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Steuererklärung in Waadt

Im Kanton Waadt wird grösstenteils französisch gesprochen. Der Kanton liegt im Südwesten der Schweiz. Kantonshauptstadt ist Lausanne. Der Kanton Waadt hat 825’807 Einwohner. Er ist in zehn Bezirke und 309 Gemeinden gegliedert. Waadt ist der Kanton mit dem dritthöchsten Steuersatz in der Schweiz. Die ordentliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist im Kanton Waadt nur kurz.

Steuersatz im Kanton Waadt

Der durchschnittliche Steuersatz aller Schweizer Kantone liegt bei 33,6 Prozent. Deutlich höher ist der Steuersatz im Kanton Waadt mit 41,5 Prozent.

Damit steht der Kanton Waadt an dritter Stelle. Nur im Kanton Basel-Landschaft mit 42,2 Prozent und im Kanton Genf mit 45 Prozent sind die Steuersätze noch höher.

Die Einwohner des Kantons Waadt werden auf kantonaler Ebene, aber auch vom Bund und von den Gemeinden mit Steuern belastet. In den Gemeinden fallen die Steuern unterschiedlich hoch aus, da die Gemeinden selbst die Steuerfüsse festlegen und an die kantonale Steuerverwaltung melden. Einwohner, die der Kirche angehören, müssen auch noch die Kirchensteuer bezahlen.

Zusätzlich zur Einkommensteuer wird die Vermögenssteuer berechnet. Die Berechnung erfolgt in Promille auf das gesamte Vermögen.
Bei Erbschaften oder Schenkungen wird auch die Erbschafts- oder Schenkungssteuer berechnet. Ehegatten und eingetragene Partner müssen keine Erbschaftssteuer bezahlen.

Jetzt Hilfe bei der Steuererklärung anfragen:



Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Waadt

Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Waadt fordert in jedem Jahr alle Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, auf, eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärung kann in digitaler Form abgegeben werden. Das ist die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Waadt: https://www.vd.ch/themes/aides-financieres-et-soutien-social/

Die Postadresse der kantonalen Steuerverwaltung Waadt lautet:


Administration cantonale des impôts
Section Impôt Source
Rue Caroline 9bis
1014 Lausanne


Die kantonale Steuerverwaltung kann auch telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung sind Telefonnummer und E-Mail-Adresse verzeichnet. Bei Fragen zu Steuern und Fristen können steuerpflichtige Personen auch das zuständige Gemeindeamt kontaktieren. Alternativ können Sie mit einem Steuerberater arbeiten und vom ihm die Steuererklärung ausfüllen lassen.

Im Kanton Waadt akzeptierte Steuersoftware

Eine Steuersoftware erleichtert die Abgabe der Steuererklärung. Die einzelnen Schweizer Kantone akzeptieren unterschiedliche Steuersoftware. Im Kanton Waadt wird die Software VaudTax akzeptiert, die auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung kostenlos zum Download zur Verfügung steht. Die Software kann für Windows, MacOS und Linux verwendet werden. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung sind umfangreiche Erläuterungen für die Nutzung der Software vorhanden.

Ein Steuerberater kann beauftragt werden, wenn sich Steuerpflichtige die Arbeit bei der Steuererklärung erleichtern wollen. So werden Fehler bei der Steuererklärung vermieden.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Die einzelnen Schweizer Kantone legen selbst die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung fest.

Im Kanton Waadt endet die ordentliche Frist bereits am 15. März. Die ordentliche Frist ist deutlich kürzer als in den meisten anderen Schweizer Kantonen.

Die Steuererklärung wird im aktuellen Jahr immer für das vorangegangene Jahr abgegeben. Die ordentliche Frist für die Steuererklärung 2022 endet also am 15. März 2023. Ist es nicht möglich, die Steuererklärung innert der ordentlichen Frist abzugeben, kann der Steuerpflichtige online eine Fristverlängerung beantragen. Die maximale Fristverlängerung kann bis zum 30. September des aktuellen Jahres gewährt werden. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht möglich.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist oder Nichtabgabe der Steuererklärung

Wird die Steuererklärung nicht innert der ordentlichen Frist abgegeben, erhält der Steuerpflichtige eine Mahnung mit einer erneuten Frist. Für die Mahnung fällt eine Gebühr von 50 CHF an. Reagiert der Steuerpflichtige nicht auf die Mahnung, kann eine Busse erhoben werden, die bis zu 1’000 CHF betragen kann. In schwerwiegenden Fällen kann die Busse auch bis zu 10’000 CHF betragen. Um einen schwerwiegenden Fall handelt es sich, wenn die Steuererklärung wiederholt nicht abgegeben wird.

Möglichkeit der Zahlungserleichterung im Kanton Waadt

Über die Möglichkeit einer Zahlungserleichterung für Steuerpflichtige in einer finanziellen Notlage wird auf der Webseite des Kantons Waadt nicht informiert. Steuerpflichtige Personen, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, können zeitnah nach Erhalt des Steuerbescheids ein Gesuch an die Stelle richten, die den Steuerbescheid ausgestellt hat. Mit dem Gesuch können Zahlungspflichtige um Steuerstundung oder Ratenzahlung bitten. In den meisten Fällen muss die finanzielle Notlage mit den entsprechenden Belegen nachgewiesen werden.

Was ist im Kanton Waadt steuerfrei?

Im Kanton Waadt sind verschiedene Einnahmen steuerfrei. Steuerfreiheit gilt für den Sold der Milizfeuerwehrleute, wenn er im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben gewährt wird. Steuerfrei sind auch Gewinne aus gesetzlich zugelassenen Glücksspielen. Bei Grossspielen sind Gewinne bis 1 Million CHF steuerfrei. Bei Gewinnen aus Lotterie- und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsfreiheit gilt Steuerfreiheit bis zu 1’000 CHF pro Spiel.

Was kann im Kanton Waadt steuerlich abgesetzt werden?

Im Kanton Waadt sind verschiedene Ausgaben steuerlich absetzbar:

  • Berufskosten, beispielsweise für Kleidung, Fachliteratur oder Arbeitszimmer
  • Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitszimmer
  • Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung
  • Unfall- und Krankheitskosten
  • Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
  • Unterhaltskosten für privat genutzte Immobilien
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen
  • Mitgliedsbeiträge und Spenden für politische Parteien
  • Einsatzkosten bei Gewinnen aus zugelassenen Glücksspielen bis 5’000 Euro pro Spiel, maximal 25’000 CHF