Der Kanton Wallis befindet sich im Süden der Schweiz. Kantonshauptstadt ist Sitten. Der Kanton hatte Ende Juli 2021 eine Einwohnerzahl von 354’092 Einwohnern. Er ist in 13 Bezirke mit 134 Gemeinden gegliedert. Der Steuersatz im Kanton Wallis liegt über dem Durchschnitt aller Schweizer Kantone. Die ordentliche Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist so bemessen wie in den meisten Schweizer Kantonen.
Steuersatz im Kanton Wallis
Der Kanton Wallis gehört zu den Schweizer Kantonen mit den überdurchschnittlichen Steuersätzen.
Die Einwohner werden vom Kanton, aber auch vom Bund und der Gemeinde mit Steuern belastet. In den einzelnen Gemeinden sind die Steuern unterschiedlich hoch, da die Gemeinden ihre Gemeindesteuerfüsse selbst festlegen und an die kantonale Steuerverwaltung melden. Einwohner, die der Kirche angehören, zahlen zusätzlich Kirchensteuer.
Neben der Einkommensteuer zahlen die Einwohner des Kantons auf ihr gesamtes Vermögen die Vermögenssteuer, die in Promille berechnet wird.
Bei einer Erbschaft oder Schenkung zahlen Ehepartner, Nachkommen oder Eltern keine Steuern. Alle anderen, die eine Erbschaft oder Schenkung erhalten, zahlen Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Jetzt Hilfe bei der Steuererklärung anfragen:
Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Wallis
Die kantonale Steuerverwaltung des Kantons Wallis fordert alle mindestens 18-jährigen Einwohner des Kantons einmal im Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Die Steuererklärung kann digital abgegeben werden. Das ist die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung: httpss://www.vs.ch/de/web/scc/startseite.
Die Postadresse der kantonalen Steuerverwaltung in Wallis lautet:
Kantonale Steuerverwaltung
Avenue de la Gare 35
CP-638
1951 Sitten
Die Kontaktaufnahme kann per Telefon und über das Kontaktformular erfolgen. Ein Klick von der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung führt zum Kontaktformular. Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung ist auch die Telefonnummer verzeichnet. Einwohner können sich bei Fragen zu Steuern und Fristen auch an das zuständige Gemeindeamt wenden. Alternative können Sie beim Steuerbüro Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen.
Welche Steuersoftware wird im Kanton Wallis akzeptiert?
Eine Steuersoftware erleichtert die Steuererklärung. In den einzelnen Schweizer Kantonen wird unterschiedliche Steuersoftware akzeptiert. Der Kanton Wallis akzeptiert die Softare VSTax und die mobile Variante Tell Tax. VSTax ist auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung kostenlos zum Download verfügbar. Dort sind auch Erläuterungen vorhanden, mit denen die Nutzung erleichtert wird.
Tell Tax ist als App für das Smartphone auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung verfügbar. Die App dient zum Scannen von Belegen. Eine integrierte Schnittstelle ermöglicht das Importieren der Belege in VSTax. Das gesamte Jahr über können die Belege gescannt und einer Steuerperiode zugewiesen werden. Wer einen Steuerberater mit der Steuererklärung beauftragt, spart Arbeit und vermeidet Fehler.
Fristen für die Abgabe der Steuererklärung
Für die Abgabe der Steuererklärung gelten in den einzelnen Schweizer Kantonen unterschiedliche Fristen. In den meisten Kantonen, so auch im Kanton Wallis, gilt als ordentliche Frist der 31. März. Die Steuererklärung wird im aktuellen Jahr immer für das vorangegangene Jahr abgegeben. Sie muss für 2022 bis zum 31. März 2023 abgegeben werden.
Eine Fristerstreckung kann per E-Mail bei der kantonalen Steuerverwaltung beantragt werden, wenn eine steuerpflichtige Person die Steuererklärung nicht pünktlich abgeben kann. Eine Gebühr wird dafür nicht erhoben. Eine Verlängerung ist bis zum 31. Juli des aktuellen Jahres möglich. Über den 31. Juli hinaus kann eine Verlängerung der Frist mit einem Gesuch beantragt werden. Das Gesuch ist schriftlich unter Angabe der Gründe an die kantonale Steuerverwaltung zu richten.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist oder Nichtabgabe der Steuererklärung
Wird die Steuererklärung im Kanton Wallis nicht innert der ordentlichen Frist abgegeben, erhält der Steuerpflichtige eine Mahnung mit einer erneuten Frist. Für die Mahnung wird eine Mahngebühr von 25 CHF erhoben. Reagiert der Steuerpflichtige nicht auf die Mahnung, wird er mit einer Busse belegt, die bis zu 1’000 CHF betragen kann und abhängig vom Einkommen ist. Bei wiederholter Nichtabgabe der Steuererklärung kann eine Busse bis zu 10’000 CHF erhoben werden.
Möglichkeit der Zahlungserleichterung im Kanton Wallis
Auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung wird nicht darüber informiert, ob es die Möglichkeit einer Zahlungserleichterung der Steuern gibt. Steuerpflichtige im Kanton Wallis, die sich in Zahlungsschwierigkeiten befinden, können sich jedoch mit einem schriftlichen Gesuch an die kantonale Steuerverwaltung wenden und um Ratenzahlung oder Steuerstundung bitten. Das Gesuch sollte zeitnah nach Erhalt des Steuerbescheids eingereicht werden. Im Gesuch sollten die Gründe für die finanzielle Notlage benannt werden. Die kantonale Steuerverwaltung kann Nachweise über die finanzielle Notlage verlangen.
Was ist im Kanton Wallis steuerfrei?
Im Kanton Wallis ist der Sold der Milizfeuerwehrleute bis 8’000 CHF im Jahr steuerfrei, wenn er für die Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr gezahlt wird. Steuerfrei sind auch Gewinne aus gesetzlich zulässigen Geldspielen, wenn es sich um Grossspiele handelt. Pro Spiel werden für einen Gewinn bis zu 1 Million CHF keine Steuern erhoben. Bei Lotterie- und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung ist ein Gewinn bis 1’000 CHF pro Spiel steuerfrei.
Was kann im Kanton Wallis steuerlich abgesetzt werden?
Im Kanton Wallis können einige Ausgaben steuerlich abgesetzt werden:
- Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
- Massnahmen im Rahmen von Covid-19 für Homeoffice als Berufskosten
- Mehrkosten für Verpflegung ausserhalb der Wohnstätte und bei Schichtarbeit
- Berufskosten, beispielsweise für Arbeitszimmer, Kleidung oder Fachliteratur
- Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen
- Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung
- Krankheits- und Unfallkosten
- behinderungsbedingte Kosten des Steuerpflichtigen
- Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bis 12’000 CHF im Jahr
- Kosten für Drittbetreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit 3’000 CHF pro Kind und Jahr
- Ehegattenabzug, wenn beide Ehepartner zusammen leben und beide berufstätig sind, bei niedrigem Einkommen mit 5’500 CHF pro Jahr
- Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien bis 20’000 CHF im Jahr