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Steuererklärung in Sankt Gallen

In den einzelnen Schweizer Kantonen unterscheiden sich die Steuersätze und die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung. Das ist darin bedingt, dass die einzelnen Kantone ihre eigenen Regeln gestalten können. In jedem Kanton werden jährlich die Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Der Steuersatz im Kanton Sankt Gallen liegt geringfügig unter dem Durchschnitt. Die ordentliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist so wie in den meisten Schweizer Kantonen.

Steuersatz im Sankt Gallen

Im Kanton Sankt Gallen beträgt der Steuersatz 32,8 Prozent.

Er liegt damit etwas unter dem Durchschnitt aller Schweizer Kantone, der bei 33,6 Prozent liegt. Die Einwohner des Kantons Sankt Gallen werden von ihrem Kanton, aber auch vom Bund und den Gemeinden mit Steuern belastet. Zusätzliche Steuern kommen auf Kirchenangehörige mit der Kirchensteuer zu. Die Gemeinden legen selbst ihre Gemeindesteuerfüsse fest und melden sie an die kantonale Steuerverwaltung. Daher unterscheidet sich die steuerliche Belastung in den einzelnen Gemeinden.

St. Gallen hat eine Vermögenssteuer

Neben der Einkommensteuer müssen die Einwohner des Kantons Sankt Gallen auch die Vermögenssteuer zahlen, die auf das gesamte Vermögen berechnet wird. Sie wird nicht in Prozent, sondern in Promille ermittelt. Bei einer Erbschaft oder Schenkung wird Erbschafts- oder Schenkungssteuer erhoben.

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Adresse und Kontakt der Steuerverwaltung des Kantons Sankt Gallen

Die kantonale Steuerverwaltung fordert in jedem Jahr die Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, schriftlich zur Abgabe der Steuererklärung auf. In allen Kantonen, so auch im Kanton Sankt Gallen, kann die Steuererklärung in digitaler Form abgegeben werden. Das ist die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung: https://www.sg.ch/steuern-finanzen/steuern.html

Die Postanschrift der kantonalen Steuerverwaltung Sankt Gallen lautet:

Kantonales Steueramt
Davidstrasse 41
9001 St. Gallen

Die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Steuerverwaltung kann auch telefonisch, per Fax und per E-Mail erfolgen. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung sind alle diese Kontaktdaten verzeichnet.

Bei Fragen zu Steuern und Fristen können sich steuerpflichtige Personen auch an ihr zuständiges Gemeindeamt wenden.

Welche Steuersoftware wird im Kanton Sankt Gallen akzeptiert?

Die Steuererklärung kann in jedem Schweizer Kanton digital eingereicht werden. Mit einer Steuersoftware wird die Steuererklärung online erleichtert. Die einzelnen Schweizer Kantone akzeptieren unterschiedliche Steuersoftware. Natürliche Personen können im Kanton Sankt Gallen die Software eTaxes für Privatpersonen verwenden. Sie ist für die Betriebssysteme Windows, Mac OS und Linux auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung zum Download kostenlos verfügbar. Ein Video erleichtert die Arbeit mit der Steuersoftware. Zusätzlich ist ein Hilfe- und Supportbereich vorhanden.
Wer die Arbeit mit der Steuersoftware sparen und Fehler bei der Steuererklärung vermeiden möchte, kann sich durch einen Steuerexperten die Steuererklärung ausfüllen lassen.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung in St. Gallen

In den einzelnen Kantonen gelten für die Abgabe der Steuererklärung unterschiedliche Fristen. Die ordentliche Frist für die Abgabe der Steuererklärung im Kanton Sankt Gallen endet am 31. März. Die Steuererklärung wird im aktuellen Jahr immer für das vorangegangene Jahr abgeben. Sie muss für das Jahr 2022 am 31. März 2023 abgegeben werden.

Nicht immer ist es möglich, die ordentliche Frist einzuhalten. In diesem Fall können Steuerpflichtige online eine Fristerstreckung beantragen. Die Daten, die auf der persönlichen Steuererklärung aufgedruckt sind, werden dazu benötigt. Die Fristerstreckung kann interaktiv bewilligt oder abgelehnt werden. Die maximale Fristerstreckung kann sich individuell unterscheiden. Die Fristerstreckung ist kostenlos. Wird mehrmals eine Fristerstreckung beantragt, müssen die Gründe dafür angegeben werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist oder Nichtabgabe der Steuererklärung

Wird die Steuererklärung nicht innert der ordentlichen Frist abgegeben, erhält der Steuerpflichtige eine Mahnung, für die keine Gebühren erhoben werden. Mit der Mahnung wird eine erneute Frist gesetzt. Hält der Steuerpflichtige auch diese Frist nicht ein, erhält er eine zweite Mahnung mit einer weiteren Frist.

Reagiert der Steuerpflichtige auch auf die zweite Mahnung nicht, wird er mit einer Busse von mindestens 100 CHF belegt. In schweren Fällen kann die Busse auch bis zu 10’000 CHF betragen. Schwere Fälle liegen bei Wiederholungen oder beim Verdacht auf Steuerhinterziehung vor.

Möglichkeiten der Zahlungserleichterung im Kanton Sankt Gallen

Mit der Steuererklärung wird dem Steuerpflichtigen eine Frist zur Zahlung der Steuern gesetzt. Befindet sich der Steuerpflichtige in einer finanziellen Notlage, kann er innert der angegebenen Zahlungsfrist ein Gesuch auf Stundung oder Ratenzahlung an die kantonale Steuerverwaltung einreichen. Die finanzielle Notlage muss nachgewiesen werden.

Eine Ratenzahlung ist in Monatsraten bis zum Ende des aktuellen Jahres möglich. Wird eine Stundung über einen längeren Zeitraum oder über das Jahresende hinaus gewünscht, muss der Steuerpflichtige ein Stundungsgesuch und einen Fragebogen ausfüllen.

Steuerpflichtige, die sich in einer dauerhaften finanziellen Notlage befinden, können ein Erlassgesuch stellen und dafür einen Fragebogen ausfüllen. Ein Erlassgesuch wird umfassend geprüft. Nur in schwerwiegenden Fällen kann ein Erlass erfolgen.

Was ist im Kanton Sankt Gallen steuerfrei?

Im Kanton Sankt Gallen ist der Sold der Milizfeuerwehrleute bis zu 5’000 CHF im Jahr steuerfrei, wenn er für die Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr gewährt wird. Steuerfrei sind auch Gewinne aus gesetzlich zugelassenen Geldspielen bis 1 Million CHF pro Spiel bei Grossspielen. Gewinne aus Geschicklichkeits- und Lotteriespielen zur Verkaufsförderung sind bis zu 1’000 CHF steuerfrei.

Was ist im Kanton Sankt Gallen steuerlich absetzbar?

Im Kanton Sankt Gallen können verschiedene Ausgaben steuerlich abgesetzt werden:

  • Aufwendungen für Covid-Massnahmen für Homeoffice im Rahmen der Berufskosten
  • Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
  • übrige Berufskosten, beispielsweise für Kleidung oder Fachliteratur, bis 700 CHF im Jahr zuzüglich 10 Prozent des Nettoeinkommens, maximal bis 2’400 CHF
  • Auslagen bei Nebenerwerb mit 20 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 800 CHF, maximal 2’400 CHF
  • Unterhalts- und Verwaltungskosten für private Liegenschaften
  • Beiträge für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen bis 6’400 CHF im Jahr für gemeinsam veranlagte Ehepaare und bis 3’200 CHF im Jahr für alle anderen steuerpflichtigen Personen
  • Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr durch Drittpersonen bis 25’000 CHF pro Kind im Jahr
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge für politische Parteien bis 10’000 CHF im Jahr
  • Kosten für Aus- und Weiterbildung bis 12’000 CHF im Jahr
  • Zweitverdienerabzug, wenn beide Ehegatten, die zusammen leben, arbeiten, 500 CHF im Jahr
  • Einsatzkosten bei Gewinnen aus Glücksspielen bis 5’000 CHF pro Spiel und maximal 25’000 CHF pro Jahr
  • Krankheits- und Unfallkosten
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen

Weitere Fakten zum Kanton St. Gallen

Der Kanton Sankt Gallen befindet sich im Norden der Schweiz und hat eine Fläche von 2’026 Quadratkilometern. Die Hauptstadt ist Sankt Gallen. Der Kanton hatte Ende Juli 2021 eine Einwohnerzahl von 516’875. Er ist in 77 Gemeinden gegliedert.