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Steuererklärung in Neuenburg

Im Kanton Neuenburg wird Französisch gesprochen. Kantonshauptstadt ist Neuenburg. Der Kanton hatte Ende Juni 2022 eine Einwohnerzahl von 176’422 Einwohnern. Er ist in sechs Bezirke und 28 Gemeinden gegliedert. Der Kanton Neuenburg zählt zu den Kantonen mit den überdurchschnittlich hohen Steuersätzen. Die ordentliche Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist im Kanton Neuenburg unterdurchschnittlich kurz.

Steuersatz im Kanton Neuenburg

Der Kanton Neuenburg hat einen überdurchschnittlich hohen Steuersatz.

Der durchschnittliche Steuersatz aller Schweizer Kantone liegt bei 33,6 Prozent. Im Kanton Neuenburg beträgt der Steuersatz 38,1 Prozent.

Die Einwohner werden auf kantonaler Ebene, auf Bundesebene und von den Gemeinden mit Steuern belegt. Die Steuern in den einzelnen Gemeinden unterscheiden sich, da die Gemeinden ihre Gemeindesteuerfüsse selbst festlegen und an die kantonale Steuerverwaltung melden. Einwohner, die der Kirche angehören, zahlen zusätzlich Kirchensteuer.

Zusätzlich zur Einkommensteuer müssen die Einwohner des Kantons Neuenburg Vermögenssteuer zahlen. Die Vermögenssteuer wird in Promille auf das gesamte Vermögen berechnet. Wer im Kanton Neuenburg eine Erbschaft macht oder eine Schenkung erhält, muss eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen.

Jetzt Steuerhilfe bei der Steuererklärung anfragen:



Adresse und Kontakt zur Steuerverwaltung des Kantons Neuenburg

In jedem Jahr fordert die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Neuenburg die Einwohner des Kantons, die mindestens 18 Jahre alt sind, zur Abgabe einer Steuererklärung auf. In allen Kantonen, so auch im Kanton Neuenburg, kann die Steuererklärung online abgegeben werden. So lautet die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung: https://www.ne.ch/autorites/DFS/SCCO/impot-pp/Pages/delais.aspx

Postadresse der kantonalen Steuerverwaltung Neuenburg:

Chancellerie d’État
Case postale
Le Château
Rue de la Collégiale 12
2000 Neuchâtel


Die Kontaktaufnahme kann auch über das Kontaktformular auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung oder per Telefon erfolgen. Die Telefonnummer ist auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung zu finden.
Einwohner des Kantons Neuenburg können sich bei Fragen zur Steuererklärung und zu den Fristen auch an das zuständige Gemeindeamt wenden.

Welche Steuersoftware wird im Kanton Neuenburg akzeptiert?

Die Steuererklärung wird mit einer Steuersoftware erleichtert. Die einzelnen Schweizer Kantone akzeptieren unterschiedliche Steuersoftware. Im Kanton Neuenburg wird die Software Clic & Tax akzeptiert, die auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung kostenlos zum Download zur Verfügung steht. Die Software kann für Windows, Mac OS und Linux genutzt werden. Eine Anleitung und ein Erklärungsvideo auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung erleichtern die Nutzung der Steuersoftware.

Einwohner des Kantons Neuenburg, die sich eine Steuererklärung erleichtern und Fehler vermeiden möchten, können einen Steuerberater die Steuererklärung ausfüllen lassen.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung in Neuenburg

In den einzelnen Kantonen gelten für die Abgabe der Steuererklärung unterschiedliche Fristen.

Die ordentliche Frist für die Abgabe im Kanton Neuenburg ist nur kurz. Sie endet bereits am 26. Februar.

Die Steuererklärung wird im aktuellen Jahr immer für das vorangegangene Jahr abgegeben. Sie muss für 2022 also spätestens am 15. Februar 2023 abgegeben werden. Einwohner des Kantons Neuenburg, die es nicht schaffen, die Steuererklärung innert der ordentlichen Frist abzugeben, können online eine Fristverlängerung beantragen. Bis zum 30. April des aktuellen Jahres ist die Fristverlängerung kostenlos. Darüber hinaus kann eine Fristverlängerung bis zum 31. Oktober des aktuellen Jahres beantragt werden. Das Gesuch muss mit einer Begründung erfolgen. Für eine Fristverlängerung bis zum 31. Oktober fällt eine Gebühr von 40 CHF an. Eine Fristverlängerung über den 31. Oktober des aktuellen Jahres hinaus kann nicht gewährt werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist oder Nichtabgabe der Steuererklärung

Reicht ein Steuerpflichtiger die Steuererklärung im Kanton Neuenburg nicht innert der ordentlichen Frist ein, erhält er eine Mahnung mit einer erneuten Frist. Für die Mahnung fällt eine Gebühr von 50 CHF an. Reagiert der Steuerpflichtige nicht auf die Mahnung, wird er mit einer Busse belegt. Die Busse ist abhängig vom Einkommen und kann bis zu 1’000 CHF betragen. In schwerwiegenden Fällen, bei wiederholter Nichtabgabe der Steuererklärung, kann eine Busse bis 10’000 CHF erhoben werden.

Möglichkeit der Zahlungserleichterung im Kanton Neuenburg

Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung Neuenburg ist nicht erwähnt, dass Steuerpflichtige, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, eine Zahlungserleichterung in Form von Steuerstundung oder Ratenzahlung beantragen können. Allerdings können Steuerpflichtige in einer finanziellen Notlage ein Gesuch mit der Bitte um Ratenzahlung oder Stundung bei der kantonalen Steuerverwaltung einreichen. Die finanzielle Notlage muss begründet werden. Ein Nachweis der finanziellen Notlage kann verlangt werden.

Was ist im Kanton Neuenburg steuerfrei?

Im Kanton Neuenburg ist der Sold der Milizfeuerwehrleute bis 8’000 CHF im Jahr steuerfrei, wenn er im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr gewährt wird. Gewinne aus gesetzlich zugelassenen Glücksspielen müssen nicht versteuert werden, wenn sie bei Grossspielen 1 Million CHF pro Spiel nicht überschreiten. Bei Lotterie- und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung sind Gewinne bis zu 1’000 CHF pro Spiel steuerfrei.

Was ist im Kanton Neuenburg steuerlich absetzbar?

Im Kanton Neuenburg können verschiedene Ausgaben steuerlich abgesetzt werden:

  • Aufwendungen für Covid-19-Massnahmen als Berufskosten
  • Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
  • Berufskosten für Arbeitszimmer, Kleidung oder Fachliteratur
  • Berufskosten bei gelegentlicher Nebentätigkeit mit 20 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 800 CHF, höchstens 2’400 CHF
  • Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen
  • Krankheits- und Unfallkosten
  • Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
  • Kosten für die Drittbetreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien
  • Einsatzkosten bei Gewinnen aus zugelassenen Geldspielen bis 5’000 CHF pro Spiel, maximal 25’000 CHF pro Jahr