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Steuererklärung in Graubünden

In den einzelnen Schweizer Kantonen gelten unterschiedliche Steuersätze und Regelungen, wenn es um die Steuererklärung geht. Der Kanton Graubünden gehört zu den Kantonen mit mittleren Steuersätzen. Er ist flächenmässig der grösste, aber auch der am dünnsten besiedelte Schweizer Kanton. Graubünden zählt ungefähr 200.730 Einwohner, hat elf Bezirke und ist der einzige dreisprachige Schweizer Kanton. Die Kantonshauptstadt ist Chur.

Steuersatz im Kanton Graubünden

Der Einkommenssteuersatz für 2022 liegt im Schweizer Kanton Graubünden bei 32,18 Prozent. Er liegt damit etwas unter dem Durchschnitt aller Kantone, der gegenwärtig 33,52 Prozent beträgt.

Unterschiede bei der Steuerbelastung sind jedoch in den einzelnen Bezirken und Gemeinden zu verzeichnen. Die Gesamtsteuerbelastung einer steuerpflichtigen Person im Kanton Graubünden ergibt sich durch Bund, Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde. Neben der vom Bund erhobenen Steuer erhebt der Kanton Graubünden eine Steuer. Zusätzlich wird auf Basis der von den Gemeinden an die kantonale Steuerverwaltung gemeldeten Gemeindesteuerfüsse eine Gemeindesteuer erhoben. Was eine steuerpflichtige Person im Kanton Graubünden also tatsächlich an Steuern zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Einkommenssteuer ist auch eine Vermögenssteuer zu zahlen, die sich auf das gesamte Vermögen bezieht. Der Vermögenssteuersatz wird in Promille angegeben.

Jetzt Steuerhilfe bei der Steuerklärung anfragen:



Adresse der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden

Die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung Graubünden lautet

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dfg/stv/steuererklaerung/Seiten/default.aspx

Steuerverwaltung Graubünden

Steinbruchstrasse 18

7001 Chur

Die Adresse der kantonalen Steuerverwaltung ist Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail möglich. Die entsprechenden E-Mail-Adressen und die Rufnummern für den telefonischen Kontakt sind auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung Graubünden verzeichnet. Auskünfte über die Steuer und die Abgabe der Steuererklärung erteilt auch das zuständige Gemeindesteueramt.

Im Kanton Graubünden akzeptierte Steuersoftware

Die Steuererklärung kann grundsätzlich in jedem Schweizer Kanton elektronisch abgegeben werden, darunter auch im Kanton Graubünden. Eine Steuersoftware erleichtert die Arbeit, doch wird in den einzelnen Kantonen nicht jede Software akzeptiert. Der Kanton Graubünden akzeptiert die Software SofTax NP, die über die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung kostenlos heruntergeladen werden kann. Mit ihr können bis zu zehn Steuererklärungen erstellt werden. Dabei handelt es sich um die offizielle Steuersoftware des Kantons Graubünden, die auf Windows und Mac funktioniert. Darüber hinaus gibt es eine kostenpflichtige Version, die ab zehn Steuererklärungen genutzt werden kann.

Wer nicht selbst eine Steuererklärung erstellen oder mitunter schwerwiegende Fehler vermeiden möchte, kann sich an einen Steuerberater wenden und von ihm die Steuererklärung erstellen lassen.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung in Graubünden

Die Steuererklärung muss im Kanton Graubünden für das vorangegangene Jahr bis zum 31. März des aktuellen Jahres bei der kantonalen Steuerverwaltung abgegeben werden. So ist die Steuererklärung für 2022 also bis zum 31. März 2023 abzugeben. Das gilt für Arbeitnehmer, Studierende, Schüler, Rentner, Erwerbslose und Erbengemeinschaften.

Selbstständige, einfache Gesellschaften und Personen, die ausserhalb des Kantons Graubünden wohnen, aber in Graubünden über Liegenschaften oder Betriebsstätten verfügen, haben bis zum 30. September Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Diese Steuern gelten auch für diejenigen, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen.

Möglichkeit der Fristverlängerung und Kosten bei Nichteinhaltung der Fristen

Wer es nicht schafft, die Steuererklärung bis zum 31. März bei der kantonalen Steuerverwaltung Graubünden abzugeben, kann sie noch innerhalb einer Toleranzfrist bis zum 31. Mai abgeben. Ist auch die Einhaltung dieser Frist nicht möglich, muss derjenige über die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung online bis zum 20. Mai ein Fristerstreckungsgesuch stellen. Das Fristerstreckungsgesuch kann auch schriftlich bei der kantonalen Steuerverwaltung in Chur eingereicht werden. Im Fristerstreckungsgesuch werden

  • Registernummer
  • Steuerperiode (Jahr)
  • Kontaktdaten der steuerpflichtigen Person mit Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und E-Mail-Adresse
    angegeben. Der Antragsteller muss begründen, warum er die Frist nicht einhalten kann.
    Eine Fristerstreckung ist dann in vereinzelten und begründeten Ausnahmefällen bis zum 30. September möglich. Kann auch diese Frist nicht eingehalten werden, muss vor dem 20. September ein zweites Fristerstreckungsgesuch eingereicht werden. Eine Verlängerung ist dann noch bis zum 30. November möglich.

Wurde die Toleranzfrist bis zum 31. Mai nicht eingehalten und auch kein Fristerstreckungsgesuch eingereicht, erhält der Steuerpflichtige um den 10. Juni herum von der kantonalen Steuerverwaltung eine Mahnung. Zusätzlich erhält er um den 10. des Folgemonats, also im Juli, eine Bussgeldverfügung. Eine Mahngebühr wird im Kanton Graubünden nicht erhoben. Wie hoch das Bussgeld ausfällt, hängt vom individuellen Fall ab. In einem schwerwiegenden Fall oder wenn wiederholt keine Steuererklärung abgegeben wird, kann ein Bussgeld bis zu 10’000 CHF erhoben werden.

Möglichkeit der Ratenzahlung der Steuern in Graubünden

Wer sich in einer schwierigen finanziellen Situation befindet, hat das Recht auf Zahlungserleichterung bei der Steuer. Ein Rechtsanspruch auf Zahlungserleichterung für jedermann besteht nicht. Für die Dauer der Zahlungserleichterung werden Verzugszinsen erhoben. Wer eine Zahlungserleichterung in Form einer Ratenzahlung oder Stundung in Anspruch nehmen möchte, muss online über die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung Graubünden ein Gesuch stellen. Dieses Gesuch muss

  • Art der Zahlungserleichterung (Ratenzahlung oder Stundung)
  • Steuerart
  • Angabe über Kantonssteuer oder Bundessteuer
  • Rechnungsnummer
  • gewünschtes Zahlungsintervall bei Ratenzahlung
  • persönliche Angaben des Steuerzahlers
    enthalten.

Was ist im Kanton Graubünden steuerlich absetzbar?

Um die tatsächliche Steuer für Einwohner des Kantons Graubünden zu ermitteln, ist die Ermittlung des Reineinkommens erforderlich. Dafür können Steuerpflichtige in der Steuererklärung verschiedene Kosten geltend machen, die sich steuermindernd auswirken:

  • Aufwendungen für Covid-19-Massnahmen im Zusammenhang mit den Berufskostenabzügen
  • Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mit Fahrrad, Motorfahrrad oder Kleinmotorrad pauschal mit 700 CHF
  • Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mit Motorrad oder Auto unter bestimmten Bedingungen
  • Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • allgemeine Berufsauslagen mit mindestens 1’300 CHF und höchstens 3’100 CHF
  • Berufsauslagen bei Nebenerwerb mit mindestens 800 CHF und höchstens 2’400 CHF
  • Unterhaltskosten von Privatliegenschaften bei privatem Vermögensbesitz
  • Krankheits- und Unfallkosten
  • Versicherungsprämien für Lebens-, Kranken-, und Unfallversicherungen
  • Spenden für öffentliche und gemeinnützige Zwecke
  • Kosten für Kinderbetreuung durch Dritte
  • Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bis zu 10’000 CHF
  • Einsatzkosten bei Gewinnen aus Geldspielen
  • Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung

Selbstständige können zusätzlich Abschreibungen und Rückstellungen, Rückstellungen für Ersatzbeschaffung, Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie Rücklagen für künftige Forschungs- und Entwicklungskosten steuerlich absetzen.

Was ist im Kanton Graubünden steuerfrei?

Im Kanton Graubünden ist Feuerwehrsold von Milizfeuerwehrleuten bis zu 5’000 CHF im Jahr steuerfrei, sofern er für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben gewährt wurde. Steuerfrei sind auch Gewinne aus Geldspielen, die in der Schweiz zugelassen sind und 1 Million Franken im Jahr nicht übersteigen. Die Gewinne dürfen nicht aus selbstständiger Erwerbstätigkeit stammen.