steuerverwaltung.

Zusätzlich zur Einkommensteuer müssen die Einwohner des Kantons Freiburg auch noch Vermögenssteuer zahlen. Sie wird auf das gesamte Vermögen erhoben und nicht in Prozent, sondern in Promille berechnet. Wer im Kanton Freiburg eine Erbschaft macht oder eine Schenkung erhält, zahlt darauf Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Jetzt Hilfe bei der Steuererklärung erhalten:



Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg

In jedem Jahr fordert die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Freiburg die steuerpflichtigen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, schriftlich zur Abgabe einer Steuererklärung auf. So wie in allen Kantonen kann auch im Kanton Freiburg die Steuererklärung in digitaler Form abgegeben werden. Das ist die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung Freiburg: httpss://www.fr.ch/de/find/kstv

Die Adresse lautet:

Kantonale Steuerverwaltung KSTV
Rue Joseph-Piller 13
Postfach
1701 Freiburg

Die Kontaktaufnahme ist auch telefonisch oder über das Kontaktformular möglich. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung ist die Telefonnummer verzeichnet. Ein Mausklick führt zum Kontaktformular. Fragen zur Steuererklärung und den Abgabefristen beantwortet auch das zuständige Gemeindeamt. Alternativ kann auch ein Steuerberater Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Steuersoftware, die im Kanton Freiburg akzeptiert wird

Die Steuererklärung kann in allen Schweizer Kantonen digital abgegeben werden. Die Steuererklärung online kann mit einer Steuersoftware erstellt werden. Die einzelnen Schweizer Kantone akzeptieren unterschiedliche Steuersoftware. Der Kanton Freiburg akzeptiert die Steuersoftware FriTax, die auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung steht.

FriTax ist gratis für natürliche Personen nutzbar und ermöglicht auch den digitalen Versand der Belege. Die Belege können eingescannt, hochgeladen und mit der Steuersoftware übermittelt werden. Die Steuererklärung kann der Steuerpflichtige für seine Unterlagen in Papierform ausdrucken. Bei der Anwendung der Steuersoftware helfen eine Telefonhotline und ein Support per E-Mail.
Wer sich die Steuererklärung erleichtern und Fehler vermeiden möchte, kann einen Steuerberater beauftragen.

Fristen im Kanton Freiburg

In den einzelnen Schweizer Kantonen gelten für die Abgabe der Steuererklärung unterschiedliche Fristen.

Die ordentliche Frist endet in den meisten Kantonen, so auch im Kanton Freiburg, am 31. März.

Im aktuellen Jahr muss die Steuererklärung immer für das vorangegangene Jahr abgegeben werden. Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2022 endet also am 31. März 2023. Wer die Steuererklärung nicht pünktlich innert der ordentlichen Frist abgeben kann, hat die Möglichkeit, online über die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung eine Fristerstreckung zu beantragen. Dafür wird eine Gebühr von 20 CHF erhoben. Bei einem wichtigen Hinderungsgrund kann für die Fristerstreckung auch ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Der Hinderungsgrund ist zu benennen. Auch dafür fallen 20 CHF an. Insgesamt vier Fristerstreckungen können beantragt werden. In jedem Fall kann eine Fristerstreckung nicht über denn 15. Dezember des aktuellen Jahres hinaus gewährt werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist oder Nichtabgabe der Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung nicht pünktlich abgibt und kein Gesuch für eine Fristerstreckung einreicht, bekommt eine Mahnung. Eine Mahngebühr wird nicht erhoben. Mit der Mahnung wird eine erneute Frist gesetzt. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, erhält der Steuerpflichtige eine zweite Mahnung mit einer erneuten Fristsetzung. Eine Mahngebühr wird nicht erhoben.

Wer seine Steuererklärung nicht abgibt, riskiert eine Busse, die sich am Einkommen orientiert. Sie kann bis zu 1’000 CHF betragen. In schweren Fällen wird eine Busse bis zu 10’000 CHF erhoben. Ein schwerer Fall liegt bei wiederholter Nichtabgabe oder dem Verdacht auf Steuerhinterziehung vor.

Möglichkeit der Zahlungserleichterung im Kanton Freiburg

Wer sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, kann zeitnah nach Erhalt des Steuerbescheids eine Zahlungserleichterung beantragen. Eine Stundung oder Ratenzahlung ist möglich. Das Gesuch muss schriftlich bei der Stelle, die den Steuerbescheid ausgestellt hat, eingereicht werden. Die finanzielle Notlage ist zu begründen. Belege können gefordert werden.

Was ist im Kanton Freiburg steuerfrei?

Im Kanton Freiburg sind verschiedene Einkünfte steuerfrei. Das betrifft Gewinne aus gesetzlich zugelassenen Glücksspielen, aber auch den Sold der Milizfeuerwehrleute, wenn er für feuerwehrtypische Dienste gezahlt wurde.

Was ist im Kanton Freiburg steuerlich absetzbar?

Verschiedene Ausgaben sind im Kanton Freiburg steuerlich absetzbar:

  • Kosten für die Verwaltung von Vermögen durch Dritte
  • Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
  • Berufskosten, beispielsweise für Fachliteratur oder Berufskleidung
  • Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen
  • Krankheits- und Unfallkosten
  • Zinsen für Kredite
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien
  • Spenden für gemeinnützige Organisationen.
Wissenswertes zum Kanton

Die Kantonshauptstadt des Kantons Freiburg ist Freiburg. Der Kanton Freiburg ist zweisprachig. Von der Bevölkerung des Kantons sprechen zwei Drittel Französisch und ein Drittel Deutsch. Ende Juli 2021 lag die Einwohnerzahl des Kantons bei 327’234 Einwohnern. Der Kanton ist in sieben Bezirke und 133 Gemeinden gegliedert.