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Steuererklärung in Obwalden

Die einzelnen Schweizer Kantone können selbstständig ihre Einkommenssteuersätze und die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung festlegen. Einer der kleinsten Schweizer Kantone ist Obwalden mit der Hauptstadt Sarnen, der Ende Juli 2021 nur 32’215 Einwohner hatte. Der Kanton hat nur sieben Gemeinden.

Obwalden gehört zu den Schweizer Kantonen mit der niedrigsten Einkommenssteuer, verglichen mit dem Durchschnitt der Schweizer Kantone. Der Einkommenssteuersatz liegt deutlich unter dem Durchschnitt. Alle Einwohner des Kantons Obwalden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden von der kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.

Steuersatz im Kanton Obwalden

Mit einem Einkommenssteuersatz von 24,3 Prozent gehört der Schweizer Kanton Obwalden zu den Kantonen mit der niedrigsten Einkommenssteuer, gemessen am Durchschnitt der Schweizer Kantone, der bei 33,6 Prozent liegt.

Nur im Kanton Appenzell Innerrhoden mit 23,8 Prozent und im Kanton Zug mit 22,2 Prozent ist die Einkommenssteuer noch niedriger. Die Einwohner im Kanton Obwalden werden nicht nur vom Kanton steuerlich belastet. Auch der Bund und die Gemeinde sowie bei Kirchenzugehörigkeit die Kirche erheben Steuern. Die Gemeinden verwenden unterschiedliche Gemeindesteuerfüsse, die sie an die kantonale Steuerverwaltung melden. Daher unterscheiden sich die Steuern in den einzelnen Gemeinden.

Zusätzlich zur Einkommenssteuer wird auf das gesamte Vermögen eine Vermögenssteuer erhoben. Anders als die Einkommenssteuer wird sie nicht in Prozent, sondern in Promille berechnet. Im Gegensatz zu den meisten anderen Schweizer Kantonen werden im Kanton Obwalden keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben.

Jetzt Steuerhilfe bei der Steuererklärung anfragen:



Adresse und Kontakt der Steuerverwaltung des Kantons Obwalden

Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Obwalden fordert in jedem Jahr alle Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Das ist die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung Obwalden: httpss://www.ow.ch/aemter/186
Die Postadresse lautet:

Steuerverwaltung Obwalden
St. Antonistrasse 4
6060 Sarnen

Bei Fragen kann die kantonale Steuerverwaltung Obwalden auch per E-Mail oder telefonisch kontaktiert werden. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung verzeichnet. Fragen zur Steuererklärung oder zu den Fristen für die Abgabe beantwortet auch das zuständige Gemeindeamt.

Welche Steuersoftware wird im Kanton Obwalden akzeptiert?

Die Steuererklärung kann in allen Schweizer Kantonen digital abgegeben werden, so auch im Kanton Obwalden. Eine Steuersoftware erleichtert die Steuererklärung. Die einzelnen Kantone akzeptieren unterschiedliche Steuersoftware. Im Kanton Obwalden wird die Steuersoftware eTax.OW akzeptiert, die über die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung aufgerufen werden kann. Die Software ist direkt über den Browser nutzbar. Ein Download ist nicht erforderlich.

Um die Steuersoftware zu nutzen, ist eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort erforderlich. Ein Erklärvideo erläutert die Benutzung der Steuersoftware. Zusätzlich steht ein Support zur Verfügung.
Wer sich die Erstellung einer Steuererklärung erleichtern möchte, kann einen Steuerberater beauftragen. Fehler bei der Steuererklärung werden so vermieden.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Für die Abgabe der Steuererklärung gelten in den einzelnen Kantonen unterschiedliche Fristen.

Die ordentliche Frist ist länger als in den meisten anderen Kantonen, denn sie endet am 30. April des aktuellen Jahres.

Die Steuererklärung muss immer für das aktuelle Jahr abgegeben werden. Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2022 endet also am 30. April 2023.
Kann die ordentliche Frist nicht eingehalten werden, kann per Gesuch eine Fristerstreckung kostenlos beantragt werden. Das Gesuch kann online gestellt werden und muss Angaben zu

  • Steuerperiode
  • PID-Nummer
  • Geburtsdatum des Steuerpflichtigen
  • gewünschte Frist


enthalten. Die Fristerstreckung ist bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres möglich. Kann auch diese Frist nicht eingehalten werden, ist die Beantragung einer weiteren Fristerstreckung bei der kantonalen Steuerverwaltung möglich. Das Gesuch muss eine Begründung erfolgen und schriftlich eingereicht werden. Für dieses Gesuch wird eine Gebühr von 30 CHF erhoben.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist oder bei Nichtabgabe der Steuererklärung

Wer die Steuererklärung im Kanton Obwalden nicht fristgemäss einreicht und auch kein Gesuch für eine Fristerstreckung stellt, bekommt eine Mahnung. Auf die erste Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Kommt der Steuerpflichtige der Mahnung innert der angegebenen Frist nicht nach, erhält er eine zweite Mahnung, für die eine Gebühr von 30 CHF erhoben wird.

Bei Nichteinhaltung der Frist oder Nichtabgabe einer Steuererklärung erhebt die kantonale Steuerverwaltung eine Busse, die abhängig vom Einkommen ist. Sie kann bis zu 1’000 CHF betragen. Eine Busse bis zu 10’000 CHF kann im Wiederholungsfall und in schwerwiegenden Fällen erhoben werden, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung aufkommt. Die kantonale Steuerverwaltung kann beim Verdacht auf Steuerhinterziehung ein Betreibungsverfahren einleiten, für das eine Gebühr von 150 CHF berechnet wird.

Möglichkeit der Zahlungserleichterung für die Einkommenssteuer

Die kantonale Steuerverwaltung erwähnt auf ihrer Webseite nicht, dass eine Zahlungserleichterung für die Einkommenssteuer möglich ist. Wer sich in einem finanziellen Engpass befindet, kann sich jedoch an die kantonale Steuerverwaltung wenden, um eine Stundung der Einkommenssteuer oder eine Ratenzahlung zu beantragen. Die Steuerverwaltung Odwalden kann bestimmte Nachweise, beispielsweise über das Budget, fordern, damit sie eine Ratenzahlung gewähren kann.

Was ist im Kanton Obwalden steuerfrei?

Im Kanton Obwalden sind verschiedene Einkünfte steuerfrei. Der Sold der Milizfeuerwehrleute, der für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr gezahlt wird, ist jährlich bis 5’000 CHF steuerfrei. Gewinne aus Spielen in Spielbanken und aus zugelassenen Grossspielen müssen bis zu 1 Million CHF pro Spiel nicht versteuert werden. Gewinne aus Kleinspielen sowie aus Geschicklichkeitsspielen und Lotterien zur Verkaufsförderung sind bis zu 1’000 CHF steuerfrei.

Was kann im Kanton Obwalden steuerlich abgesetzt werden?

Im Kanton Obwalden können verschiedene Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden:

  • Covid-19-Massnahmen für Home-Office im Rahmen der Berufskosten
  • Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis zu 10’000 CHF mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • deutlich geringere Beträge können für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mit Motorrädern, Kleinmotorrädern, Autos und Fahrrädern abgesetzt werden
  • Berufskosten wie Fachliteratur, privates Arbeitszimmer oder Berufskleider
  • Berufskosten für Nebenerwerbstätigkeit mit mindestens 800 CHF und maximal 2’400 CHF im Jahr
  • Liegenschaftsunterhaltskosten
  • Versicherungsprämien und Einlagen für Kranken-, Unfall und Lebensversicherungen
  • Sparzinsen
  • Kranken-, Unfall- und Invaliditätskosten
  • Kosten für Fremdbetreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bis 10’000 CHF pro Kind
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bis 10’000 CHF pro Jahr
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten bis 12’000 CHF pro Jahr
  • Spieleinsätze bei Gewinnen aus zulässigen Geldspielen bis 5’000 CHF pro Spiel und maximal 25’000 CHF pro Jahr
  • Abzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten von 3’400 CHF, wenn die Ehe rechtskräftig besteht und die Ehegatten nicht getrennt voneinander leben