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Steuererklärung in Glarus

Jeder Einwohner, der mindestens 18 Jahre alt ist, wird jährlich von der kantonalen Steuerverwaltung Glarus aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Der Kanton Glarus gehört zu den Kantonen, in denen der Steuersatz geringfügig unter dem Durchschnitt aller Kantone liegt. Auch bei der Frist zur Abgabe der Steuererklärung verfährt der Kanton Glarus nach den Regelungen, die in den meisten Kantonen gelten.

Steuersatz im Kanton Glarus

Mit einem Steuersatz von 31,1 Prozent gehört der Kanton Glarus zu den Kantonen mit einem eher durchschnittlichen Steuersatz.

Der Durchschnitt aller Schweizer Kantone beträgt 33,6 Prozent. Glarus liegt damit geringfügig unter dem Durchschnitt. Die Einwohner des Kantons Glarus werden nicht nur von ihrem Kanton mit einer Steuer belegt. Auch der Bund und die Gemeinden erheben Steuern. In den Gemeinden fallen die Steuern unterschiedlich hoch aus, da die Gemeinden selbst ihre Gemeindesteuerfüsse festlegen und an die kantonale Steuerverwaltung melden. Wer der Kirche angehört, zahlt zusätzlich eine Kirchensteuer.

Zusätzlich zur Einkommenssteuer müssen die steuerpflichtigen Einwohner des Kantons Glarus auch eine Vermögenssteuer zahlen. Sie bezieht sich auf das gesamte Vermögen und wird nicht in Prozent, sondern in Promille berechnet. Bei einer Erbschaft oder Schenkung erhebt der Kanton Glarus die Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Jetzt Steuerhilfe bei der Steuererklärung anfragen:



Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Glarus

Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Glarus fordert in jedem Jahr alle Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung lautet
https://www.gl.ch/verwaltung/finanzen-und-gesundheit/steuern.html/507

Adresse der kantonalen Steuerverwaltung Glarus

Departement Finanzen und Gesundheit
Steuerverwaltung
Hauptstrasse 11
8750 Glarus

Bei Fragen zur Steuererklärung kann die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Glarus auch per Telefon oder per E-Mail kontaktiert werden. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung sind Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben.

Fragen zur Abgabe der Steuererklärung und zu den Fristen beantwortet auch das zuständige Gemeindeamt.

Steuersoftware, die im Kanton Glarus akzeptiert wird

In jedem Schweizer Kanton kann die Steuererklärung in digitaler Form abgegeben werden. Die Erstellung einer Online Steuererklärung wird durch eine Steuersoftware erleichtert. In den einzelnen Kantonen wird unterschiedliche Steuersoftware akzeptiert. Der Kanton Glarus akzeptiert die Steuersoftware eTax.GL, die über die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung erreichbar ist. Die Steuersoftware kann online über den Browser genutzt werden und erfordert kein Download.

Um die Steuersoftware zu nutzen, müssen die persönlichen Zugangsdaten angegeben werden. Bei Fragen steht eine Hotline zur Verfügung. Ein Erklärvideo erläutert den Umgang mit der Software.

Die Steuererklärung verfügt auch über eine Support- und Hilfeübersicht. Wurde die Steuererklärung digital erstellt, kann ein Ausdruck für die persönlichen Akten in PDF-Form erfolgen.
Wer sich die Steuererklärung erleichtern möchte, kann einen Steuerberater zu Hilfe nehmen. Fehler bei der Steuererklärung werden damit vermieden. Der Steuerberater kann hier auch Ihre komplette Steuererklärung übernehmen.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

So wie in den meisten Schweizer Kantonen gilt auch im Kanton Glarus der 31. März als Frist für die Abgabe der Steuererklärung. Die Steuererklärung wird im aktuellen Jahr immer für das vorangegangene Jahr abgegeben.

Für die Abgabe der Steuererklärung für 2022 endet die Frist für die Abgabe am 31. März 2023.

Wer die Steuererklärung nicht innert dieser Frist abgeben kann, hat die Möglichkeit für eine Fristerstreckung. Das Gesuch für die Fristerstreckung kann online über die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung gestellt werden und ist mit

  • Steuerperiode
  • PID-Nummer
  • Geburtsdatum der steuerpflichtigen Person
  • gewünschter Frist

auszufüllen. Die Fristerstreckung kann online maximal bis zum 30. September beantragt werden. Kann auch diese Frist nicht eingehalten werden, kann der Steuerpflichtige ein weiteres Gesuch für eine Fristverlängerung stellen. Dieses Gesuch kann dann nicht mehr online gestellt werden. Es muss schriftlich unter Angabe der Gründe bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden. Hat eine steuerpflichtige Person bereits die zweite Mahnung erhalten, kann keine Fristverlängerung mehr erfasst werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen oder bei Nichtabgabe einer Steuererklärung

Wer im Kanton Glarus seine Steuererklärung nicht pünktlich oder gar nicht abgibt, bekommt eine Mahnung. Mit der ersten Mahnung wird eine erneute Frist gesetzt. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, bekommt der Steuerpflichtige eine zweite Mahnung. Mit der zweiten Mahnung wird eine letzte Frist gesetzt, die eingehalten werden muss, da sonst eine Busse droht. Auf die Mahnungen werden keine Gebühren erhoben.

Wer die Steuererklärung nicht abgibt, wird mit einer Busse belegt, die abhängig von der Höhe des Einkommens ist. Sie kann bis zu 1’000 CHF betragen. In schweren Fällen, beispielsweise bei wiederholter Nichtabgabe der Steuererklärung oder bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, kann eine Busse bis zu 10’000 CHF erhoben werden. Die Busse muss innert 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids gezahlt werden.

Möglichkeit der Zahlungserleichterung der Einkommenssteuer im Kanton Glarus

Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Glarus ist nicht erwähnt, ob eine Zahlungserleichterung, beispielsweise in Form der Ratenzahlung, möglich ist. Wer sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, sollte sich möglichst innert 30 Tagen nach Erhalt des Steuerbescheids an die kantonale Steuerverwaltung wenden und nachfragen, ob eine Zahlungserleichterung durch Stundung oder Ratenzahlung möglich ist. Eine Ratenzahlung muss zumeist innert eines Jahres erfolgen. Die kantonale Steuererklärung kann einen Nachweis der finanziellen Situation des Steuerpflichtigen fordern.

Was ist steuerfrei im Kanton Glarus?

Im Kanton Glarus sind verschiedene Einnahmen steuerfrei. Sold für Milizfeuerwehrleute, der für Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Kernaufgaben der Feuerwehr gezahlt wird, ist bis 5’000 CHF im Jahr steuerfrei. Steuerfreiheit gilt auch für Gewinne, die in Spielbanken erzielt wurden, sowie Gewinne aus Grossspielen, die per Gesetz zugelassen sind. Pro Spiel sind Gewinne bis 1 Million CHF steuerfrei. Bei Gewinnen aus Lotterie- und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung gilt Steuerfreiheit, wenn der Gewinn nicht höher als 1’000 CHF pro Spiel ist.

Was kann im Kanton Glarus steuerlich abgesetzt werden?

Verschiedene Aufwendungen können im Kanton Glarus steuerlich abgesetzt werden. Das betrifft

  • Aufwendungen für Covid-19-Maßnahmen im Rahmen der Berufsausgaben
  • Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte in voller Höhe, wenn öffentliche Verkehrsmittel benützt werden
  • Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mit Auto, Fahrrad oder Motorrad in geringerer Höhe
  • Berufsausgaben für Kleidung und Schuhwerk, Fachliteratur und Berufswerkzeuge
  • Beiträge für Berufsverbände und Gewerkschaften mit 3 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 2’000 CHF, höchstens 4’000 CHF
  • Berufsausgaben bei Nebenerwerb mit 20 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 800 CHF, höchstens 2’400 CHF
  • Versicherungsprämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung
  • Zinsen für Sparbücher
  • Krankheits- und Unfallkosten
  • Abzug für Fremdbetreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr, pro Kind maximal 10’000 CHF pro Jahr
  • Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien bis 10’000 CHF pro Jahr
  • Kosten für Aus- und Weiterbildung bis 12’000 CHF im Jahr
  • Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehepartner mit niedrigem Einkommen mit 10 Prozent, mindestens 3’500 CHF und höchstens 10’000 CHF
  • Unterhaltskosten für private Liegenschaften
  • bei Gewinnen aus Geldspielen Einsatzkosten bis 5’000 CHF pro Spiel, jährlich bis 25’000 CHF
Wissenswertes zum Kanton Glarus

Mit 41’011 Einwohnern Ende Juli 2021 und nur den drei Gemeinden Glarus, Glarus Nord- und Glarus Süd gehört Glarus zu den kleinsten Schweizer Kantonen. Die gleichnamige Stadt Glarus ist Kantonshauptstadt. Zusammen mit dem Kanton Appenzell Innerrhoden ist der Kanton Glarus der letzte Kanton, der noch über eine kantonale Landsgemeinde verfügt. Per Handaufheben entscheiden die stimmberechtigten Bürger über Gesetzes- und Verfassungsänderungen.