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Steuererklärung in Uri

Die einzelnen Kantone in der Schweiz können selbst festlegen, in welcher Höhe sie die Einkommenssteuer erheben und welche Fristen für die Abgabe der Steuererklärung gelten.

Der Kanton Uri zeichnet sich durch einen ausserordentlich niedrigen Einkommenssteuersatz aus, der deutlich unter dem Durchschnitt der Schweizer Kantone liegt.

Uri ist ein kleiner Schweizer Kanton, gemessen an der Zahl der Einwohner. Der Kanton hat lediglich 36’881 Einwohner, Stand Juli 2021. Er ist in 19 Gemeinden gegliedert. Die Kantonshauptstadt von Uri ist Altdorf. Uri ist einer der Gründungskantone der Eidgenossenschaft. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, wird von der kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.

Steuersatz im Kanton Uri

Der Kanton Uri gehört zu den Kantonen mit den niedrigsten Einkommenssteuersätzen in der Schweiz. Der Durchschnitt aller Kantone liegt bei 33,6 Prozent.

Im Kanton Uri liegt der Einkommenssteuersatz lediglich bei 25,3 Prozent.

Der Kanton Uri ist damit gleichauf mit Nidwalden und Schwyz. Noch niedriger ist der Einkommenssteuersatz in Obwalden mit 24,3 Prozent, Appenzell-Innerrhoden mit 23,8 Prozent und Zug mit 22,2 Prozent.

Die Einwohner des Kantons Uri werden nicht nur vom Kanton steuerlich belastet. Zusätzlich erheben der Bund und die Gemeinden Steuern. Angehörige der Kirche müssen darüber hinaus noch die Kirchensteuer entrichten. Die Steuern in den einzelnen Gemeinden unterscheiden sich, da in den Gemeinden unterschiedliche Gemeindesteuerfüsse gelten. Die Gemeinden müssen die Gemeindesteuerfüsse an die kantonale Steuerverwaltung melden.

Zusätzlich zur Einkommenssteuer fällt im Kanton Uri die Vermögenssteuer an. Sie wird auf das gesamte Vermögen erhoben und nicht in Prozent, sondern in Promille berechnet. Erbschaften und Schenkungen sind in der Steuererklärung anzugeben und können besteuert werden.

Jetzt Hilfe bei der Steuererklärung anfragen:



Kontakt und Adresse der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Uri

In jedem Jahr fordert die kantonale Steuerverwaltung von Uri die steuerpflichtigen Einwohner schriftlich zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Das ist die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung Uri: https://www.ur.ch/aemter/839

Die Postadresse lautet:

Amt für Steuern
Tellsgasse 1
Postfach 950
6460 Altdorf


Die Abgabe der Steuererklärung kann so wie in allen Kantonen auch im Kanton Uri in digitaler Form erfolgen. Die Kontaktaufnahme mit dem Amt für Steuern ist auch per Telefon und E-Mail möglich. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite des Amtes für Steuern verzeichnet.
Bei Fragen zur Steuererklärung und zu Fristen können steuerpflichtige Personen auch Kontakt mit dem zuständigen Gemeindeamt aufnehmen.

Im Kanton Uri akzeptierte Steuersoftware

In allen Schweizer Kantonen kann die Abgabe der Steuererklärung online erfolgen. Eine Steuersoftware erleichtert die Steuererklärung, doch wird in den verschiedenen Kantonen unterschiedliche Steuersoftware akzeptiert. Der Kanton Uri akzeptiert die Steuersoftware eTax.UR, die auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung steht. Wer zum ersten Mal seine Steuererklärung digital abgibt, muss sich registrieren, um die Steuersoftware nutzen zu können. Ein Video erläutert, wie die Arbeit mit der Steuersoftware erfolgt.

Für die Anfertigung der Steuererklärung können steuerpflichtige Personen einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Er ist kostenpflichtig, doch werden Fehler bei der Steuererklärung vermieden.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung im Kanton Uri

Das Amt für Steuern fordert die steuerpflichtigen Einwohner des Kantons Uri in jedem Jahr zur Abgabe der Steuererklärung auf. Die Steuererklärung muss bis zum 31. März eines jeden Jahres beim Amt für Steuern eingehen. Sie wird immer für das vorangegangene Jahr abgegeben. So muss die Steuererklärung für 2022 bis zum 31. März 2023 abgegeben werden.

Kann die Steuererklärung nicht bis zu diesem Datum abgegeben werden, muss eine Fristerstreckung beantragt werden. Das Gesuch kann online über die Webseite des Amtes für Steuern gestellt werden. Dort ist ein Online-Formular vorhanden, in dem Angaben von PID-Nummer, Steuerperiode und gewünschter Frist für die Verlängerung erforderlich sind. Die Fristerstreckung ist im Kanton Uri maximal bis 30. September möglich. Ein Antrag auf Fristerstreckung kann auch schriftlich an das zuständige Gemeindeamt gestellt werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen oder Nichtabgabe der Steuererklärung

Wird die Steuererklärung im Kanton Uri nicht pünktlich bis zum 31. März abgegeben, erhält der Steuerpflichtige eine Mahnung. Bleibt die Mahnung erfolglos oder wird kein Gesuch auf Fristverlängerung gestellt, erhebt das Amt für Steuern eine Busse. Wie hoch diese Busse ausfällt, hängt vom Einkommen ab. Die Busse kann bis zu 1’000 CHF, in schweren Fällen auch bis zu 10’000 CHF erhoben werden. Ein schwerer Fall liegt vor, wenn ein Steuerpflichtige bereits mehrfach seine Steuererklärung nicht abgegeben hat.

Möglichkeit der Zahlungserleichterung im Kanton Uri

Auf der Webseite des Amtes für Steuern des Kantons Uri wird nicht explizit angegeben, ob bei Zahlungsschwierigkeiten eine Stundung der Steuer oder eine Ratenzahlung möglich ist. Wer sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, kann sich jedoch an das Amt für Steuern oder das zuständige Gemeindeamt wenden und nachfragen, ob ein Gesuch auf Stundung oder Ratenzahlung eingereicht werden kann.

Was ist steuerfrei im Kanton Uri?

Im Kanton Uri sind Gewinne aus anerkannten Geldspielen, Lotterie und Glücksspielen bis zu 1 Million CHF steuerfrei. Gewinne aus Spielen zur Verkaufsförderung sind nur bis 1’000 CHF steuerfrei. Sold von Milizfeuerwehrleuten ist jährlich bis zu 5’000 CHF steuerfrei, wenn er für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr erzielt wird.

Was kann im Kanton Uri steuerlich abgesetzt werden?

Verschiedene Ausgaben sind im Kanton Uri steuerlich absetzbar:

  • Aufwendungen für Covid-19-Maßnahmen für Homeoffice im Rahmen der Berufskosten
  • Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
  • Berufskosten für Nebenerwerb von 20 Prozent des Einkommens, mindestens 800 CHF, höchstens 2’400 CHF im Jahr
  • Kosten für Unterhalt und Instandhaltung von Liegenschaften
  • Versicherungsprämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen
  • Kinderbetreuungskosten bei Fremdbetreuung bis zum Alter von 14 Jahren
  • Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bis 12’000 CHF im Jahr
  • Zweiverdienerabzug bei rechtskräftig bestehender Ehe bis 3’500 CHF
  • Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien
  • Krankheits- und Unfallkosten sowie behinderungsbedingte Kosten
  • Einsatzkosten bei der Teilnahme an zugelassenen Geldspielen bis 5’000 CHF pro Spiel und 25’000 CHF im Jahr