Im Kanton Solothurn gilt für die Abgabe die gleiche Frist wie in den meisten anderen Kantonen. Der Steuersatz liegt im Kanton Solothurn geringfügig über dem Durchschnitt der Schweizer Kantone. Die kantonale Steuerverwaltung informiert in jedem Jahr alle Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über die Abgabe der Steuererklärung.
Steuersatz im Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn liegt der Steuersatz geringfügig über dem Durchschnitt aller Schweizer Kantone.
Die Einwohner des Kantons werden nicht nur von ihrem Kanton, sondern auch vom Bund und der Gemeinde mit Steuern belegt. Zusätzlich müssen diejenigen, die der Kirche angehören, eine Kirchensteuer zahlen. Die Gemeinden erheben unterschiedlich hohe Steuern, da sie die Gemeindesteuerfüsse festlegen und an die kantonale Steuerverwaltung melden.
Zusätzlich zur Einkommensteuer müssen die Einwohner im Kanton Solothurn eine Vermögenssteuer zahlen, die auf das gesamte Vermögen erhoben wird. Sie wird in Promille berechnet. Bei einer Erbschaft oder Schenkung fällt Erbschafts- oder Schenkungssteuer an.
Jetzt Hilfe bei der Steuererklärung anfragen:
Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Solothurn
In jedem Jahr fordert die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Solothurn die Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, schriftlich zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Die Steuererklärung kann, so wie in allen Kantonen, in digitaler Form abgegeben werden. Die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung lautet httpss://so.ch/verwaltung/finanzdepartement/steueramt/
Postadresse der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn
Steueramt
Schanzmühle
Werkhofstrasse 29c
4509 Solothurn
Die Kontaktaufnahme ist auch telefonisch oder über das Kontaktformular möglich. Die Telefonnummer ist auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung zu finden. Dort führt auch ein Mausklick zum Kontaktformular.
Wer Fragen zur Steuererklärung oder zu den Fristen hat, kann sich auch an das zuständige Gemeindeamt wenden.
Steuersoftware, die im Kanton Solothurn akzeptiert wird
Die Abgabe der Steuererklärung ist im Kanton Solothurn so wie in allen anderen Kantonen in digitaler Form möglich. Eine Steuersoftware erleichtert die Abgabe der Steuererklärung online. Die einzelnen Kantone akzeptieren unterschiedliche Steuersoftware. Im Kanton Solothurn wird die Steuersoftware eTax akzeptiert, die über die Webseite der kantonalen Steuerverwaltung aufrufbar ist und online ausgefüllt werden kann. Ein Download ist nicht erforderlich.
Steuerpflichtige müssen sich mit ihren Zugangsdaten einloggen, um die Steuersoftware zu nutzen. Ein Flyer, der auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung heruntergeladen kann, informiert über die Nutzung der Steuersoftware. Zusätzlich stehen ein Support per E-Mail und eine Telefonhotline zur Verfügung.
Wer Fehler bei der Steuererklärung vermeiden und sich die Steuererklärung erleichtern möchte, kann das Ganze auch vom Steuerberater ausfüllen lassen.
Fristen für die Abgabe der Steuererklärung im Kanton Solothurn
Die einzelnen Kantone bestimmen selbst die Frist zur Abgabe der Steuererklärung.
So wie in den meisten Schweizer Kantonen muss auch im Kanton Solothurn die Steuererklärung bis zum 31. März abgegeben werden.
Diese ordentliche Frist gilt immer für das aktuelle Jahr. Die Steuererklärung wird im aktuellen Jahr für das vorangegangene Jahr abgegeben. Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 31. März 2023 bei der kantonalen Steuerverwaltung eingehen.
Ist die Abgabe der Steuererklärung innert der ordentlichen Frist nicht möglich, kann eine Fristverlängerung bis zum 31. Juli beantragt werden. Ein Formular steht dafür auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung. Eine Gebühr wird dafür nicht erhoben. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, ist eine weitere Fristverlängerung bis zum 30. November des aktuellen Jahres möglich.
Das Gesuch muss schriftlich unter Angabe der Gründe bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden.
Dafür wird eine Gebühr von 30 CHF erhoben. Nur bei ausserordentlichen Umständen, die der Steuerpflichtige nicht zu verantworten hat, beispielsweise bei Unglücksfällen, ist eine Fristerstreckung über den 30. November noch möglich. Das Gesuch muss schriftlich mit Begründung eingereicht werden. Auch dafür wird eine Gebühr von 30 CHF erhoben.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist und bei Nichtabgabe der Steuererklärung
Wer seine Steuererklärung im Kanton Solothurn nicht pünktlich abgibt und kein Gesuch für eine Fristerstreckung einreicht, bekommt von der kantonalen Steuerverwaltung eine Mahnung. Mit der Mahnung wird eine erneute Frist gesetzt. Dafür wird eine Mahngebühr von 60 CHF erhoben. Nach Erhalt der Mahnung kann ein Gesuch für eine Nachfrist bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden. Hält der Steuerpflichtige auch diese Frist nicht ein, erhält er eine weitere Mahnung, für die ebenfalls eine Mahngebühr von 60 CHF erhoben wird.
Wer keine Steuererklärung abgibt und auf die Mahnung nicht reagiert, wird mit einer Busse von mindestens 200 CHF belegt. Die Busse kann auch bis auf 10’000 CHF erhöht werden, wenn es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt. Ein schwerwiegender Fall liegt im Wiederholungsfall und bei Verdacht auf Steuerhinterziehung vor.
Möglichkeit der Zahlungserleichterung im Kanton Solothurn
Bei einem Härtefall und bei finanziellen Schwierigkeiten können Steuerpflichtige im Kanton Solothurn schriftlich nach Erhalt des Steuerbescheids bei der kantonalen Steuerverwaltung eine Zahlungserleichterung beantragen. Das Formular dafür steht auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung. Eine Zahlungserleichterung ist als Ratenzahlung oder kurzfristige Stundung möglich. Der Härtefall oder die finanzielle Notlage muss mit den entsprechenden Belegen nachgewiesen werden.
Was ist im Kanton Solothurn steuerfrei?
Im Kanton Solothurn ist der Sold von Milizfeuerwehrleuten bis zu 10’000 CHF im Jahr steuerfrei, wenn er im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben gewährt wird. Steuerfrei sind auch Gewinne aus staatlich zugelassenen Geldspielen, wenn es sich um Grossspiele handelt, bis 1 Million CHF pro Spiel. Gewinne aus Lotterie- und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung sind bis 1’000 CHF pro Spiel steuerfrei.
Was ist im Kanton Solothurn steuerlich absetzbar?
- Im Kanton Solothurn sind verschiedene Ausgaben steuerlich absetzbar:
- Aufwendungen für Covid-19-Massnahmen für Homeoffice im Rahmen der Berufskosten
- Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln in voller Höhe
- Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte mit Fahrrad, Motorrad oder Auto in geringerer Höhe
- Berufskosten, beispielsweise für Kleidung, Arbeitszimmer und Fachliteratur
- Berufskosten bei Nebenerwerb bis 20 Prozent der Einkünfte, mindestens 800 CHF, höchstens 2’400 CHF
- Unterhaltskosten für private Liegenschaften
- Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten bis 1’000 CHF, wenn beide ein geringes Einkommen erzielen
- Kosten für Fremdbetreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 12’000 CHF pro Kind und Jahr
- Krankheits- und Unfallkosten
- Prämien für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen
- Spenden an gemeinnützige Organisationen
- Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien bis 20’000 CHF
- Aus- und Weiterbildungskosten bis 12’000 CHF pro Jahr
- Einsätze bei Gewinnen aus Geldspielen bis 5’000 CHF pro Spiel, maximal 25’000 CHF pro Jahr
Weitere Fakten zu Solothurn
Der Kanton Solothurn hat eine Fläche von 791 Quadratmetern. Die Zahl der Einwohner lag Ende Juli 2021 bei 278’508. Der Kanton hat zehn Bezirke und 109 Gemeinden. Kantonshauptstadt ist Solothurn.