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Steuererklärung in Schwyz

Die Schweizer Kantone können die Einkommenssteuer nach eigenem Ermessen festlegen und auch die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung selbst bestimmen. Der Kanton Schwyz, bekannt für die legendären Schweizer Taschenmesser der Marke Victorinox, gehört zu den kleineren Kantonen. Er hat eine Fläche von 908 Quadratkilometern. Im Juli 2021 hatte der Kanton 162’537 Einwohner. Der Kanton verfügt über 30 Gemeinden. Kantonshauptstadt ist Schwyz. Der Kanton Schwyz gehört zu den Kantonen mit den niedrigsten Einkommenssteuersätzen. Der Einkommenssteuersatz liegt deutlich unter dem Durchschnitt der Kantone. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird in jedem Jahr von der kantonalen Steuerverwaltung aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.

Steuersatz im Kanton Schwyz

Der Einkommenssteuersatz ist mit 25,3 Prozent im Kanton Schwyz ausserordentlich niedrig und liegt deutlich unter dem Durchschnitt aller Kantone, der 33,6 Prozent beträgt.

Damit liegt der Kanton Schwyz gleichauf mit Nidwalden und Uri. Niedriger ist der Einkommenssteuersatz nur in Obwalden mit 24,3 Prozent, in Appenzell Innerrhoden mit 23,8 Prozent und in Zug mit 22,2 Prozent.

Die Einwohner des Kantons Schwyz werden nicht nur vom Kanton mit der Steuer belastet. Auch der Bund und die Gemeinden erheben Steuern. In den Gemeinden sind die Steuern unterschiedlich hoch, da die Gemeinden ihre eigenen Gemeindesteuerfüsse festlegen. Sie melden die Gemeindesteuerfüsse an die kantonale Steuerverwaltung. Diejenigen Einwohner, die der Kirche angehören, müssen auch noch die Kirchensteuer zahlen.

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Zusätzlich zur Einkommenssteuer wird auf das gesamte Vermögen eine Vermögenssteuer erhoben. Sie wird auf das gesamte Vermögen in Promille berechnet.

Anders als in anderen Schweizer Kantonen werden im Kanton Schwyz keine Erbschafts- und Schenkungssteuern erhoben.

Adresse und Kontakt der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz

In jedem Jahr fordert die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Schwyz die Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Sie hat folgende Webadresse: https://www.sz.ch/behoerden/staatskanzlei-departemente/finanzdepartement/steuerverwaltung/steuerverwaltung.html/72-416-387-382-3151-3153

Die Anschrift der kantonalen Steuerverwaltung lautet:

Steuerverwaltung Schwyz
Bahnhofstrasse 15
6430 Schwyz


Darüber hinaus gibt es auch eine Postfachadresse, an die schriftliche Gesuche eingereicht werden können:

Steuerverwaltung Schwyz
Postfach 1232
6431 Schwyz


Die Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail, Telefon und Fax möglich. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung sind die Kontaktmöglichkeiten aufgeführt. Sie können die Steuererklärung online abgeben. Fragen zur Steuererklärung und zu den Fristen beantwortet auch das zuständige Gemeinedeamt.

Im Kanton Schwyz akzeptierte Steuersoftware

Die Steuererklärung kann so wie in allen Schweizer Kantonen auch im Kanton Schwyz in digitaler Form abgegeben werden. Erleichterung bei der Erstellung der Steuererklärung bietet die Steuersoftware. Jeder Kanton akzeptiert unterschiedliche Steuersoftware. Im Kanton Schwyz wird die Steuersoftware eTax.SZ akzeptiert, die online auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung genutzt werden kann. Sie steht auch kostenlos zum Download zur Verfügung.

Bis zu 20 Steuererklärungen können mit dieser Steuersoftware unterschriftsfrei eingereicht werden. Die Steuererklärung kann bei Bedarf auch ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den Belegen per Post an die kantonale Steuerverwaltung geschickt werden. Der Software-Hersteller Ringler Informatik hilft bei allen Fragen zur Nutzung der Steuersoftware. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung sind die Kontaktdaten aufgeführt.

er Fehler bei der Steuererklärung vermeiden und Zeit sparen möchte, kann einen Steuerberater konsultieren.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung im Kanton Schwyz

In den einzelnen Kantonen gelten unterschiedliche Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. Im Kanton Schwyz muss die Steuererklärung spätestens bis zum 31. März abgegeben werden. Sie wird immer im aktuellen Jahr für das vorangegangene Jahr abgegeben. Die Steuererklärung für das Jahr 2022 muss also spätestens bis zum 31. März 2023 bei der kantonalen Steuerverwaltung eingehen.
Eine Fristerstreckung kann online über die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung beantragt werden, wenn der Abgabetermin zum 31. März nicht eingehalten werden kann. Im Gesuch für die Fristerstreckung sind verschiedene Angaben erforderlich:

  • Steuerperiode
  • PID-Nummer
  • Geburtsdatum
  • gewünschte Frist

Zusätzlich muss eine Sicherheitsfrage beantwortet werden, bevor das Gesuch abgeschickt wird. Eine Fristverlängerung ist bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres möglich. Eine Gebühr wird für die Fristverlängerung nicht erhoben. Wurde bereits eine Fristerstreckung bewilligt und kann diese Frist nicht eingehalten werden, kann bis zum Ende der bereits bewilligten Fristerstreckung eine erneute Fristerstreckung beantragt werden.

Welche Konsequenzen entstehen im Kanton Schwyz, wenn die Frist nicht eingehalten oder keine Steuererklärung abgegeben wird?

Bei Nichteinhaltung der Frist zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten Steuerpflichtige von der kantonalen Steuerverwaltung eine Mahnung. Reagiert der Steuerpflichtige nicht innert acht Tagen auf die erste Mahnung, erhält er eine zweite Manung. Eine Gebühr wird für die Mahnung nicht erhoben.

Allerdings werden Steuerpflichtige mit einer Busse belegt. Die Höhe der Busse wird abhängig vom Einkommen der steuerpflichtigen Person festgelegt und kann bis zu 1’000 CHF betragen. In schwerwiegenden Fällen, wenn wiederholt keine Steuererklärung abgegeben wird, oder bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kann auch eine Busse bis 10’000 CHF erhoben werden.

Möglichkeit der Zahlungserleichterung für die Steuer im Kanton Schwyz

Steuerpflichtige, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, können beim zuständigen Gemeindeamt online über die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung ein Gesuch zur Stundung oder Ratenzahlung der Steuer einreichen. Die Ratenzahlung kann nur über einen Zeitraum von einem Jahr und bei finanzieller Notlage gewährt werden. Ein Nachweis über die finanzielle Notlage kann gefordert werden.

Was ist im Kanton Schwyz steuerfrei?

Verschiedene Einkünfte sind im Kanton Schwyz steuerfrei. Dazu gehören der Sold der Milizfeuerwehr bis zu 5’000 CHF im Jahr, der Sold für Militär- und Schutzdienst sowie das Taschengeld für Zivildienst. Steuerfrei sind auch Gewinne aus zugelassenen Geldspielen bis zu 1 Million CHF im Jahr. Gewinne aus Kleinspielen und Lotterien sind ebenfalls steuerfrei. Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen, die der Verkaufsförderung dienen, sind bis zu 1’000 CHF jährlich steuerfrei.

Was kann im Kanton Schwyz steuerlich abgesetzt werden?

Verschiedene Ausgaben können im Kanton Schwyz steuerlich abgesetzt werden:

  • Massnahmen im Rahmen von Covid 19 für Home-Office als Berufsausgaben
  • Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis 8’000 CHF im Jahr
  • weitere Berufsausgaben wie Fachliteratur, privates Arbeitszimmer oder Berufskleidung in Höhe von 20 Prozent des Nettolohnes, maximal 6’900 CHF
  • Unterhalts- und Instandhaltungskosten für private Liegenschaften
  • Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen sowie Sparzinsen
  • Krankheits- und Unfallkosten
  • Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider ungetrennt lebender Ehegatten in Höhe von 2’100 CHF im Jahr
  • Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr bis 6’000 CHF pro Kind
  • Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien bis 6’000 CHF pro Jahr
  • Kosten für Aus- und Weiterbildung bis 12’000 CHF im Jahr
  • Einsatzkosten bei Gewinnen aus Geldspielen von 5 Prozent, bis 5’000 CHF pro Spiel und bis 25’000 CHF pro Jahr