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Steuererklärung in Zürich

Die einzelnen Kantone in der Schweiz können ihr eigenes Besteuerungsverfahren organisieren. Daher gelten in den verschiedenen Kantonen unterschiedliche Einkommenssteuersätze sowie kantonsspezifische Regelungen für die Abgabe der Steuererklärung. Von der kantonalen Steuerverwaltung Zürich werden steuerpflichtige Personen zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Der Kanton Zürich wird als Wirtschaftsmotor der Schweiz bezeichnet, da dort ungefähr ein Fünftel des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet wird. Mit 1.566.700 Einwohnern ist Zürich der bevölkerungsreichste Schweizer Kanton. Der Kanton gliedert sich in elf Bezirke und 162 Gemeinden.

Steuersatz im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich gehört zu den Kantonen mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommenssteuersatz.

Der durchschnittliche Einkommenssteuersatz aller Schweizer Kantone beträgt 33,52 Prozent. Im Kanton Zürich gilt ein Einkommenssteuersatz von 39,63 Prozent.

In den einzelnen Bezirken und Gemeinden des Kantons fällt die steuerliche Belastung jedoch unterschiedlich hoch aus. Nicht nur der Kanton Zürich selbst erhebt eine Steuer. Steuerpflichtige Personen werden darüber hinaus vom Bund und von der Gemeinde mit Steuern belastet. Bei Kirchenzugehörigkeit kommt noch die Kirchensteuer hinzu. Wie hoch die steuerliche Belastung letztendlich im Kanton Zürich tatsächlich ist, hängt auch von der jeweiligen Gemeinde ab.

Die einzelnen Gemeinden melden Gemeindesteuerfüsse an die kantonale Steuerverwaltung.
Zusätzlich zur Einkommenssteuer müssen natürliche Personen die Vermögenssteuer zahlen. Der Vermögenssteuersatz wird in Promille angegeben und bezieht sich auf das gesamte Vermögen. Bei einer Erbschaft oder Schenkung muss auch Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer gezahlt werden.

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Kantonale Steuerverwaltung im Kanton Zürich

Steuerpflichtige im Kanton Zürich werden von der kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Das ist die Webadresse der kantonalen Steuerverwaltung Zürich:

https://www.zh.ch/de/finanzdirektion/steueramt.html

Die kantonale Steuerverwaltung Zürich hat folgende Postadresse:

Kantonales Steueramt Zürich
Bändliweg 21
8090 Zürich


Die Kontaktaufnahme mit dem kantonalen Steueramt kann auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Auf der Webseite des kantonalen Steueramtes sind die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse aufgeführt. Das zuständige Gemeindesteueramt beantwortet ebenfalls Fragen zu Steuern und zur Abgabe der Steuererklärung. Wer keine Lust auf das Thema Steuern hat, kann sich durch einen Steuerberater die Steuererklärung ausfüllen lassen.

Steuersoftware, die im Kanton Zürich akzeptiert wird

Die Abgabe der Steuererklärung ist in jedem Schweizer Kanton auf elektronischem Wege möglich. Eine Steuersoftware stellt eine entscheidende Arbeitserleichterung dar, doch wird in den einzelnen Kantonen unterschiedliche Steuersoftware akzeptiert.

Der Kanton Zürich akzeptiert die Steuersoftware ZHprivate Tax, die direkt online zur Verfügung steht und kein Download erfordert.

Sie ist über das Portal ZHservices abrufbar. Die Software Private Tax wird auch akzeptiert, doch ist ein Download erforderlich. Die Software kann auf Windows, Mac OS, Linux, aber auch anderen Betriebssystemen verwendet werden. Um Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden, können steuerpflichtige Personen im Kanton Zürich einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Er beantwortet Fragen zum Thema Steuern und kann die Steuererklärung erstellen. Wenn Sie sich im Thema selbst gut auskennen, können Sie die Steuerklärung online abgeben.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung in Zürich

Die Steuererklärung wird im Kanton Zürich immer für das vorangegangene Jahr abgegeben und muss bis zum 31. März des aktuellen Jahres beim kantonalen Steueramt eingehen. Eine Steuererklärung für 2022 muss also spätestens am 31. März 2023 abgegeben werden. Auch dann, wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt wird, muss diese Frist eingehalten werden.

Wer seine Steuererklärung nicht pünktlich bis zum 31. März abgeben kann, muss vor Ablauf dieser Frist eine Fristerstreckung beantragen. Die Fristerstreckung muss schriftlich beim zuständigen Gemeindesteueramt beantragt werden. Der Antrag sollte Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und E-Mail-Adresse des Steuerpflichtigen, Registernummer und Steuerperiode (Jahr) enthalten. Der Steuerpflichtige sollte begründen, warum er seine Steuererklärung nicht fristgemäss abgeben kann.

In einigen Gemeinden kann das Gesuch auf eine Fristerstreckung auch online gestellt werden. Auch dafür sind die entsprechenden Angaben erforderlich. Eine maximale Fristverlängerung ist bis zum 30. November möglich.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist oder bei Nichtabgabe der Steuererklärung in Zürich

Wird die Steuererklärung im Kanton Zürich nicht pünktlich abgegeben und wurde kein Antrag auf Fristerstreckung gestellt, erhält der Steuerpflichtige vom zuständigen Steueramt eine Mahnung. Eine Mahngebühr wird nicht erhoben. Bei der ersten Mahnung müssen Steuerpflichtige noch keine Kosten oder rechtliche Konsequenzen befürchten.

Bussgeld bis zu 10´000 CHF in Zürich möglich

Das Steueramt Zürich erhebt ein Bussgeld, wenn die Steuererklärung trotz Mahnung nicht abgegeben wird. Wie hoch die Busse ausfällt, liegt im Ermessen des Steueramtes. Die Busse kann 1’000 CHF, aber in schweren Fällen auch bis zu 10’000 CHF betragen. Eine wiederholte Nichtabgabe der Steuererklärung gilt als schwerwiegender Fall und wird mit einer entsprechend hohen Busse geahndet. Nach Ansicht des Steueramtes könnte bei wiederholter Nichtabgabe ein Fall von Steuerhinterziehung vorliegen.

Die Busse muss innert 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids gezahlt werden. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, werden Verzugszinsen berechnet. Die Zinsanrechnung beginnt mit dem Ablauf der Frist von 30 Tagen.

Was passiert wenn man keine Steuerklärung in Zürich abgibt?

Wird wiederholt keine Steuererklärung abgegeben, kann das Steueramt Zürich die Einkommenssteuer nach eigenem Ermessen einschätzen. Nur bei einer offensichtlichen Unrichtigkeit hat der Steuerpflichtige die Chance auf Erfolg einer Einsprache. Die Einsprache muss innert 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids schriftlich beim Steueramt Zürich erfolgen. Der Widerspruch ist zu begründen und mit Beweismitteln zu belegen.

Auch gegen eine zu tiefe Einschätzung der Einkommenssteuer sollte ein Einspruch eingelegt werden, da sonst eine Strafe wegen Steuerhinterziehung droht. Stellt sich nachträglich heraus, dass die pflichtgemässe Einschätzung deutlich niedriger als die Einschätzung aufgrund der tatsächlichen Faktoren ist, kann der Steuerpflichtige wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Mit einem begründeten Einspruch lässt sich das vermeiden.

Welche Nachweise müssen einer Einsprache beigefügt werden?

  • Mit der Einsprache gegen den Bescheid des Steueramtes müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden:
  • Lohnausweis
  • Rentenbescheinigungen
  • Bescheinigungen der Arbeitslosenkasse, wenn Gelder bezogen wurden
  • Zins- und Dividendengutschriften
  • Kauf- und Verkaufsbelege von Wertpapieren
  • Bescheinigungen über Beiträge an Pensionskassen, wenn diese nicht im Lohnausweis aufgeführt sind
  • Bescheinigungen über Beiträge für Versicherungen

Steuern: Möglichkeit der Ratenzahlung im Kanton Zürich

Bei Zahlungsschwierigkeiten ist im Kanton Zürich die Ratenzahlung oder Stundung der Steuern möglich. Im Steuerbescheid ist eine Frist angegeben, innerhalb der ein schriftliches Gesuch auf Ratenzahlung oder Stundung eingereicht werden kann. Steuerzahler müssen bei der Ratenzahlung oder Stundung die Verzugszinsfolgen berücksichtigen. Bei provisorischen Steuerrechnungen ist die Ratenzahlung in maximal 12, bei definitiven Steuerrechnungen in maximal 6 Monatsraten möglich.

Bei Steuerpflichtigen am Existenzminimum kann auch bei einem definitiven Steuerbescheid eine Ratenzahlung über mehr als 6 Monatsraten beantragt werden. Mit dem Gesuch auf eine Zahlung in mehr als 6 Raten müssen Steuerzahler eine schriftliche Begründung mit der Berechnung des Existenzminimums einreichen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung oder Stundung besteht nicht. Es liegt im Ermessen des kantonalen Steueramts, ob eine Ratenzahlung oder Stundung gewährt wird.

Was ist im Kanton Zürich steuerfrei?

Verschiedene Einnahmen sind im Kanton Zürich steuerfrei. Dazu gehört ein Feuerwehrsold für die Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr. Bei der direkten Bundessteuer können 5’000 CHF, bei den Staats- und Gemeindesteuern 8’000 CHF abgesetzt werden. Gewinne, die in einem Schweizer Casino erzielt wurden, sind steuerfrei. Bis zu einer Million CHF sind auch Gewinne aus Online- und Grossspielen steuerfrei, sofern solche Spiele in der Schweiz zugelassen sind.

Bis zu 1’000 CHF sind Gewinne aus der Verkaufsförderung dienenden Geschicklichkeits- und Lotteriespielen steuerfrei. Grössere Gewinne, aber auch Naturalpreise wie Autos müssen vollumfänglich versteuert werden. Das gilt auch für Gewinne aus Spielen, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Steuerfrei sind Stipendien, wenn deren Empfänger bedürftig ist. Unterstützungsbeiträge, zu denen

  • Arbeitslosenhilfen
  • Ergänzungsleistungen
  • Beihilfen
  • Hilflosenentschädigungen
  • Pflegebeiträge
  • Gemeindezuschüsse

gehören, müssen nicht versteuert werden.

Was ist im Kanton Zürich steuerlich absetzbar?

Je nach Kanton können unterschiedliche Ausgaben steuerlich abgesetzt werden. Im Kanton Zürich wirken sich die folgenden Kosten steuermindernd aus:

  • Nebenerwerbspauschalen als Berufsauslagen
  • persönliche AHV-Beträge wegen vorzeitiger Pensionierung
  • Berufsauslagen für ein Arbeitszimmer
  • Kosten für Home-Office wegen Covid 19
  • Auslagen für Bewerbungen
  • Kosten für Aus- und Weiterbildung, die der Steuerpflichtige selbst tragen musste
  • Kosten für Fremdbetreuung von Kindern
  • andauernde lebensnotwendige Diät bis zu 2’500 CHF im Jahr
  • behinderungsbedingte Kosten als Pauschalen abhängig vom Grad der Behinderung
  • Krankheits- und Unfallkosten
  • Spieleinsätze bis zu 5 Prozent, maximal bis 5’000 CHF im Jahr bei Gewinnen aus nicht steuerfreien Geldspielen
  • Spieleinsätze bei Gewinnen aus Online-Spielen bis 25’000 CHF
  • Spenden an steuerbefreite Institutionen mit Sitz in der Schweiz
  • Schuldzinsen bis maximal 50.000 CHF
  • Berufsauslagen bei Wochenaufenthalt

Darüber hinaus können Unterhaltskosten für Liegenschaften steuerlich abgesetzt werden. Baukreditzinsen für Liegenschaften sind bei den Staats- und Gemeindesteuern absetzbar.

Selbstständige können noch weitere Ausgaben steuerlich absetzen, beispielsweise Rückstellungen sowie Kosten für Forschung und Entwicklung.