Der Kanton Genf wird mitunter als Schweizer Tor zur Welt bezeichnet, da verschiedene internationale Institutionen dort ansässig sind. Der Kanton liegt an der südwestlichsten Spitze des Landes, an der Grenze zu Frankreich. Daher wird im Kanton Genf französisch gesprochen. Kantonshauptstadt ist Genf. Der Kanton Genf konnte Ende Juni 2022 eine Einwohnerzahl von 510’590 Einwohnern verzeichnen. Er ist in 45 Gemeinden gegliedert. Genf ist der Kanton mit dem höchsten Steuersatz in der Schweiz. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist so wie in den meisten Schweizer Kantonen.
Steuersatz im Kanton Genf
Die Einwohner des Kantons Genf werden nicht nur von ihrem Kanton, sondern auch vom Bund und der Gemeinde mit Steuern belastet. Die Steuern in den einzelnen Gemeinden unterscheiden sich, da die Gemeinden selbst ihre Gemeindesteuerfüsse festlegen und an die kantonale Steuerverwaltung melden. Einwohner, die der Kirche angehören, müssen zusätzlich Kirchensteuer zahlen.
Zusätzlich zur Einkommensteuer zahlen die Einwohner des Kantons Genf Vermögenssteuer. Sie wird in Promille berechnet und bezieht sich auf das gesamte Vermögen. Bei einer Erbschaft oder Schenkung fällt die Erbschafts- oder Schenkungssteuer an. Ehepartner, Nachkommen und Eltern müssen bei einer Erbschaft keine Erbschaftssteuer zahlen.
Jetzt Hilfe bei der Steuererklärung erhalten:
Adresse und Kontakt kantonale Steuerverwaltung des Kantons Genf
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Genf fordert in jedem Jahr die Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, zur Abgabe der Steuererklärung auf. Die Abgabe kann in digitaler Form erfolgen. Das ist die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung: httpss://www.ge.ch/organisation/direction-generale-administration-fiscale-cantonale
Die Postadresse der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Genf lautet:
Direction générale de l’Administration Fiscale Cantonale
Rue du Stand 26
1204 Genève
Die Kontaktaufnahme kann auch telefonisch erfolgen. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung ist die Telefonnummer verzeichnet. Einwohner des Kantons Genf können sich bei Fragen zu Steuern oder Fristen auch an das zuständige Gemeindeamt wenden. Wenn Sie das Ganze Steuerexperten überlassen wollen, können diese auch Ihre Steuererklärung ausfüllen.
Steuersoftware, die im Kanton Genf akzeptiert wird
Eine Steuersoftware erleichtert die Anfertigung der Steuererklärung. In den einzelnen Kantonen wird unterschiedliche Steuersoftware akzeptiert. Bereits seit 2009 akzeptiert der Kanton Genf die Steuersoftware GeTax, die auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung steht. Das Programm muss nicht auf dem Rechner installiert werden. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung sind Erläuterungen zur Steuersoftware vorhanden.
Wer sich die Arbeit mit der Steuererkärung sparen möchte, kann einen Steuerberater beauftragen und Fehler bei der Steuererklärung vermeiden.
Fristen für die Abgabe der Steuererklärung
Für die Abgabe der Steuererklärung gelten in den einzelnen Kantonen unterschiedliche Fristen. In den meisten Kantonen, so auch im Kanton Genf, endet die ordentliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung am 31. März. Im aktuellen Jahr wird die Steuererklärung immer für das vorangegangene Jahr abgegeben. Die Abgabe der Steuererklärung für 2022 muss also spätestens am 31. März 2023 abgegeben werden.
Wer die Steuererklärung nicht innerhalb der ordentlichen Frist abgeben kann, hat die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Fristverlängerung ist kostenpflichtig. Die Kosten unterscheiden sich, abhängig davon, um wie viele Monate die Fristverlängerung beantragt wird:
1. Fristverlängerung um drei Monate 20 CHF
2. Fristverlängerung um fünf Monate 30 CHF
3. Fristverlängerung um mehr als fünf Monate 40 CHF.
Die Fristverlängerung kann längstens bis zum 31. Oktover beantragt werden.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist oder Nichtabgabe der Steuererklärung
Wird die Steuererklärung im Kanton Genf nicht innerhalb der ordentlichen Frist abgegeben, erhält der Steuerpflichtige eine Mahnung. Reagiert er auf die Mahnung nicht und gibt er keine Steuererklärung ab, wird er mit einer Busse belegt, die abhängig vom Einkommen ist. Sie kann bis zu 1’000 CHF betragen. In schwerwiegenden Fällen, beispielsweise bei wiederholter Nichtabgabe der Steuererklärung, kann die Busse bis zu 10’000 CHF betragen.
Möglichkeit der Zahlungserleichterung im Kanton Genf
Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Genf ist nichts über die Möglichkeit einer Zahlungserleichterung in Form der Ratenzahlung oder Steuerstundung erwähnt. Allerdings können Steuerpflichtige, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, zeitnah nach Erhalt des Steuerbescheids an die kantonale Steuerverwaltung wenden. Mit einem Gesuch können Steuerpflichtige in einer finanziellen Notlage um eine Steuerstundung oder Ratenzahlung bitten. Die finanzielle Notlage muss zumeist mit verschiedenen Belegen nachgewiesen werden.
Was ist im Kanton Genf steuerfrei?
Im Kanton Genf ist der Sold der Milizfeuerwehrleute steuerfrei, wenn er im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr gewährt wird. Steuerfrei sind auch Gewinne aus gesetzlich zugelassenen Grossspielen mit bis zu 1 Million CHF pro Spiell. Auf Gewinne aus Lotterie- und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung müssen keine Steuern gezahlt werden, wenn der Gewinn pro Spiel nicht mehr als 1’000 CHF beträgt.
Was kann im Kanton Genf steuerlich abgesetzt werden?
Im Kanton Genf können einige Ausgaben steuerlich abgesetzt werden:
- Aufwendungen im Zuge der Covid-19-Massnahmen für das Homeoffice als Berufskosten
- Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
- Unterhaltskosten für private Liegenschaften
- Berufskosten, beispielsweise für Kleidung, Arbeitszimmer und Fachliteratur
- Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 25’000 CHF pro Kind und Jahr
- Spenden an gemeinnützige Organisationen
- Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien
- Kosten für Aus- und Weiterbildung
- Krankheits- und Unfallkosten
- Einsätze bei Gewinnen aus gesetzlich zugelassenen Spielen bis 5’000 CHF pro Spiel, maximal 25’000 CHF im Jahr