Steuerhilfe.ch https://steuerhilfe.ch/ Informieren und verstehen Thu, 25 Apr 2024 08:53:10 +0000 de-CH hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.2 Steuern optimieren mit Vorsorgeaufwendungen https://steuerhilfe.ch/ratgeber/steuern-optimieren-mit-vorsorgeaufwendungen/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=steuern-optimieren-mit-vorsorgeaufwendungen https://steuerhilfe.ch/ratgeber/steuern-optimieren-mit-vorsorgeaufwendungen/#respond Sat, 23 Mar 2024 15:13:06 +0000 https://steuerhilfe.ch/?p=1564 Vorsorgeaufwendungen bieten in der Schweiz wichtige Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Mit Beiträgen in den Säulen 3a und 3b kann nicht nur für das Alter vorgesorgt, sondern auch die Steuerlast erheblich reduziert ...

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Vorsorgeaufwendungen bieten in der Schweiz wichtige Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Mit Beiträgen in den Säulen 3a und 3b kann nicht nur für das Alter vorgesorgt, sondern auch die Steuerlast erheblich reduziert werden.

Während die Säule 3a aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit besonders attraktiv ist, bietet auch die Säule 3b Flexibilität und Steuervorteile. Unser Artikel zeigt die Bedeutung dieser Vorsorgeformen auf, erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen und gibt Tipps, wie durch strategische Einzahlungen Steuern gespart werden können. Anhand von Fallbeispielen und häufigen Fehlern wird aufgezeigt, wie eine optimale Vorsorgeplanung aussehen kann.

Unterschiede Säule 3a und Säule 3b

Vorsorgeaufwendungen spielen bei der Optimierung der Steuerbelastung in der Schweiz eine wesentliche Rolle, da sie erhebliche Steuervorteile bringen können. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen die Beiträge an die Säule 3a (gebundene Vorsorge) und die Säule 3b (freie Vorsorge). Diese sind speziell darauf ausgerichtet, die finanzielle Sicherheit im Alter zu erhöhen und gleichzeitig von Steuervorteilen zu profitieren.

Die Beiträge an die Säule 3a können bis zu einem jährlich festgelegten Maximalbetrag vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu einer direkten Reduktion der Steuerbelastung führt.

Die Säule 3b bietet weniger steuerliche Anreize, ermöglicht aber eine flexiblere Altersvorsorge. Durch gezielte Einzahlungen in diese Vorsorge Säulen kann der Steuerpflichtige seine Steuern optimieren und gleichzeitig für das Alter vorsorgen. Wichtig ist jedoch, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die jährlichen Höchstbeträge im Auge zu behalten, um die Steuervorteile voll auszuschöpfen.

Maximalbeträge für das Jahr 2024

Für das Jahr 2024 gelten in der Schweiz folgende Maximalbeträge für die Säule 3a:

Personen mit Pensionskasse können bis zu CHF 7’056 in die Säule 3a einzahlen. Für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag 20 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens aber CHF 35’280.

Diese Beträge bieten die Möglichkeit, die Steuerbelastung durch gezielte Vorsorgebeiträge zu optimieren.

Bei der Säule 3b gibt es keinen Maximalbetrag für diese Form der freien Vorsorge. Die Säule 3b ermöglicht es dem Einzelnen, flexibel zu sparen und zu investieren, ohne an die strengen Regeln und Beitragslimits der Säule 3a gebunden zu sein. Diese Flexibilität macht die Säule 3b zu einer attraktiven Option für Personen, die zusätzlich zur gebundenen Vorsorge weitere Mittel für die Altersvorsorge zurücklegen möchten, ohne jedoch von den Steuervorteilen der Säule 3a profitieren zu können.

Wie funktioniert die Säule 3a in der Schweiz?

Die Säule 3a, bekannt als die gebundene Vorsorge, stellt einen zentralen Pfeiler des schweizerischen Drei-Säulen-Systems zur Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge dar. Ihr Hauptzweck ist die finanzielle Sicherung des Lebensstandards im Alter, ergänzt durch steuerliche Anreize, die das Sparen attraktiver machen. Hier sind die Schlüsselaspekte, die bei der Nutzung der Säule 3a für die Steueroptimierung beachtet werden sollten:

Funktionsweise der Säule 3a

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Beiträge an die Säule 3a können bis zum maximalen Jahresbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was unmittelbar die Steuerlast senkt.
  • Gebundenes Sparen: Das in die Säule 3a eingebrachte Kapital ist bis zum Erreichen des Rentenalters oder unter bestimmten weiteren Bedingungen (z.B. Erwerb von Wohneigentum, Selbständigkeit, Auswanderung) gebunden.
  • Auszahlungsmodi: Bei Erreichen des Rentenalters oder bei vorzeitiger Auszahlung unter den gesetzlich geregelten Bedingungen wird das gesparte Kapital ausgezahlt, unterliegt dann allerdings der Besteuerung, jedoch zu einem reduzierten Satz.

Steuerliche Optimierung durch Säule 3a

  • Maximierung der Beiträge: Um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen, empfiehlt es sich, jährlich den maximal zulässigen Betrag einzuzahlen. Für das Jahr 2024 sind dies CHF 7’056 für Angestellte mit Pensionskasse und bis zu CHF 35’280 für Selbstständige ohne Pensionskasse.
  • Langfristige Planung: Eine frühzeitige und regelmässige Einzahlung in die Säule 3a kann die Steuerlast über Jahre hinweg minimieren und zugleich das Alterskapital maximieren.
  • Auswahl der Anlagestrategie: Vorsorgekonten und -depots der Säule 3a bieten verschiedene Anlagestrategien. Die Wahl sollte basierend auf der persönlichen Risikobereitschaft und dem Anlagehorizont getroffen werden.

Steuerliche Behandlung

  • Beim Einzahlen: Die einbezahlten Beträge reduzieren das steuerbare Einkommen und damit die Einkommenssteuer.
  • Bei der Auszahlung: Das gesparte Kapital wird im Auszahlungsjahr besteuert, allerdings zu einem reduzierten Tarif, was die steuerliche Belastung im Vergleich zu anderen Einkommensarten verringert.

Die Säule 3a ist ein mächtiges Instrument zur Steueroptimierung und Altersvorsorge. Durch die bewusste Nutzung der jährlichen Maximalbeiträge und eine angepasste Anlagestrategie lassen sich über die Jahre nicht nur Steuern sparen, sondern auch ein bedeutendes Vorsorgekapital aufbauen.

Die Säule 3b, auch bekannt als freie Vorsorge, ist ein wesentlicher Bestandteil des schweizerischen Drei-Säulen-Systems, das darauf abzielt, Einzelpersonen eine umfassende Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge zu bieten. Im Gegensatz zur Säule 3a, die recht strikte Beitrags- und Verfügungsregeln hat, bietet die Säule 3b mehr Flexibilität und Freiheit, was die Anlageentscheidungen und den Zugang zu den Mitteln betrifft. Diese Säule wird nicht vom Staat geregelt und ist daher weniger strikt in Bezug auf Steuervorteile und Verfügungsrechte. Hier sind die Kernaspekte der Säule 3b, die sie als Instrument der persönlichen Vorsorge auszeichnen:

Flexibilität in der Anlage

Die Säule 3b ermöglicht es den Einzelpersonen, in eine breite Palette von Anlageformen zu investieren, darunter Lebensversicherungen, Sparkonten, Anlagefonds und Aktien. Diese Vielfalt ermöglicht es den Anlegern, ihre Portfolios nach ihren individuellen Risikoprofilen und finanziellen Zielen zu gestalten.

Verfügbarkeit der Mittel der Säule 3b

Im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge der Säule 3a sind die in die Säule 3b eingezahlten Gelder flexibler zugänglich. Dies kann besonders nützlich sein für unvorhergesehene Ausgaben oder finanzielle Bedürfnisse vor dem Rentenalter.

Steuerliche Aspekte der Säule 3b

Während die Beiträge zur Säule 3b nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, wie bei der Säule 3a, bieten bestimmte Anlageformen innerhalb der Säule 3b, wie z.B. Lebensversicherungen, steuerliche Vorteile bei der Auszahlung oder hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Erbschaftsplanung mit der Säule 3b

Die Säule 3b spielt eine wichtige Rolle in der Erbschaftsplanung, da sie es ermöglicht, Vermögenswerte auf eine steuerlich effiziente Weise an die nächste Generation weiterzugeben. Insbesondere Lebensversicherungen innerhalb der Säule 3b können so gestaltet werden, dass sie im Todesfall direkt an die Begünstigten ausgezahlt werden, ohne in die Erbmasse einzugehen.

Persönliche Absicherung

Neben der Altersvorsorge kann die Säule 3b auch genutzt werden, um Risikolebensversicherungen abzuschliessen, die im Falle des Todes oder der Invalidität finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen oder die betroffene Person selbst bieten.

Weitere steuerlich sinnvolle Vorsorgemöglichkeiten in der Schweiz

Neben den bekannten Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz wie der Säule 3a und der Säule 3b gibt es weitere Vorsorgemöglichkeiten, welche die individuelle finanzielle Sicherheit im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall erhöhen können. Diese zusätzlichen Vorsorgeformen bieten zusätzliche Flexibilität und Steuervorteile, die zur Optimierung der persönlichen Finanzplanung genutzt werden können. Hier ein Überblick über einige dieser Vorsorgemöglichkeiten:

Die klassische Lebensversicherung

Lebensversicherungen sind ein zentrales Element der privaten Vorsorge und können vielseitig eingesetzt werden, nicht nur zur Risikoabsicherung, sondern auch als Kapitalanlage. Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen, von der Risikolebensversicherung, die im Todesfall eine Summe an die Hinterbliebenen auszahlt, bis zur gemischten Lebensversicherung, die sowohl einen Spar- als auch einen Risikoschutz Teil enthält. Lebensversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei der Auszahlung der Versicherungssumme.

Pensionskassen-Einkäufe

Pensionskasseneinkäufe sind eine Möglichkeit, Vorsorgelücken zu schliessen und die Altersrente zu erhöhen. Durch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse können nicht nur die späteren Rentenleistungen verbessert, sondern auch die Steuerbelastung im Jahr der Einzahlung reduziert werden, da solche Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Dies ist besonders vorteilhaft für Personen in höheren Einkommensklassen oder für Personen, die im Laufe ihres Erwerbslebens z.B. aufgrund von Erwerbsunterbrechnungen oder Teilzeitarbeit nicht in vollem Umfang Pensionskassenguthaben aufbauen konnten.

Beispiele für Steueroptimierungen in Säule 3a und 3b

Fallbeispiel 1: Maximierung der Säule 3a-Beiträge

Hintergrund: Anna ist eine 40-jährige Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen von CHF 80’000. Sie möchte ihre Steuerlast reduzieren und gleichzeitig für ihr Alter vorsorgen.

Strategie: Anna entscheidet sich, jährlich den maximalen Betrag in die Säule 3a einzuzahlen. Für das Jahr 2024 sind das CHF 7’056.

Ergebnis: Durch die Einzahlung in die Säule 3a kann Anna ihr steuerbares Einkommen um CHF 7’056 reduzieren. Dies führt zu einer deutlichen Senkung ihrer Steuerlast (80´000 CHF – 7´056 CHF = 72´944 CHF neues steuerbares Einkommen). Gleichzeitig baut sie Kapital auf, das ihr im Alter zur Verfügung steht.

Fallbeispiel 2: Pensionskasseneinkauf zur Schließung von Vorsorgelücken

Hintergrund: Markus, 50 Jahre alt, hat festgestellt, dass er eine Vorsorgelücke in seiner Pensionskasse hat, da er einige Jahre im Ausland gearbeitet und nicht in die schweizerische Pensionskasse eingezahlt hat.

Strategie: Markus entscheidet sich, einen einmaligen Einkauf in seine Pensionskasse zu tätigen, um die Vorsorgelücke zu schliessen. Er zahlt CHF 20’000 in seine Pensionskasse ein.

Ergebnis: Der Einkauf in die Pensionskasse ermöglicht Markus nicht nur, seine zukünftigen Rentenleistungen zu verbessern, sondern bietet auch sofortige Steuervorteile. Die Einzahlung kann vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu einer erheblichen Reduktion seiner Steuerlast führt.

Fallbeispiel 3: Nutzung der Säule 3b für zusätzliche Flexibilität

Hintergrund: Julia, eine selbständige Grafikdesignerin, sucht nach flexiblen Möglichkeiten zur Altersvorsorge und Steueroptimierung.

Strategie: Neben der Maximierung ihrer Beiträge zur Säule 3a investiert Julia einen Teil ihres Einkommens in eine Lebensversicherung im Rahmen der Säule 3b. Diese Investition bietet ihr nicht nur eine zusätzliche Altersvorsorge, sondern auch steuerliche Vorteile im Bereich der Erbschaftssteuer.

Ergebnis: Durch die Kombination von Säule 3a und Lebensversicherungen innerhalb der Säule 3b schafft Julia eine diversifizierte Vorsorgestrategie. Während die Säule 3a ihr sofortige Steuervorteile bietet, sorgt die Lebensversicherung für finanzielle Sicherheit und steuerliche Effizienz bei der Vermögensübertragung.

Klassische Fehler bei der Steuererklärung

Häufige Fehler bei der Steuererklärung können zu unnötig hohen Steuerlasten oder zu Nachforderungen seitens der Steuerbehörden führen. Hier sind einige der häufigsten Fehler und Tipps zu ihrer Vermeidung:

1. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben

Fehler: Viele Steuerpflichtige übersehen gelegentlich, alle erforderlichen Informationen und Dokumente in ihrer Steuererklärung anzugeben. Dazu gehören z.B. Einkünfte aus Nebenjobs, Kapitaleinkünfte oder abzugsfähige Ausgaben.

Vermeidung: Eine sorgfältige Prüfung aller Einkünfte und Ausgaben sowie die vollständige und korrekte Dokumentation sind essenziell. Nutzen Sie Checklisten und Software, die beim Zusammenstellen der notwendigen Informationen helfen oder lassen sie sich vom Steuerberater helfen.

2. Nichtausnutzung aller Abzugsmöglichkeiten

Fehler: Häufig werden nicht alle steuerlich abzugsfähigen Posten geltend gemacht. Dazu zählen beispielsweise Beiträge an die Säule 3a, Berufsauslagen, Weiterbildungskosten oder Krankheits- und Behinderungskosten.

Vermeidung: Informieren Sie sich gründlich über alle abzugsfähigen Posten. Bei Unklarheiten ist eine Beratung durch einen Steuerexperten sinnvoll.

3. Fehler bei der Deklaration von Wertschriften und Vermögenswerten

Fehler: Die korrekte Deklaration von Wertschriften, Konten im Ausland und anderen Vermögenswerten wird oft fehlerhaft vorgenommen, was zu Unstimmigkeiten führen kann.

Vermeidung: Stellen Sie sicher, dass alle Vermögenswerte korrekt und zum richtigen Stichtagswert deklariert werden. Nutzen Sie die offiziellen Kurslisten der Steuerverwaltung für die Bewertung von Wertschriften.

4. Versäumnis der Fristen

Fehler: Das Versäumen der Abgabefrist für die Steuererklärung kann zu Verzugszinsen und Mahngebühren führen.

Vermeidung: Markieren Sie die Fristen in Ihrem Kalender und reichen Sie die Steuererklärung frühzeitig ein. Falls nötig, können Sie um eine Fristverlängerung bitten.

5. Fehlende Belege und Quittungen

Fehler: Für viele abzugsfähige Ausgaben werden Belege benötigt. Das Fehlen dieser Belege kann dazu führen, dass Abzüge nicht anerkannt werden.

Vermeidung: Bewahren Sie alle relevanten Belege und Quittungen sorgfältig auf. Es kann hilfreich sein, ein System zur Organisation dieser Dokumente einzurichten.

6. Unzureichende Dokumentation bei außergewöhnlichen Belastungen

Fehler: Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Unfallkosten müssen detailliert nachgewiesen werden. Ohne ausreichende Dokumentation werden diese Posten oft nicht anerkannt.

Vermeidung: Halten Sie detaillierte Aufzeichnungen und Belege für außergewöhnliche Ausgaben bereit. Bei größeren Beträgen kann eine vorherige Abklärung mit der Steuerbehörde sinnvoll sein.

Durch die Vermeidung dieser häufigen Fehler kann die Steuererklärung optimiert und die Steuerlast effektiv reduziert werden. Es ist ratsam, bei Unsicherheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die persönliche Steuersituation bestmöglich zu gestalten.

Aktuelle Veränderungen bei der steuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

Die Berücksichtigung aktueller Trends und Änderungen im Steuerrecht ist für eine optimale Vorsorgeplanung und Steueroptimierung in der Schweiz unerlässlich. Insbesondere bei den Vorsorgeaufwendungen kommt es regelmässig zu Anpassungen, welche die Steuersparmöglichkeiten direkt beeinflussen. Diese Änderungen können sich auf die Höhe der abzugsfähigen Beiträge, auf die steuerliche Behandlung der Vorsorgeleistungen sowie auf die zur Verfügung stehenden Vorsorgeprodukte auswirken. Ein vertieftes Verständnis dieser Entwicklungen ermöglicht es, die eigenen Vorsorgeanstrengungen und -investitionen steuerlich optimal zu gestalten.

Anpassung der Höchstbeiträge

Ein zentraler Aspekt, der regelmässig überprüft werden sollte, sind die Maximalbeträge für Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a). Der Bund passt diese Beträge periodisch an, um der Teuerung Rechnung zu tragen und die Vorsorgeförderung der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Eine Erhöhung der Maximalbeiträge ermöglicht es den Steuerpflichtigen, mehr Geld steuerbegünstigt in die Vorsorge einzuzahlen, was zu einer direkten Reduktion der Steuerbelastung führt.

Steuerliche Behandlung von Auszahlungen

Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Auszahlungen aus Vorsorgeplänen können erhebliche Auswirkungen auf die langfristige Finanzplanung haben. Reformen oder Anpassungen bei der Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Säule 3a erfordern eine strategische Überprüfung der Vorsorgeplanung. Ziel ist es, die Auszahlungen so zu timen und zu gestalten, dass die Steuerbelastung minimiert wird, ohne dabei die langfristigen Vorsorgeziele aus den Augen zu verlieren.

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Das schweizerische Steuersystem zeichnet sich durch seine Komplexität und Vielfalt aus, was auf die einzigartige föderalistische Struktur des Landes zurückzuführen ist. Die Steuerkompetenzen sind in der Schweiz auf drei Ebenen verteilt:

  1. Bund,
  2. Kantone
  3. und Gemeinden.

Jede dieser Ebenen erhebt ihre eigenen Steuern, was zu einer grossen Vielfalt an Steuerarten und -sätzen führt. Im Zentrum steht die direkte Besteuerung von Einkommen und Vermögen natürlicher und juristischer Personen, ergänzt durch eine Vielzahl indirekter Steuern wie die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer und verschiedene Verbrauchssteuern.

Diese Struktur widerspiegelt die politische und kulturelle Vielfalt der Schweiz, in der regional unterschiedliche Bedürfnisse und Traditionen eine massgeschneiderte Steuerpolitik erfordern. Trotz dieser Komplexität gilt das Schweizer Steuersystem als eines der effizientesten und wettbewerbsfähigsten der Welt, was unter anderem auf die relativ niedrige Steuerbelastung, das transparente Steuersystem und das stabile politische Umfeld zurückzuführen ist.

Diese Eigenschaften machen die Schweiz zu einem attraktiven Standort für Unternehmen und Privatpersonen. Für in der Schweiz ansässige Personen und Unternehmen ist es jedoch unerlässlich, die verschiedenen Steuerarten und -regelungen, insbesondere im Kontext der kantonalen Unterschiede, zu verstehen, um ihren steuerlichen Verpflichtungen korrekt nachzukommen und mögliche Steuervorteile optimal zu nutzen. Lesen Sie hier, wie Sie einen guten Steuerberater finden können.

Welche direkten Steuern gibt es?

Einkommenssteuer

Die direkten Steuern bilden eine wesentliche Säule des schweizerischen Steuersystems und zeichnen sich durch eine ausgeprägte Differenzierung und föderalistische Vielfalt aus. An erster Stelle steht die Einkommenssteuer, die sowohl auf Bundesebene als auch in allen Kantonen und Gemeinden erhoben wird. Diese progressive Steuer bemisst sich nach dem Einkommen der natürlichen Personen und berücksichtigt verschiedene Einkommensarten und Abzüge, wodurch eine individuelle und gerechte Besteuerung gewährleistet wird. Die Tarife sind je nach Wohnsitzkanton und -gemeinde sehr unterschiedlich und spiegeln die lokalen Gegebenheiten und die föderale Struktur des Landes wider. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel Steuersätze in der Schweiz.

Vermögenssteuer

Neben der Einkommenssteuer spielt die Vermögenssteuer eine zentrale Rolle im direkten Steuersystem. Sie wird auf das gesamte Vermögen natürlicher Personen erhoben, wobei auch hier die Tarife und Freibeträge je nach Kanton und Gemeinde variieren. Die Vermögenssteuer ergänzt die Einkommenssteuer und soll eine umfassende Besteuerung der finanziellen Leistungsfähigkeit gewährleisten.

Gewinnsteuer

Bei den juristischen Personen steht die Gewinnsteuer im Vordergrund, die auf den erzielten Unternehmensgewinn erhoben wird. Auch diese Steuer variiert von Kanton zu Kanton, wobei die Schweiz insgesamt bestrebt ist, ein wettbewerbsfähiges steuerliches Umfeld für Unternehmen zu schaffen. Die Gewinnsteuer ist insbesondere für die Standortwahl von Unternehmen relevant und hat direkten Einfluss auf Investitionsentscheidungen. Diese drei Steuerarten – Einkommens-, Vermögens- und Gewinnsteuern – verdeutlichen die Komplexität und Anpassungsfähigkeit des schweizerischen Steuersystems, das individuelle und wirtschaftliche Faktoren gleichermassen berücksichtigt und sich laufend den dynamischen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen anpasst. Die direkten Steuern werden über die Steuererklärung ermittelt.

Indirekte Steuern in der Schweiz

Mehrwertsteuer

Indirekte Steuern sind ein integraler Bestandteil des schweizerischen Steuersystems und zeichnen sich durch ihre breite Anwendung und ihre indirekte Erhebung aus. Die bekannteste indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer (MWST), eine Umsatzsteuer, die auf fast alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Die Mehrwertsteuer in der Schweiz zeichnet sich durch relativ niedrige Standardsätze im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und durch reduzierte Sondersätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Bücher und Hotelübernachtungen aus. In der Schweiz beträgt die Mehrwertsteuer meistens 7,7 Prozent und ist somit deutlich niedriger als z.B. in Deutschland (19 Prozent).

Ein wesentliches Merkmal der Mehrwertsteuer ist der Vorsteuerabzug, der es Unternehmen ermöglicht, die auf ihre Einkäufe gezahlte Mehrwertsteuer von der auf ihre Verkäufe erhobenen Mehrwertsteuer abzuziehen, wodurch die Steuerlast letztlich auf den Endverbraucher verlagert wird.

Verrechnungssteuer und Stempelabgaben

Neben der Mehrwertsteuer sind die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben weitere wichtige indirekte Steuern. Die Verrechnungssteuer dient primär der Sicherstellung der Besteuerung von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen, insbesondere Zinsen und Dividenden, und wird als Quellensteuer direkt an der Quelle erhoben.

Die Stempelabgaben wiederum umfassen eine Umsatzabgabe auf dem Handel mit bestimmten Wertpapieren und eine Emissionsabgabe auf der Ausgabe bestimmter Eigen- und Fremdkapitalinstrumente. Diese indirekten Steuern ergänzen das direkte Steuersystem, indem sie den Konsum und bestimmte Finanztransaktionen besteuern, und spielen eine wichtige Rolle bei der Generierung von Staatseinnahmen, während sie gleichzeitig das Ziel der Wirtschaftsförderung und der sozialen Gerechtigkeit unterstützen.

Weitere Steuerarten in der Schweiz

In der Schweiz gibt es neben den klassischen direkten und indirekten Steuern auch besondere Steuerformen, die bestimmte Sachverhalte und Transaktionen erfassen. Dazu gehören insbesondere die Erbschafts- und Schenkungssteuern, die Grundstückgewinnsteuern und die Motorfahrzeugsteuern.

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Erbschafts- und Schenkungssteuern werden auf Vermögensübertragungen durch Erbschaft oder Schenkung erhoben. Interessanterweise sind diese Steuern in der Schweiz überwiegend kantonal geregelt, was zu erheblichen Unterschieden in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen führt. Einige Kantone erheben überhaupt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern, während andere hohe Steuersätze anwenden, insbesondere bei Übertragungen an Nichtfamilienmitglieder.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien und Grundstücken erhoben. Diese Steuer ist in einem Land wie der Schweiz, in dem der Immobilienmarkt eine wichtige Rolle spielt, von besonderer Bedeutung. Sie ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich hoch und soll Spekulationsgewinne besteuern.

Motorfahrzeugsteuer

Schliesslich ist die Motorfahrzeugsteuer zu nennen, eine jährliche Steuer, die für den Besitz eines Fahrzeugs erhoben wird. Diese Steuer variiert ebenfalls von Kanton zu Kanton und wird häufig zur Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge eingesetzt, indem beispielsweise Elektrofahrzeuge niedriger besteuert werden. Diese besonderen Steuerformen verdeutlichen die Anpassungsfähigkeit des schweizerischen Steuersystems an spezifische wirtschaftliche und soziale Gegebenheiten und tragen zu einer gerechten und effizienten Verteilung der Steuerlast bei.

Mein Fazit zum Steuersystem

Das schweizerische Steuersystem ist ein vielschichtiges und komplexes Gebilde, das sich durch eine ausgewogene Mischung von direkten und indirekten Steuern sowie Sonderformen der Besteuerung auszeichnet. Es spiegelt die föderalistische Struktur und die wirtschaftliche Vielfalt der Schweiz wider, indem es eine Vielzahl von Steuerarten auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene vorsieht.

Während die direkten Steuern, wie Einkommens-, Vermögens- und Gewinnsteuern, eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der öffentlichen Haushalte spielen und die Steuerbelastung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestalten, ergänzen die indirekten Steuern, wie die Mehrwertsteuer und die Verrechnungssteuer, das System durch die Besteuerung des Konsums und bestimmter Finanztransaktionen. Die Sondersteuern wie die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Grundstückgewinnsteuer und die Motorfahrzeugsteuer ergänzen das System, indem sie spezifische Sachverhalte erfassen und dazu beitragen, die Steuerlast gerecht und effizient zu verteilen.

Die Stärke des schweizerischen Steuersystems liegt in seiner Anpassungsfähigkeit und Effizienz, die es erlaubt, auf dynamische wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren. Die kantonalen Unterschiede in der Steuerpolitik sorgen zudem für einen gesunden Wettbewerb und ein breites Angebot für Privatpersonen und Unternehmen, was die Schweiz zu einem attraktiven Standort für internationale Investitionen macht. Allerdings erfordert das System von den Steuerpflichtigen ein hohes Maß an Verständnis und Kenntnis der komplexen Regelungen, um ihren Steuerpflichten korrekt nachzukommen und mögliche Steuervorteile zu nutzen. Deshalb empfehle ich auch immer bei komplexen Themen einen Steuerberater, da die Kosten hierfür meistens schnell über Steuervorteile wieder eingespielt werden.

Insgesamt spiegelt das Schweizer Steuersystem das für die Schweiz charakteristische Gleichgewicht zwischen Effizienz, Gerechtigkeit und Wirtschaftsförderung wider. Es ist ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Stabilität und Attraktivität der Schweiz und stellt sicher, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Unternehmen einen fairen und angemessenen Beitrag an die öffentlichen Finanzen leisten.

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Was kostet ein Steuerberater? https://steuerhilfe.ch/ratgeber/was-kostet-ein-steuerberater/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=was-kostet-ein-steuerberater Mon, 07 Aug 2023 13:15:46 +0000 https://steuerhilfe.ch/?p=1447 Wie teuer ein Steuerberater in der Schweiz ist, hängt von vielen Faktoren ab. Steuerhilfe.ch klärt auf, wie sich die Kosten zusammensetzen und wovon diese abhängig sind. Kosten des Steuerberaters von ...

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Wie teuer ein Steuerberater in der Schweiz ist, hängt von vielen Faktoren ab. Steuerhilfe.ch klärt auf, wie sich die Kosten zusammensetzen und wovon diese abhängig sind.

Kosten des Steuerberaters von Qualifikationen abhängig

Wie in vielen Berufen kann die Qualifikation und Erfahrung eines Steuerberaters einen erheblichen Einfluss auf die Kosten haben. Ein hochqualifizierter Steuerberater mit vielen Jahren Erfahrung wird höhere Gebühren verlangen als ein weniger erfahrener Kollege. Dies spiegelt oft die Qualität der Beratung und die Fähigkeit wider, komplexe steuerliche Probleme zu lösen.

Komplexität der Steuerangelegenheiten lässt Kosten steigen

Nicht alle steuerlichen Angelegenheiten sind gleich. Einige können recht einfach und geradlinig sein, wie die jährliche Steuererklärung für eine Privatperson mit einem einzigen Einkommen. Andere können äußerst komplex sein, wie die internationalen Steuerangelegenheiten eines multinationalen Unternehmens. Je komplexer die Angelegenheit, desto mehr Zeit und Expertise wird benötigt, was sich in höheren Kosten für den Steuerberater niederschlägt.

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Regionale Unterschiede innerhalb der Schweiz

Die Schweiz ist bekannt für ihre kantonalen Unterschiede (siehe auch Steuersätze je Kanton), auch in steuerlichen Angelegenheiten. Ein Steuerberater in Zürich kann andere Gebühren haben als einer in Genf oder Lugano. Dies kann auf Unterschiede in den Lebenshaltungskosten, der Nachfrage nach Dienstleistungen oder kantonalen Steuervorschriften zurückzuführen sein.

Übersicht Kantone Schweiz

Welche Dienstleistung bietet der Steuerberater an?

Steuerberater bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, von der einfachen Erstellung von Steuererklärungen bis hin zu komplexer Steuerplanung und Beratung. Einige Dienstleistungen erfordern mehr Zeit und Fachwissen als andere. Zum Beispiel wird eine umfassende steuerliche Planung für ein Unternehmen teurer sein als die Erstellung einer Steuererklärung für eine Einzelperson.

So viel kostet eine Steuererklärung vom Steuerberater

Hinweis: Die Werte sollen nur einen groben Richtwert der Kosten für Steuerberater geben und können je nach Region und Steuerbüro variieren.

Kosten der Steuererklärung für Privatpersonen

Die Kosten für die Erstellung einer Steuererklärung für eine Privatperson können je nach Komplexität der finanziellen Situation variieren. Für eine einfache Steuererklärung ohne besondere Umstände können die Kosten zwischen CHF 200 und CHF 500 liegen. Bei komplexeren Fällen, z.B. bei Immobilienbesitz, ausländischen Einkünften oder anderen speziellen Umständen, können die Kosten jedoch deutlich höher sein.

Kosten für die Erstellung einer Steuererklärung für Unternehmen

Unternehmen haben oft komplexere steuerliche Anforderungen als Einzelpersonen. Die Kosten für die Erstellung einer Unternehmenssteuererklärung können je nach Größe und Art des Unternehmens variieren. Ein kleines Unternehmen könnte mit Kosten zwischen CHF 500 und CHF 1.500 rechnen, während ein großes Unternehmen oder eine Aktiengesellschaft mit Kosten von mehreren Tausend Franken rechnen muss.

Kosten für steuerliche Beratung und Planung

Die steuerliche Beratung geht über die bloße Erstellung von Steuererklärungen hinaus. Sie kann die Planung von Steuerstrategien, die Beratung bei Unternehmensgründungen oder -umstrukturierungen und andere spezialisierte Dienstleistungen umfassen. Die Kosten für diese Dienstleistungen können je nach Umfang und Komplexität stark variieren, oft werden sie auf Stundenbasis abgerechnet, wobei die Stundensätze zwischen CHF 150 und CHF 500 oder mehr liegen können.

Kosten für spezielle Dienstleistungen

Einige Steuerberater bieten spezialisierte Dienstleistungen an, wie z.B. internationale Steuerplanung, Unternehmensumstrukturierung oder Beratung bei Erbschaftssteuerfragen. Die Kosten für diese Dienstleistungen können je nach Expertise des Beraters und Komplexität des Falles variieren, sind aber höher als die Standarddienstleistungen.

Weitere Kosten eines Steuerbüros

Gebühren für verspätete Einreichungen der Steuererklärung

Wenn Steuererklärungen oder andere Dokumente nicht fristgerecht eingereicht werden, können sowohl von den Steuerbehörden als auch vom Steuerberater zusätzliche Gebühren erhoben werden. Diese Gebühren können je nach Verspätungsdauer und Art des Dokuments variieren.

Kosten für zusätzliche Beratungen oder Korrekturen

Sollten nach der Erstellung der Steuererklärung oder anderen Dienstleistungen Fragen oder Unklarheiten auftreten, können für zusätzliche Beratungen oder Korrekturen zusätzliche Kosten anfallen. Oft werden diese auf Stundenbasis berechnet.

Gebühren für spezielle Software oder Tools

Einige Steuerberater nutzen spezialisierte Software oder Tools, um bestimmte Aufgaben effizienter zu erledigen oder um spezielle Analysen durchzuführen. Die Kosten für diese Tools können entweder direkt an den Mandanten weitergegeben werden oder in den Gesamtkosten enthalten sein. Meistens werden diese Kosten bereits im Preis vor allem für Privatpersonen bereits enthalten sein.

Kosten für externe Steuerexperten

In einigen Fällen kann es notwendig sein, externe Experten hinzuzuziehen, z.B. für Bewertungen, Gutachten oder spezielle rechtliche Fragen. Die Kosten für diese Experten werden in der Regel zusätzlich berechnet.

Reise- und Spesenkosten

Wenn der Steuerberater für den Mandanten Reisen unternehmen muss, z.B. zu externen Meetings, Behörden oder anderen relevanten Orten, fallen Reise- und Spesenkosten an. Diese werden oft separat in Rechnung gestellt.

Es ist wichtig, sich vor der Beauftragung eines Steuerberaters über mögliche Zusatzkosten zu informieren und diese im Voraus zu klären. Ein transparentes Kostenmodell und klare Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater können helfen, unerwartete Kosten zu vermeiden und für beide Seiten eine zufriedenstellende Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Was kosten Steuerberater außerhalb der Schweiz?

Deutschland:

In Deutschland variieren die Kosten für Steuerberater je nach Region, Qualifikation und Art der Dienstleistung. Allerdings sind die Gebühren in Deutschland durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) reguliert, was zu einer gewissen Preistransparenz führt. Im Durchschnitt sind die Kosten für Steuerberatung in Deutschland niedriger als in der Schweiz, insbesondere in ländlichen Gebieten.

Frankreich

Die Kosten für Steuerberater in Frankreich sind mit denen in der Schweiz vergleichbar. Große Städte wie Paris haben tendenziell höhere Gebühren als ländliche Gebiete.

Italien

In Italien sind die Kosten für Steuerberatung niedriger als in der Schweiz. Dies kann auf Unterschiede in den Lebenshaltungskosten, der Wirtschaftsstruktur und der steuerlichen Regulierung zurückzuführen sein. Allerdings gibt es auch Ausnahmenw wie die großen Städte Mailand oder Rom wo die Gebühren höher sein können.

Günstigen Steuerberater in der Schweiz finden

Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten korrekt und effizient gehandhabt werden. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können, den günstigsten Steuerberater für Ihre Bedürfnisse in der Schweiz zu finden:

Qualifikation und Erfahrung:

Achten Sie darauf, dass der Steuerberater über die notwendigen Qualifikationen und Zertifikate verfügt. Die Erfahrung in Ihrem spezifischen Bereich oder Ihrer Branche kann ebenfalls von Vorteil sein, da sie mit den besonderen steuerlichen Herausforderungen vertraut sind. Auf der anderen Seiten brauchen Sie keinen teuren und erfahrenen Experten bei einer einfachen privaten Steuererklärung. Hier reicht schon ein junger Kollege.

Persönliche Empfehlungen

Fragen Sie Freunde, Familie oder Kollegen nach Empfehlungen. Persönliche Empfehlungen können oft die zuverlässigsten sein, da sie auf tatsächlichen Erfahrungen basieren. Zudem stimmt hier oft das Preis-Leistungsverhältnis.

Transparente Kostenstruktur

Ein guter Steuerberater sollte in der Lage sein, Ihnen eine klare und transparente Kostenstruktur zu bieten. Dies hilft Ihnen, unerwartete Gebühren zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie einen fairen Preis für die Dienstleistung erhalten.

Digitale Kompetenz

In der heutigen digitalen Welt ist es wichtig, dass Ihr Steuerberater mit modernen Technologien und Software vertraut ist. Dies macht den ganzen Prozess effizienter und für Sie günstiger.

Persönliche Chemie

Ein oft übersehener Aspekt ist die persönliche Chemie zwischen Ihnen und dem Steuerberater. Auch wenn dieser Punkt sich nicht direkt auf die Kosten auswirkt, ist es wichtig, dass Sie sich wohl fühlen und Vertrauen in die Person haben, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten handhabt.

Die Wahl des richtigen Steuerberaters kann den Unterschied zwischen einer stressfreien Steuerzeit und potenziellen Kopfschmerzen ausmachen. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Optionen sorgfältig zu prüfen und den Berater zu wählen, der am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passt.

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Kryptowährungen: Steuern in der Schweiz im Überblick https://steuerhilfe.ch/ratgeber/kryptowaehrungen-steuern-in-der-schweiz-im-ueberblick/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=kryptowaehrungen-steuern-in-der-schweiz-im-ueberblick Wed, 07 Jun 2023 08:09:06 +0000 https://steuerhilfe.ch/?p=1430 Unser kleiner Ratgeber ersetzt keine fachliche Steuerberatung durch einen Fachmann. Der Artikel soll Ihnen einen kurzen Überblick über das Thema Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz geben. Steuern auf Bitcoin ...

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Unser kleiner Ratgeber ersetzt keine fachliche Steuerberatung durch einen Fachmann. Der Artikel soll Ihnen einen kurzen Überblick über das Thema Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz geben.

Steuern auf Bitcoin & Co in der Schweiz

In den letzten Jahren haben Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und viele andere die Finanzwelt im Sturm erobert. Diese digitalen Währungen, die auf der Blockchain-Technologie basieren, haben neue Möglichkeiten für Investitionen und den Handel geschaffen. Doch mit diesen neuen Möglichkeiten kommen auch neue Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Steuern. Wenn Sie in der Schweiz leben und mit Kryptowährungen handeln, fragen Sie sich vielleicht: «Wie versteuere ich meine Kryptogewinne

Bevor wir uns mit dieser Frage befassen, ist es hilfreich, ein grundlegendes Verständnis des Schweizer Steuersystems zu haben. In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Steuern, darunter Einkommens-, Vermögens-, Gewerbe- und Mehrwertsteuern. Zudem ist das Steuersystem stark dezentralisiert, was bedeutet, dass die Kantone ihre eigenen Steuersätze festlegen können. Dies führt zu unterschiedlichen Steuersätzen und Regelungen in den verschiedenen Kantonen.

Kryptowährungen sind privates Anlagevermögen

Kryptowährungen werden im Allgemeinen als privates Anlagevermögen angesehen. Das bedeutet, dass Kryptowährungsgewinne von Privatpersonen normalerweise nicht besteuert werden, es sei denn, sie werden als professionelle Händler eingestuft. Das ist eine gute Nachricht für die meisten Krypto-Investoren.

Chart vom Bitcoin 2023
Bitcoin Verlauf 2022 bis 2023

Problematisch bei Unternehmen und Selbstständigen

Allerdings ist die Situation für Unternehmen und Selbstständige komplizierter. Wenn ein Unternehmen oder eine selbstständige Person mit Kryptowährungen handelt, könnten die Gewinne als Einkommen angesehen und entsprechend besteuert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Details und Regelungen je nach Kanton variieren können und dass sich die Steuergesetze auch ändern können. Deshalb ist es immer eine gute Idee, einen Steuerberater zu konsultieren oder die neuesten Informationen direkt von den Steuerbehörden einzuholen.

Grundlagen der Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz

Die Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz hängt von der Art der Transaktion und den Umständen ab. Hier sind einige grundlegende Prinzipien zu beachten:

Privatvermögen vs. Geschäftsvermögen

Erstens ist es wichtig zu klären, ob Ihre Kryptowährungen als Privat- oder Geschäftsvermögen betrachtet werden. Dies kann einen erheblichen Einfluss auf die steuerlichen Folgen haben. Im Allgemeinen werden Kryptowährungen, die Sie als Privatperson halten und nutzen, als Privatvermögen betrachtet. Wenn Sie jedoch regelmäßig und systematisch mit Kryptowährungen handeln, kann dieses Vermögen als Geschäftsvermögen eingestuft werden, mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.

Vermögenssteuer

In der Schweiz sind Kryptowährungen als Vermögenswerte zu betrachten und unterliegen daher der Vermögenssteuer. Der Wert der Kryptowährungen wird in Schweizer Franken zum Ende des Steuerjahres festgelegt.

Einkommenssteuer

Erträge aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die als Privatvermögen gehalten werden, sind in der Regel steuerfrei. Wenn Kryptowährungen jedoch als Geschäftsvermögen betrachtet werden, können Gewinne aus dem Verkauf als Einkommen besteuert werden.

Mehrwertsteuer auf Kryptowährungen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat klargestellt, dass keine Mehrwertsteuer auf den Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen anfällt. Die Mehrwertsteuer könnte jedoch anfallen, wenn Kryptowährungen für Waren oder Dienstleistungen ausgegeben werden.

Dies sind nur einige der Grundprinzipien der Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz. Für spezifische Informationen zu Ihrer Situation sollten Sie sich an einen Steuerberater oder die zuständige Steuerbehörde wenden.

Wie werden Kryptogewinne in der Schweiz besteuert?

In der Schweiz wird die Besteuerung von Kryptowährungen ähnlich wie die von traditionellen Wertpapieren gehandhabt. Kryptowährungen, die als Nutzungs-Token klassifiziert sind, unterliegen den gleichen steuerlichen Regeln wie konventionelle Wertpapiere.

Wenn Kryptowährungen im privaten Vermögen von natürlichen Personen gehalten und gehandelt werden, sind die aus diesen Transaktionen resultierenden Gewinne grundsätzlich steuerfrei.

Dies bedeutet, dass Kapitalgewinne, die aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen resultieren, nicht als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet werden. Ebenso können Verluste aus diesen Transaktionen nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings gibt es eine Ausnahme von dieser Regel. Wenn die Art, der Umfang und die Finanzierung der Transaktionen darauf hindeuten, dass es sich nicht um eine private Vermögensverwaltung, sondern um eine selbständige Erwerbstätigkeit handelt, werden die Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen als gewerbsmäßig eingestuft und unterliegen der Einkommenssteuer. In solchen Fällen sind auch die Verluste steuerlich abzugsfähig, vorausgesetzt, sie wurden verbucht.

Besteuerung von Kryptowährungs-Gewinnen in der Schweiz

Die Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen in der Schweiz hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Art Ihrer Aktivitäten und der Art der Kryptowährung, die Sie besitzen.

Gewinne aus privatem Handel

In der Regel sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die als Privatvermögen gehalten werden, in der Schweiz steuerfrei. Dies gilt für Einzelpersonen, die Kryptowährungen kaufen und verkaufen, ohne dass dies als berufliche oder gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird. Solche Transaktionen werden als private Kapitalgewinne betrachtet und sind in der Schweiz generell steuerfrei.

Gewinne aus geschäftlichem Handel

Auf der anderen Seite, wenn Sie regelmäßig und systematisch mit Kryptowährungen handeln und dabei Gewinne erzielen, können diese Gewinne als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit betrachtet und entsprechend besteuert werden.

Gewinne aus Mining

Auch die Gewinne aus dem Mining von Kryptowährungen können steuerpflichtig sein. Wenn Sie Kryptowährungen durch Mining verdienen, kann dies als selbständige Erwerbstätigkeit angesehen werden, abhängig von der Größe und dem Umfang Ihrer Mining-Aktivitäten. In diesem Fall wäre der Wert der geminten Kryptowährung zum Zeitpunkt des Erhalts als Einkommen zu betrachten und entsprechend zu versteuern.

Gewinne aus Airdrops und Hard Forks

Bei Airdrops und Hard Forks, bei denen Sie neue Kryptowährungen kostenlos erhalten, kann es ebenfalls zu steuerlichen Konsequenzen kommen. Der Wert der erhaltenen Kryptowährungen könnte als Einkommen angesehen und besteuert werden, abhängig von den spezifischen Umständen.

Steuerliche Behandlung von Verlusten bei Kryptos

Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können steuerlich relevant sein, wenn Ihre Kryptowährungen als Geschäftsvermögen betrachtet werden. Dann könnten Sie, Verluste aus dem Handel mit diesen Währungen von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dies trägt dazu bei, Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Allerdings sind die Regeln in diesem Bereich komplex und variieren je nach spezifischen Umständen, so dass eine professionelle Steuerberatung empfehlenswert ist.

Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen als Teil des Nachlasses

Ein weiterer Aspekt, der Beachtung verdient, ist die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Rahmen der Erbschaftssteuer. In der Schweiz werden Kryptowährungen im Rahmen der Vermögenssteuer bewertet, und dies gilt auch für den Fall, dass Kryptowährungen Teil eines Nachlasses sind. Der Wert der Kryptowährungen würde zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bestimmt und könnte zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen werden.

Die Rolle der Kantone

Schließlich ist zu beachten, dass die Schweiz ein föderales System hat und viele Aspekte der Steuergesetzgebung in der Zuständigkeit der einzelnen Kantone liegen. Dies bedeutet, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen je nach Kanton variieren kann. Es ist wichtig, die spezifischen Regeln und Vorschriften in Ihrem Kanton zu kennen und zu verstehen.

Mehr zum Thema finden Sie auch direkt https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/kryptowaehrungen.html

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Kanton Basel-Stadt plant Steuersenkungen für Familien, Arme und Wohlhabende https://steuerhilfe.ch/news/kanton-basel-stadt-plant-steuersenkungen-fuer-familien-arme-und-wohlhabende/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=kanton-basel-stadt-plant-steuersenkungen-fuer-familien-arme-und-wohlhabende Wed, 15 Mar 2023 12:39:50 +0000 https://steuerhilfe.ch/?p=1412 Hinter dem Steuersenkungspaket des Kantons Basel-Stadt stehen fast alle Parteien. Es soll Steuerentlastungen für Familien, Vermögende und Arme bringen. Am 12. März 2023 soll eine Abstimmung über das Paket erfolgen. ...

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Hinter dem Steuersenkungspaket des Kantons Basel-Stadt stehen fast alle Parteien. Es soll Steuerentlastungen für Familien, Vermögende und Arme bringen. Am 12. März 2023 soll eine Abstimmung über das Paket erfolgen. Geplant ist eine steuerliche Entlastung für die Basler Einwohner von insgesamt 88 Millionen Franken.

Steuersenkungen für die gesamte Bevölkerung

Die Einwohner des Kantons Basel-Stadt sollen insgesamt 88 Millionen Franken weniger Steuern zahlen, wenn das von der Regierung und dem Parlament geplante Steuerpaket bei der Abstimmung am 12. März 2023 von der Mehrheit der Stimmbevölkerung angenommen wird. Von den Steuersenkungen kann die gesamte Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt profitieren, denn das Paket sieht neben bestimmten steuerlichen Erleichterungen für Familien auch niedrigere Einkommens- und Vermögenssteuern vor.

Die Basler Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) hat das Steuerpaket ausgearbeitet. Sie spricht davon, dass die Regierung der Bevölkerung nun Geld zurückgeben möchte, da sie über 15 Jahre lang Überschüsse verzeichnen konnte. Basel-Stadt konnte in den letzten zehn Jahren einen durchschnittlichen Überschuss von über 300 Millionen Franken erzielen.

Überschüsse auch in den kommenden Jahren erwartet

Auch in den kommenden Jahren rechnet der Kanton Basel-Stadt mit Überschüssen pro Jahr von 50 bis 80 Millionen Franken. Tanja Soland konnte die Mehrheit der Parteien mit ihren Argumenten zur Steuersenkung überzeugen. Die eigene SP, die Bürgerlichen und die Mitte-Parteien befürworten die Steuersenkungen.

Familien sollen künftig pro Kind 8’600 Franken auf der Steuererklärung abziehen können. Das sind 700 Franken mehr als gegenwärtig. Zusätzlich könnten Eltern bis zu 25’000 Franken jährlich für die Fremdbetreuung der Kinder abziehen. Der untere Einkommenssteuersatz, der jetzt 21,74 Prozent beträgt, soll auf 21 Prozent sinken.

Das Steuerentlastungspaket im Detail

Insgesamt sieht das von Regierung und Parlament vorgeschlagene Steuerentlastungspaket eine Steuersenkung von 88 Millionen Franken vor. Im Detail betrifft das folgende Beträge bei den verschiedenen Steuern:

  • Senkung der Einkommenssteuern um 24 Millionen Franken
  • Erhöhung des Versicherungsabzugs um 24 Millionen Franken
  • Erhöhung der Sozialabzüge um 12 Millionen Franken
  • Senkung der Vermögenssteuersätze um 12 Millionen Franken
  • Senkung der Einkommenssteuersätze 2 und 3 um 8 Millionen Franken
  • Abzug der Unterhaltsbeiträge für erwachsene Kinder um 2 Millionen Franken
  • Erhöhung des Kinderabzugs um 5 Millionen Franken
  • Erhöhung des Abzugs der Kinderdrittbetreuung um 3 Millionen Franken

Auch Linke von Steuersenkungen überzeugt

Die linken Parteien sind zumeist gegen Steuersenkungen. Allerdings haben auch viele Linke angesichts der vielen Jahre, in denen Überschüsse in Basel-Stadt erwirtschaftet wurden, ihre Ansichten geändert und stehen Steuersenkungen mittlerweile positiv gegenüber. Überzeugt sind viele Linke auch von den Steuersenkungen, da sie Entlastungen für Familien bringen.

Nicht alle Linken stehen jedoch geschlossen hinter den Plänen zur Steuerentlastung. Ein Komitee legt gegen das Steuersenkungspaket ein Referendum ein. Das Komitee aus Links-Partei Basta, Grünen und Juso betrachtet den Entlastungsvorschlag als Steuergeschenk an die Reichen. Die Mitglieder des Komitees sprechen von einem unausgewogenen Steuerpaket, das von der Regierung nur als Kompromiss verkauft werde. Die Steuern von Vermögenden und Topverdienern sollen gesenkt werden. Nino Russano, Juso-Präsident, argumentiert, dass die Schere zwischen Arm und Reich in den letzten Jahren immer weiter aufgeht.

Linke nur für Steuersenkung von 45 Millionen Franken

Das Komitee steht einer Steuerentlastung im Kanton Basel-Stadt nicht grundsätzlich negativ gegenüber und unterstützt viele Punkte zur Steuersenkung. Positiv betrachtet das Komitee die Erhöhung der Kinderabzüge und die Möglichkeit, Geld für die Krankenkasse abzuziehen. Auf positive Resonanz stößt auch die geplante Steuersenkung für den untersten Einkommenssteuersatz.

Das Komitee kritisiert hingegen die Senkung der Vermögenssteuer und fordert daher, dass die Stimmbevölkerung das Paket ablehnen soll. Es hat inzwischen ein alternatives Steuerpaket zusammengestellt, das lediglich Steuersenkungen von ungefähr 45 Millionen Euro vorsieht und keine Entlastungen für Wohlhabende bringen soll. Die vom Komitee geforderten Steuersenkungen machen etwas mehr als die Hälfte der mit dem Paket von Regierung und Parlament geplanten Steuersenkungen aus.

Die Mehrheit der Parteien, darunter die SP, ist für die Steuererleichterungen. Das aktuell vorliegende Steuerpaket hat gute Chancen, vom Stimmvolk angenommen zu werden.

Quelle:
https://www.srf.ch/news/abstimmung-kanton-basel-stadt-basel-will-steuern-fuer-familien-arme-und-wohlhabende-senken

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Fehler bei der Steuererklärung vermeiden https://steuerhilfe.ch/ratgeber/fehler-bei-der-steuererklaerung-vermeiden/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=fehler-bei-der-steuererklaerung-vermeiden Wed, 15 Mar 2023 09:38:54 +0000 https://steuerhilfe.ch/?p=1399 In jedem Jahr stellt die Steuererklärung für viele steuerpflichtige Schweizer ein leidiges Thema dar, nicht zuletzt, da viele Fehler lauern. Wer sich die Arbeit erleichtern und Fehler vermeiden möchte, lässt ...

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In jedem Jahr stellt die Steuererklärung für viele steuerpflichtige Schweizer ein leidiges Thema dar, nicht zuletzt, da viele Fehler lauern. Wer sich die Arbeit erleichtern und Fehler vermeiden möchte, lässt die Steuererklärung ausfüllen. Fehler bei der Steuererklärung können richtig teuer werden. Zusätzlich kommt es darauf an, zu wissen, wie sich die Steuern optimieren lassen. Auf völlig legale Weise lässt sich mit der Steueroptimierung Geld sparen.

Kompliziertes Steuersystem in der Schweiz

Obwohl das Steuersystem in der Schweiz kompliziert ist, erledigen viele Schweizer ihre Steuererklärung ohne einen Steuerexperten. Wer keinen Steuerexperten beauftragen möchte, da das mit Kosten verbunden ist, kann digitale Hilfen nutzen und sich die Steuererklärung erleichtern. Immerhin liegen die Stundensätze bei der Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerexperten bei 180 bis 360 CHF. Dennoch ist es sinnvoll, einen Steuerexperten aus der Region zu beauftragen. Er kennt sich am besten mit den Regeln im jeweiligen Kanton, aber auch in den Gemeinden aus. Qualität ist gewährleistet, wenn ein diplomierter Steuerexperte beauftragt wird.

Vermeidung von Steuerschulden

Ungefähr jede zehnte Person in der Schweiz hat Steuerschulden. Da es in der Schweiz keine Lohnquellensteuer für alle Steuerpflichtigen gibt, ist das Geld mitunter schon vor dem Eintreffen der Steuerrechnung ausgegeben. Um das zu vermeiden und keine Steuerschulden anzuhäufen, wird empfohlen, in jedem Monat Rücklagen zu bilden, um die Steuerrechnung zu bezahlen.

Fehler in verschiedenen Steuerbereichen

Häufig vergessen steuerpflichtige Personen, verschiedene Einkünfte in der Steuererklärung zu deklarieren. In solchen Fällen droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung, auch wenn der Fehler völlig unbeabsichtigt war. Fehler treten auch beim Unternehmenssteuerrecht auf, wenn Unternehmer ihre Entscheidungen ohne Rücksicht auf die steuerlichen Konsequenzen treffen. Für Unternehmer ist es oft schwierig, solche Konsequenzen richtig einzuschätzen.

Klassische Fehler bei der privaten Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung ohne einen Steuerexperten erledigt, riskiert verschiedene Fehler. Die Steuersoftware und die Steuerformulare sorgen dafür, dass zulässige Abzüge möglichst nicht vergessen werden. Weiterbildungs- und Krankheitskosten sind abzugsfähig, werden jedoch mitunter vergessen, nicht ordnungsgemäss aufgelistet oder nicht richtig belegt. Neben den Weiterbildungskosten werden mitunter auch weitere Berufskosten vergessen. In der Steuererklärung kann auch der Doppelverdiener-Abzug angegeben werden, wenn eine steuerpflichtige Person verheiratet ist und beide Ehepartnern arbeiten. Dieser Doppelverdiener-Abzug reduziert die Steuerlast.

Einkünfte aus Ersatzeinkommen

Häufiger wird jedoch vergessen, Einkünfte richtig zu deklarieren. Oft handelt es sich bei solchen Einkünften um Ersatzeinkommen wie beispielsweise Taggelder oder Mutterschaftsentschädigungen. Werden solche Einkommen vergessen, wird das für die steuerpflichtige Person teuer, da es zu Nach- und Strafsteuerverfahren kommt.

Eine höhere Steuerbelastung ist die Folge, wenn bei den Einkünften anstelle des Nettolohns der Bruttolohn angegeben wird.

Verspätete Steuererklärung

Ein Fehler ist die verspätete Abgabe der Steuererklärung. In den einzelnen Kantonen gelten unterschiedliche Abgabefristen. Kann die Frist nicht eingehalten werden, müssen Steuerpflichtige eine Fristerstreckung beantragen. In einigen Kantonen werden Mahngebühren erhoben, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgegeben wird. Lesen Sie mehr zum Thema Steuererklärung vergessen hier.

Nicht nur die verspätete Abgabe, sondern auch die Nichtabgabe der Steuererklärung ist ein Fehler. Wer seine Steuererklärung nicht abgibt, muss mit einer hohen Steuerbelastung rechnen, da die Steuerämter die Steuer dann nach pflichtgemässem Ermessen einschätzen müssen.

Straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Es kann passieren, dass steuerpflichtige Schweizer ihr Einkommen in der Steuererklärung nicht ordnungsgemäss angeben. Dieser Fehler kann wissentlich oder unwissentlich begangen werden. Jeder Schweizer Bürger hat einmal in seinem Leben das Recht, eine straflose Selbstanzeige abzugeben. Das kann zur Offenlegung von Schwarzgeld erforderlich werden. Nur die Nachsteuer muss gezahlt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um die regulär zu zahlende Steuer.

Legale Steuersenkungsmethoden, die jeder nutzen sollte

Um Steuern zu sparen, sollte jeder die legalen Steuersenkungsmethoden in der Schweiz kennen. Steuern können mit Einzahlungen in die Säule 3a und in die Pensionskasse gespart werden. Progression kann vermieden werden, wenn Schweizer Steuerpflichtige versuchen, statt einmaliger hoher Einkommen ein regelmässiges Einkommen zu erzielen. Auch Abzüge sollten besser regelmässig als einmalig anfallen. Investitionen in Wertschriften können sich lohnen, wenn ein steuerfreier Kapitalgewinn erwartet wird.

Steuersparmöglichkeiten mit einer guten Finanzplanung

Eine gute Finanzplanung ist legal und bringt viele Steuersparmöglichkeiten. Eine solche Sparmöglichkeit ist das 3a-Splitting mit mehreren 3a-Säulen. Die 3b-Säule sollte ebenfalls genutzt werden. Renovationen am Eigenheim bringen Steuervorteile, wenn kleinere Renovationen kumuliert und grosse Renovationen auf zwei oder mehr Jahre verteilt werden.

Eine genaue Planung und die Hilfe eines Steuerexperten sind bei einer Erbschaft, dem Kauf oder Verkauf von Wohneigentum und fünf bis zehn Jahre vor der Pensionierung sinnvoll. Hier lohnen sich die Kosten eines Steuerberaters besonders.

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Schweizer Steuersätze nach Kanton https://steuerhilfe.ch/ratgeber/schweizer-steuersaetze-nach-kanton/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=schweizer-steuersaetze-nach-kanton Thu, 04 Aug 2022 07:27:49 +0000 https://steuerhilfe.ch/?p=940 In den einzelnen Schweizer Kantonen gelten unterschiedliche Steuersätze. Das liegt daran, dass die Kantone ihre Steuersätze, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung und die Regelungen für die Steuer selbstständig ...

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In den einzelnen Schweizer Kantonen gelten unterschiedliche Steuersätze. Das liegt daran, dass die Kantone ihre Steuersätze, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung und die Regelungen für die Steuer selbstständig festlegen können. Die Steuersätze ändern sich in jedem Jahr. Die natürlichen Personen in den einzelnen Kantonen werden nicht nur auf kantonaler Ebene mit Steuern belastet. Auch der Bund und die einzelnen Gemeinden kassieren Steuern. Die steuerliche Belastung unterscheidet sich auch in den einzelnen Gemeinden. Die Gemeinden legen ihre Gemeindesteuerfüsse fest und melden sie an die kantonale Steuerverwaltung.

Überblick über die Steuersätze in den einzelnen Kantonen 2022

Die Übersicht zeigt die Steuersätze für natürliche Personen in den einzelnen Schweizer Kantonen für 2022. Die Unterschiede sind gravierend. Die Steuersätze weichen teilweise nach oben oder nach unten stark vom Durchschnitt der kantonalen Steuersätze ab, der 2022 bei 33,6 Prozent liegt. Auch in den einzelnen Gemeinden der Kantone kann die steuerliche Belastung vom kantonalen Steuersatz nach oben oder nach unten abweichen.

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Die Steuersätze in den Schweizer Kantonen sehen 2022 folgendermaßen aus:

Zug günstigster Kanton in der Schweiz

Im Kanton Zug gibt es mit 22,2 Prozent den niedrigsten Steuersatz in der gesamten Schweiz.
Die höchste Belastung liegt bei 23,1 Prozent und gilt in verschiedenen Gemeinden. In der Gemeinde Baar ist die steuerliche Belastung mit 22,1 Prozent am geringsten. In Zug gilt bis 2023 ein reduzierter kantonaler Steuerfuss von 80 Prozent.

Appenzell Innerrhoden steuerlich attraktiv

Appenzell Innerrhoden ist der Kanton mit der zweitniedrigsten steuerlichen Belastung, denn der Steuersatz liegt bei 23,8 Prozent. Am höchsten ist die Belastung in der Gemeinde Oberegg mit 27,1 Prozent, während die Belastung mit 23,8 Prozent in der Gemeinde Appenzell am geringsten ist.

Obwalden drittgünstiger Kanton

Der Kanton Obwalden steht mit einem Steuersatz von 24,3 Prozent an dritter Stelle, wenn es um niedrige Steuersätze geht. Die höchste Belastung gilt mit 26,5 Prozent in der Gemeinde Giswil. Am niedrigsten ist die Belastung mit 24,3 Prozent in der Gemeinde Sarnen. Der Steuersatz der Kantonssteuer wurde im Kanton Obwalden für die Steuerjahre 2020 bis 2024 um 0,1 Einheiten erhöht.

Kanton Nidwalden, Uri und Schwyz bei 25,3 Prozent

Nidwalden hat einen Steuersatz von 25,3 Prozent. Die steuerliche Belastung ist in der Gemeinde Wolfenschiessen mit 25,7 Prozent am höchsten. Am niedrigsten ist sie in der Gemeinde Hergiswil mit 22,5 Prozent.

Der Kanton Uri hat ebenfalls einen Steuersatz von 25,3 Prozent. Verschiedene Gemeinden haben einen hohen Steuersatz von 27,1 Prozent. Mit 25,0 Prozent ist der Steuersatz in der Gemeinde Seedorf am geringsten.

Auch der Kanton Schwyz hat einen Steuersatz von 25,3 Prozent. In der Gemeinde Illgau ist die steuerliche Belastung mit 25,9 Prozent am höchsten. Den niedrigsten Steuersatz verzeichnen verschiedene Gemeinden mit 20,4 Prozent.

Schaffhausen, Luzern und Appenzell Ausserrhoden mit 30 bis 40 Prozent Steuersatz

Der Kanton Schaffhausen hat einen Steuersatz von 30,0 Prozent. In verschiedenen Gemeinden liegt der Steuersatz mit 32,4 Prozent am höchsten. Der niedrigste Steuersatz gilt in Stetten mit 27,2 Prozent.

Der Kanton Luzern hat einen Steuersatz von 30,6 Prozent. In verschiedenen Gemeinden gilt ein hoher Steuersatz mit 34,3 Prozent. Der Steuersatz in der Gemeinde Stetten ist mit 27,2 Prozent am geringsten. Im Kanton Luzern darf der Gesamtbetrag der kantonalen Einkommenssteuer 22,8 Prozent bei Ledigen ohne Unterstützungspflichten und 22,4 Prozent bei den übrigen vom steuerpflichtigen Einkommen nicht übersteigen.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt ein Steuersatz von 30,7 Prozent. In der Gemeinde Hundwil ist die Belastung mit 32,3 Prozent am höchsten. Die niedrigste steuerliche Belastung gilt in der Gemeinde Teufen mit 27,4 Prozent.

Kanton Glarus bei 31,1 Prozent und Thurgau bei 31,7 Prozent

Der Kanton Glarus hat einen Steuersatz von 31,1 Prozent. In der Gemeinde Glarus Nord ist die steuerliche Belastung mit 32,0 Prozent am höchsten. Die niedrigste steuerliche Belastung weist die Gemeinde Glarus mit 31,1 Prozent auf.

Der Steuersatz im Kanton Thurgau liegt bei 31,7 Prozent. Mit 34,9 Prozent ist die steuerliche Belastung in der Gemeinde Arbon am höchsten. Am niedrigsten ist sie in verschiedenen Gemeinden mit 28,3 Prozent.

Graubünden und St. Gallen unterdurchnittlich beim Steuersatz

Im Kanton Graubünden gilt ein Steuersatz von 32,2 Prozent. In der Gemeinde Furna ist der Steuersatz mit 36,8 Prozent am höchsten. Die niedrigste steuerliche Belastung gilt im Kanton Rongellen mit 25,8 Prozent.

Der Kanton St. Gallen verzeichnet einen Steuersatz von 32,8 Prozent. Die höchste steuerliche Belastung hat die Gemeinde Wartau mit 34,5 Prozent, während in verschiedenen Gemeinden mit 26,5 Prozent die niedrigste Belastung zu verzeichnen ist.

Kanton Solothurn steuerlich nur Durchschnitt

Im Kanton Solothurn liegt der Steuersatz bei 33,7 Prozent und damit nur 0,1 Prozentpunkt über dem Schweizer Durchschnitt. Die steuerliche Belastung ist mit 37,1 Prozent in der Gemeinde Holderbank am höchsten. In der Gemeinde Kammersrohr ist der Steuersatz mit 29,2 Prozent am niedrigsten.

Aargau und Freiburg überdurchschnittlich teuer

Der Kanton Aargau hat einen Steuersatz von 34,5 Prozent. In verschiedenen Gemeinden gilt mit 37,8 Prozent die höchste steuerliche Belastung. Die Gemeinde Geltwil hat mit 29,3 Prozent die geringste steuerliche Belastung.#

Im Kanton Freiburg beträgt der Steuersatz 35,3 Prozent. Die Gemeinde Jaun hat mit 38,0 Prozent den höchsten Steuersatz, während die Gemeinde Greng mit 28,8 Prozent den niedrigsten Steuersatz aufweist.

Wallis, Neuenburg, Jura und Zürich noch unter 40 Prozent Steuersatz

Der Kanton Wallis hat einen Steuersatz von 36,5 Prozent. In der Gemeinde Leukerbad ist der Steuersatz mit 40,5 Prozent am höchsten. In verschiedenen Gemeinden gilt nur ein Steuersatz von 35,5 Prozent.

Der Steuersatz im Kanton Neuenburg liegt bei 38,1 Prozent. In verschiedenen Gemeinden gilt mit 40,1 Prozent der höchste Steuersatz. Am niedrigsten ist der Steuersatz mit 37,8 Prozent in der Gemeinde Milvignes.

Der Kanton Jura hat einen Steuersatz von 39,0 Prozent. In verschiedenen Gemeinden liegt der Steuersatz mit 41,6 Prozent am höchsten. Den niedrigsten Steuersatz hat die Gemeinde Les Breuleux mit 36,1 Prozent.

Im Kanton Zürich beträgt der Steuersatz 39,8 Prozent. Am höchsten ist die steuerliche Belastung in verschiedenen Gemeinden mit 41,1 Prozent. Die geringste steuerliche Belastung gilt in der Gemeinde Kilchberg mit 33,7 Prozent.

Tessin und Basel-Stadt mit 40,1 bzw. 40,5 Prozent

Der Kanton Tessin hat einen Steuersatz von 40,1 Prozent. In verschiedenen Gemeinden liegt der Steuersatz bei 41,2 Prozent. Am niedrigsten ist die steuerliche Belastung in der Gemeinde Castel San Pietro mit 34,4 Prozent.

Basel-Stadt hat einen Steuersatz von 40,5 Prozent. Die höchste steuerliche Belastung hat die Gemeinde Basel mit 40,5 Prozent. In der Gemeinde Bettingen ist die steuerliche Belastung mit 36,9 Prozent am niedrigsten.

Steuersätze für Bern und Waadt

Der Kanton Bern hat einen Steuersatz von 41,2 Prozent. Die höchste steuerliche Belastung gilt in der Gemeinde Schelten mit 45,5 Prozent. Am geringsten ist der Steuersatz mit 36,9 Prozent in der Gemeinde Deisswil.

Der Kanton Waadt hat einen Steuersatz von 41,5 Prozent. In den einzelnen Gemeinden unterscheidet sich der Steuersatz nicht.

Basel Landschaft deutlich teurer als Basel Stadt

Basel-Landschaft ist mit einem Steuersatz von 42,2 Prozent der Kanton mit der zweithöchsten steuerlichen Belastung. Im Vergleich zum Kanton Basel Stadt ist Basel Landschaft 1,7 Prozentpunkte teurer. In Waldenburg gilt mit 43,1 Prozent der höchste Steuersatz. Verschiedene Gemeinden haben nur einen Steuersatz von 38,5 Prozent.

In Genf zahlen Schweizer am meisten Einkommensteuer

Der Kanton Genf hat mit 45,0 Prozent den höchsten Steuersatz. In verschiedenen Gemeinden gilt sogar ein Steuersatz von 46 Prozent. Die Gemeinde Genthod hat mit 41,1 Prozent die geringste steuerliche Belastung. Die maximale steuerliche Belastung durch Einkommens- und Vermögenssteuer liegt im Kanton Genf bei 60 Prozent des steuerbaren Einkommens.

Bildquelle Titelbild: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Kantone_der_Schweiz.svg Urheber:KarzA


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Nachträgliche Korrektur und Änderung der Steuererklärung https://steuerhilfe.ch/ratgeber/nachtraegliche-korrektur-und-aenderung-der-steuererklaerung/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=nachtraegliche-korrektur-und-aenderung-der-steuererklaerung Mon, 16 May 2022 14:34:06 +0000 https://steuerhilfe.ch/?p=708 Wer in der Schweiz eine Steuererklärung abgibt, ist vor Fehlern nicht gefeit. Lassen Sie die Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen, reduzieren Sie das Risiko, doch sind Fehler trotzdem nicht ausgeschlossen. ...

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Wer in der Schweiz eine Steuererklärung abgibt, ist vor Fehlern nicht gefeit. Lassen Sie die Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen, reduzieren Sie das Risiko, doch sind Fehler trotzdem nicht ausgeschlossen. Haben Sie bemerkt, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist, können Sie die Änderungen bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung nachträglich einreichen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Einsprache einzureichen, wenn Sie Ihre Steuerveranlagung bereits erhalten haben.

Gefahr von Verlusten bei Fehlern in der Steuererklärung

Unterläuft Ihnen ein Fehler bei der Steuererklärung, kann das schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Oft bemerkt die Steuerverwaltung solche Fehler nicht und korrigiert sie demzufolge auch nicht. Ihnen als Steuerzahler entgehen daher oft hohe Beträge, die Ihnen entweder nicht erstattet werden oder die Sie nachzahlen müssen. Fehler können aber auch dazu führen, dass Ihnen die Steuerverwaltung Betrug oder Steuerhinterziehung vorwirft und Sie mit einem saftigen Bussgeld belegt.

Hat die Steuerverwaltung noch keine Veranlagung vorgenommen, können Sie den Fehler nachträglich korrigieren, um schwere Folgen zu vermeiden. Nehmen Sie nach der Abgabe Ihrer Steuererklärung keine Korrektur vor, können Sie noch die Veranlagung abwarten. Ist Ihnen die Veranlagung zugestellt worden, sollten Sie schnell handeln. Prüfen Sie die Veranlagung und nehmen Sie eine eventuell erforderliche Korrektur kurzfristig vor.

Versäumen Sie die von der Steuerverwaltung gesetzte Frist von 30 Tagen, ist es schwer, Fehler noch zu korrigieren.

Nur unter strengen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Revision, die jedoch nur selten erfolgversprechend ist.

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Steuererklärung nachträglich korrigieren – wie vorgehen?

Haben Sie Ihre Steuererklärung bereits bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht und einen Fehler bemerkt, können Sie die Korrektur vornehmen, wenn noch kein Veranlagungsbescheid vorliegt. Sie sollten möglichst schnell sein. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen. Teilen Sie ihm mit, welcher Fehler Ihnen unterlaufen ist. Der Steuerberater verfasst einen Brief an die kantonale Steuerverwaltung und informiert über den Fehler. Er stellt den Sachverhalt richtig. Die externe Steuerhilfe lohnt sich in den meisten Fällen.

Selbstverständlich können Sie die nachträgliche Korrektur auch ohne Steuerberater vornehmen. Schreiben Sie unter Angabe Ihrer Kontakt- und Steuerdaten einen Brief an die kantonale Steuerverwaltung. Informieren Sie über die gewünschten Änderungen und bitten Sie die kantonale Steuerverwaltung, für Sie die Änderungen vorzunehmen. Fügen Sie Ihrem Schreiben die erforderlichen Dokumente bei, wenn sie noch vorliegen. Anderenfalls weisen Sie auf die bereits eingereichten Dokumente hin. Liegt Ihnen eine Kopie solcher Dokumente vor, kann sie anstelle der Originale eingereicht werden.

Mit Gebühren oder Strafen müssen Sie nicht rechnen, wenn Sie eine nachträgliche Korrektur vornehmen und die Veranlagungsbescheinigung noch nicht erhalten haben.

Rückwirkende Korrektur nach Erhalt der Veranlagungsbescheinigung

Haben Sie Ihre Veranlagungsbescheinigung erhalten, gewährt Ihnen die kantonale Steuerverwaltung eine Frist von 30 Tagen, sie zu prüfen. Stellen Sie Fehler fest, können Sie innerhalb dieser Zeit Einsprache einlegen. Auch das ist völlig kostenlos und für Sie nicht mit irgendwelchen Konsequenzen verbunden.

Schreiben Sie einen Brief an die kantonale Steuerverwaltung und beziehen Sie sich auf die Veranlagungsbescheinigung. Geben Sie die entsprechenden Daten an. Die Einsprache muss immer schriftlich erfolgen und von Ihnen unterschrieben werden. Eine Einsprache per E-Mail oder Fax wird nicht anerkannt, da sie keine Unterschrift im Original enthält. Begründen Sie die festgestellten Fehler in Ihrer Einsprache und reichen Sie die entsprechenden Nachweise dazu ein. Als Nachweise werden Rechnungskopien, Fotos, Bankauszüge, Bundesgerichtsurteile oder Bankbelege anerkannt.

Auch nach Erhalt der Veranlagungsbescheinigung können Sie einen Steuerberater mit der Einsprache beauftragen. Er richtet ein entsprechendes Schreiben an die Steuerverwaltung und führt die Fehler darin auf. Das ist für Sie jedoch mit Kosten verbunden, da der Steuerberater für seine Tätigkeit ein Honorar verlangt. Lesen Sie hier mehr zum Thema Kosten eines Steuerberaters.

Je detaillierer und aussagekräftiger die Einsprache ist, desto besser sind die Chancen, das zuviel gezahlte Geld erstattet zu bekommen. Eine Einsprache kann aber auch erfolgen, wenn Sie mehr als festgelegt zahlen müssen. Sie vermeiden in diesem Fall eine hohe Nachzahlung bei einer Revision durch die Steuerbehörde, die mit einem Bussgeld verbunden ist.

Frist bei Veranlagungsbescheinigung versäumt – was dann?

Haben Sie die Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Steuerveranlagung versäumt, um eine Korrektur vorzunehmen, wird es schwierig. In diesem Fall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren, der noch Revision einlegen kann. Für die Revision gelten jedoch strenge Voraussetzungen. Fehler müssen sorgfältig begründet werden. Eine Revision ist kostenpflichtig. Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt vom konkreten Fall und vom jeweiligen Kanton ab.

Einsprache abgewiesen – das ist Ihr Recht

Haben Sie fristgemäss Einsprache gegen die Steuerveranlagung eingelegt und wurde Ihre Einsprache abgelehnt, können Sie den Einspracheentscheid innerhalb von 30 Tagen anfechten. Sie müssen sich schriftlich an Ihr zuständiges kantonales Gericht wenden. In jedem Fall sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen, denn wenn Sie vor dem kantonalen Gericht unterliegen, müssen Sie die Kosten tragen.

Weitere Möglichkeiten, um Fehler bei der Steuer zu korrigieren

Es gibt noch verschiedene weitere Fälle bei der Schweizer Einkommenssteuer, bei denen Sie eine Korrektur vornehmen können. Haben Sie keine Fristen bei der Steuererklärung eingehalten und hat Ihnen die Steuerverwaltung einen Ermessensentscheid zugestellt, können Sie innerhalb von 30 Tagen Einsprache einlegen und eine Steuererklärung einreichen.

Auch Rechtschreib- oder Schreibfehler können zu falschen Entscheidungen der Steuerverwaltung führen. Innerhalb von fünf Jahren nach einer rechtskräftigen Verfügung können Sie solche Fehler korrigieren.

Haben Sie Einkommen oder Vermögenswerte nicht in Ihrer Steuererklärung deklariert, besteht die Möglichkeit einer straffreien Selbstanzeige. Das ist noch rückwirkend bis zu zehn Jahren möglich, unabhängig davon, ob Sie Einkommen oder Vermögenswerte absichtlich oder unbeabsichtigt nicht deklariert haben.

Sie erhalten dann noch einen Steuerbescheid und müssen die nicht gezahlten Steuern nachzahlen. Mit der straffreien Selbstanzeige vermeiden Sie ein hohes Bussgeld aufgrund von Steuerhinterziehung.

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Was kann ich steuerlich absetzen? https://steuerhilfe.ch/ratgeber/was-kann-ich-steuerlich-absetzen/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=was-kann-ich-steuerlich-absetzen Mon, 16 May 2022 14:22:10 +0000 https://steuerhilfe.ch/?p=704 Die Steuererklärung ist in der Schweiz Jahr für Jahr ein Muss. Jeder volljähriger Einwohner in der Schweiz ist zur Steuererklärung verpflichtet. Sie ist ein leidiges Thema, doch kann sie auch ...

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Die Steuererklärung ist in der Schweiz Jahr für Jahr ein Muss. Jeder volljähriger Einwohner in der Schweiz ist zur Steuererklärung verpflichtet. Sie ist ein leidiges Thema, doch kann sie auch sinnvoll sein, da Sie Geld zurückbekommen können. Das gelingt, wenn Sie verschiedene Ausgaben steuerlich absetzen. Wichtig ist, dass Sie wissen, was Sie steuerlich geltend machen können und bis zu welcher Höhe das möglich ist. In den einzelnen Kantonen können sich die Regelungen im Detail unterscheiden. Dies gilt auch, wenn Sie die Steuererklärung online abgeben.

Versicherungsprämien steuerlich absetzen

Versicherungen sind sinnvoll, da sie im Schadensfall vor hohen Kosten schützen. Verschiedene Versicherungsprämien können Sie in der Steuererklärung angeben. Das ist jedoch nicht mit allen Versicherungen möglich.

Krankenversicherung und medizinischer Behandlungen steuerlich absetzen

Nichts geht ohne Krankenversicherung. Daher können Sie auch die Versicherungsprämien steuerlich absetzen. Eine steuerliche Geltendmachung der Krankenkassenbeiträge ist nach Abzug der Prämienverbilligung und eventueller Erstattungen möglich.

Nicht alle Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Behandlungen oder Heilmittel, die nicht den Versicherungsbedingungen entsprechen, werden Ihnen nicht von der Krankenkasse erstattet. Das gilt auch bei einem hohen Krankenkassenfranchise. Die Kosten, die Sie selbst tragen mussten, geben Sie in Ihrer Steuererklärung an. Wichtig ist jedoch, dass die Behandlungen oder Heilmittel medizinisch anerkannt sind. Anderenfalls können sie nicht steuerlich abgesetzt werden. Kosmetisch begründete Behandlungen können Sie nicht in der Steuererklärung angeben. Abzugsfähig sind auch die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz, Zahnärzte und lizenzierte Naturheiler.

Beachten Sie den Selbstbehalt in der Krankenversicherung. Er ist in vielen Fällen hoch, sodass Sie nur die von Ihnen getragenen Kosten, die den Selbstbehalt übersteigen, steuerlich absetzen können. Der Selbstbehalt beträgt in den meisten Kantonen fünf Prozent Ihres Nettoeinkommens. Im Kanton Baselland gibt es keinen Selbstbehalt. Sie können dort die gesamten Kosten steuerlich geltend machen. Der Selbstbehalt im Kanton Schwyz liegt unter drei Prozent. In den Kantonen Wallis, Glarus und St. Gallen beträgt der Selbstbehalt zwei Prozent Ihres Nettoeinkommens.

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Was Sie bei der privaten Vorsorge beachten sollten

Steuerlich absetzen können Sie auch Beiträge für die Unfallversicherung, Lebensversicherung und Pensionskasse, da sie als private Vorsorge gelten.

Sind Sie selbstständig, können Sie in die Säule 3a als gebundene Vorsorge einzahlen und bis zu 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens steuerlich absetzen. Beachten Sie den Maximalbetrag, der auch dann ziemlich niedrig ist, wenn die Beiträge über den Arbeitgeber in die Pensionskasse eingezahlt wurden. Für andere Beitragszahler ist der Maximalbetrag höher. Es gibt auch hier Unterschiede bei den einzelnen Kantonen. Damit Sie Ihre Beiträge in der Steuererklärung angeben können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Instituts, bei dem Sie einzahlen.

Damit Ihnen Ihre AHV-Rente nicht gekürzt wird, können Sie fehlende AHV-Beiträge nachzahlen. Es gibt verschiedene Gründe für Beitragslücken:

  • häufiger Wechsel des Arbeitgebers
  • Studium
  • längerer Auslandsaufenthalt
  • Bezug von Taggeldleistungen einer Versicherung aufgrund von Krankheit oder Unfall

Nachzahlungen können Sie für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren leisten und in Ihrer Steuererklärung angeben. In der Nachweispflicht stehen Sie, wenn Ihr Arbeitgeber von Ihnen Geld für AHV-Beiträge einbehalten, es aber nicht eingezahlt hat. Die fehlenden Beiträge werden Ihnen gutgeschrieben, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in dieser Zeit gearbeitet haben.

Kaufen Sie sich in eine Pensionskasse ein, sind diese Kosten ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Die Höhe des möglichen Einkaufs ist von Ihrer Deckungslücke abhängig. Beachten Sie, ob in Ihrem Kanton ein Versicherungsfreibetrag pro Kind gilt. Mit solchen Freibeträgen können Sie zusätzlich Steuern sparen.

Vorsicht: Diese Versicherungsprämien können Sie nicht steuerlich absetzen

Nicht alle Versicherungsprämien können Sie von Ihrer Steuer absetzen. Das betrifft

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Autoversicherung
  • Sachversicherungen
  • Reiseversicherungen

Berufsauslagen steuerlich absetzen

Damit Sie Ihren Beruf ausüben können, entstehen mitunter verschiedene Kosten. Das können Kosten für den Arbeitsweg, verschiedene Arbeitsmittel, die Sie selbst bezahlen, aber auch Kosten für die Weiterbildung sein. Verschiedene Berufsauslagen sind steuerlich absetzbar.

Kosten für Weiterbildung steuerlich absetzen

Was Sie an Weiterbildungskosten steuerlich absetzen können, ist je nach Kanton unterschiedlich. Weiterbildungskosten können Sie nur dann in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn es sich nicht um Kosten für die primäre Erstausbildung handelt. Zumeist verlangen die Steuerverwaltungen Belege für die Weiterbildungskosten. Ohne Nachweis sind im Kanton Zürich und einigen anderen Kantonen Kosten bis 500 CHF abzugsfähig.

Damit Sie Kosten für Weiterbildung steuerlich absetzen können, müssen Sie im Berufsleben stehen. Nehmen Sie ein Sabbatical und absolvieren Sie eine Aus- oder Weiterbildung, sind die Kosten nicht abzugsfähig. Die Aus- oder Weiterbildung muss im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf stehen. In den meisten Kantonen sind bis zu 12’000 CHF steuerlich abzugsfähig. Neben den eigentlichen Weiterbildungskosten werden auch Kosten für Lernmaterialien sowie Reisekosten anerkannt.

Steuern im Nebenjob

Das zu versteuernde Einkommen kann durch einen Nebenjob gesenkt werden. In einigen Kantonen und beim Bund können bis zu 20 Prozent des Nebenverdienstes für Berufsauslagen als Pauschale von den Steuern abgezogen werden. Abzüge, die 2’400 CHF übersteigen, müssen Sie belegen.

Kosten für Fahrrad und öffentlichen Verkehr

In den meisten Kantonen können Sie Kosten für den Weg zur Arbeit mit dem Auto nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen, die sich je nach Kanton unterscheiden können:

  • nächster Zugang zum öffentlichen Verkehr befindet sich mehr als einen Kilometer entfernt von Arbeitsstelle oder Wohnung
  • öffentliche Verkehrsmittel fahren bei Arbeitsbeginn oder Arbeitsende nicht
  • Arbeitsweg von Tür zu Tür ist mit dem Auto mindestens eine Stunde kürzer als mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
  • öffentlicher Verkehr kann aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht genutzt werden
  • Arbeitgeber verlangt, dass Sie Ihr privates Auto während der Arbeit nutzen, und bezahlt dafür
  • Auto- und Motorradkosten können jedoch in den Kantonen Jura, Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Vaud, Zug, Graubünden, Neuchatel, Fribourg, Obwalden, Solothurn, Ticino und Uri unbeschränkt steuerlich geltend gemacht werden.

Für Fahrten mit dem Velo zur Arbeit können Sie in den meisten Kantonen 700 CHF als Pauschale abziehen.
Bei Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit können Sie Kosten für das Abo in der Steuererklärung angeben.

Weitere Berufsauslagen, die Sie absetzen können

Steuerlich absetzbar sind noch weitere Berufsauslagen. Sie sollten für Computer, Smartphone, Fachbücher, Verpflegung oder Berufskleidung einen Nachweis zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Die Höhe der abzugsfähigen Beiträge unterscheidet sich, je nach Kanton. Arbeiten Sie im Home Office, können Sie unter besonderen Umständen auch Kosten für Miete, Strom, Heizung oder Mobiliar anteilig steuerlich absetzen.

Zu de Berufsauslagen gehören auch die Kosten für auswärtige Verpflegung, die in einigen Kantonen unter besonderen Umständen steuerlich geltend gemacht werden können.

Steuerliche Absetzbarkeit bei Kindern

Auch minderjährige Kinder können Sie steuerlich absetzen. Die möglichen Abzüge unterscheiden sich, je nach Kanton. Sind Ihre Kinder bereits volljährig und befinden sie sich noch in der Ausbildung, können Sie ebenfalls Abzüge vornehmen. Ausbildungskosten sind abzugsfähig, wenn die Kinder in Ihrem Haushalt leben und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zahlen Sie für ein minderjähriges Kind, das nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt, Alimente, sind diese Beträge ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Der Elternteil, der die Alimente erhält, muss sie versteuern.

Unterhaltskosten für Immobilien

Haben Sie eine Immobilie erworben, sind die Unterhaltskosten steuerlich absetzbar. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Pauschalen für Instandhaltungsarbeiten. Das gilt auch für Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Leisten Sie als Stockwerkseigentümer Einlagen in Erneuerungs- und Verwaltungsfonds der Eigentümergesellschaft, können Sie diese steuerlich geltend machen, wenn sie für werterhaltende Massnahmen verwendet werden.

Abzugsfähigkeit von Schulden

Steuerlich absetzen können Sie auch Schulden bis maximal 50’000 CHF, wenn es sich um Kreditzinsen aus privaten Darlehen, Hypotheken, Verzugszinsen oder Kreditkartensalden handelt. Baukredit- und Baurechtzinsen können in einigen Kantonen nicht abgesetzt werden. Nicht abzugsfähig sind Leasingzinsen und Leasingraten.

Sozialabzüge nach Alter und Familienstand

Steuern sparen können Sie mit Sozialabzügen, die sich je nach Alter und Familienstand unterscheiden. Die Aufwendungen müssen Sie nicht belegen. Sie müssen lediglich den Nachweis über die persönlichen Verhältnisse vorlegen. Die Höhe der Sozialabzüge unterscheidet sich auch, je nach Kanton. Sind Sie Niedrigverdiener, können Sie in einigen Kantonen zusätzliche Abzüge abhängig vom Familienstand vornehmen. Unterstützen Sie einen erwerbsunfähigen oder finanziell schwachen Partner, sind weitere Sozialabzüge möglich.

Leisten Sie Unterhalt an Ihren geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten, sind diese Kosten ebenfalls steuerlich abzugsfähig.

Steuern sparen mit Spenden

Bei Spenden können Sie in den meisten Kantonen maximal 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens steuerlich absetzen. In den meisten Kantonen müssen Sie mindestens 100 CHF jährlich spenden, um die Beträge in der Steuererklärung anzugeben. Anerkannt werden Spenden an Institute, die öffentliche Zwecke verfolgen oder der Gemeinnützigkeit dienen. Auch Spenden an Bund, Kantone und Gemeinden sind steuerlich absetzbar. Das gilt auch für Parteispenden, unabhängig davon, welche Partei Sie unterstützen. Sachspenden können Sie ebenfalls von den Steuern absetzen.

Hilfe vom Steuerberater in Anspruch nehmen

Ein Steuerberater lässt sich seine Leistung honorieren, doch ist es sinnvoll, ihn in Anspruch zu nehmen. Das ist vor allem bei einem höheren Einkommen und für Selbstständige sinnvoll. Der Steuerberater zeigt Ihnen, wo Sie Steuern sparen können und was absetzbar ist. Er kennt völlig legale Steuertricks und kennt sich auch mit den in Ihrem Kanton geltenden Regelungen aus.

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Steuererklärung für Selbstständige https://steuerhilfe.ch/ratgeber/steuererklaerung-fuer-selbststaendige/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=steuererklaerung-fuer-selbststaendige Wed, 11 May 2022 19:57:52 +0000 https://steuerhilfe.ch/?p=681 Abhängig vom jeweiligen Kanton gelten in der Schweiz unterschiedliche Regelungen für Selbstständige in Sachen Steuern. In jedem Jahr werden Sie von der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. ...

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Abhängig vom jeweiligen Kanton gelten in der Schweiz unterschiedliche Regelungen für Selbstständige in Sachen Steuern. In jedem Jahr werden Sie von der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Fristen und Steuersätze. Sind Sie selbstständig, müssen Sie zusätzliche Regelungen beachten.

Wer ist in der Schweiz zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Grundsätzlich muss jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hat, eine Steuererklärung abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob er ein Einkommen bezieht oder nicht. Auf der Grundlage der Steuererklärung wird von der kantonalen Steuerverwaltung entschieden, ob Sie Einkommenssteuer zahlen müssen und wie hoch sie ausfällt. Die Steuererklärung muss immer für das vorangegangene Jahr erstellt werden. Vollenden Sie im Jahr 2022 Ihr 18. Lebensjahr, müssen Sie erstmals im Jahr 2023 eine Steuererklärung abgeben. Lesen Sie mehr zum Thema «Wer muss eine Steuererklärung abgeben

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Selbstständige werden zur Steuererklärung aufgefordert

Zu Beginn eines jeden Jahres werden Sie von der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Mit der Aufforderung wird Ihnen eine Frist gesetzt, bis zu der Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Fristen. In den meisten Kantonen muss die Steuererklärung bis zum 31. März oder 30. April abgegeben werden. Sie geben die Steuererklärung immer für das vorangegangene Jahr ab.

In welchem Kanton muss ich als Selbstständiger die Steuererklärung abgegeben?

Wer im Angestelltenverhältnis tätig ist, muss die Steuererklärung in dem Kanton abgeben, in dem er wohnt. Anders sieht es bei Selbstständigen aus.

Betreiben Sie Ihre Firma nicht in dem Kanton, in dem Sie wohnen, müssen Sie die Steuererklärung in dem Kanton abgeben, in dem Ihre Firma ansässig ist.

In welcher Höhe fällt die Steuer an?

In welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Kanton ab, in dem Sie Ihre selbstständige Tätigkeit ausüben. In den einzelnen Kantonen können sich die Steuersätze stark unterscheiden. Sie können jedoch die Steuer mindern, wenn Sie verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen.

Was muss in der Steuererklärung angegeben werden?

Selbstständig können Sie hauptberuflich sein. Sie können aber auch nebenberuflich selbstständig sein, wenn Sie hauptberuflich im Angestelltenverhältnis arbeiten und zusätzlich eine Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben. Als selbstständig gelten Sie auch, wenn Sie eine Tätigkeit als Freelancer ausüben, also für mehrere Auftraggeber tätig sind. Auch das ist haupt- oder nebenberuflich möglich.

Sind Sie Geschäftsführer einer Firma, gelten Sie nach dem Schweizer Steuerrecht als Angestellter. Sie gelten als Selbstständiger, wenn Sie ein Einzelunternehmen haben, auf eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten und selbst das wirtschaftliche Risiko tragen.

Sind Sie zusätzlich im Angestelltenverhältnis tätig, müssen Sie neben dem Formular für die selbstständige Tätigkeit auch ein Formular für Ihr Einkommen als Angestellter ausfüllen. Für die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis geben Sie die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit an. Sie müssen also Ihren Nettolohn für das gesamte Jahr angeben. Sind Sie selbstständig, geben Sie die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit an. In der Regel ist das Ihr Gewinn.
In Ihrer Steuererklärung müssen Sie noch weitere Einnahmen wie Geldspielgewinne, Alimente und Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben.
In Ihrer Steuererklärung müssen Sie auch Angaben über Ihr Vermögen machen, zu dem

  • Kontoguthaben
  • Wertschriften
  • Liegenschaften
  • Lebens- und Rentenversicherungen mit dem Rückkaufswert
  • Wertgegenstände wie Kunstsammlungen
    gehören.

Was müssen Selbstständige zusätzlich in der Steuererklärung angeben?

Als Selbstständiger müssen Sie, abhängig davon, welche Tätigkeit Sie ausüben, auf eine gute Buchhaltung achten und alle Belege archivieren. Diese Belege müssen Sie auch mit der Steuererklärung abgeben, zumindest dann, wenn Sie von der Steuerverwaltung dazu aufgefordert werden. Eine Steuererklärung müssen Sie als Selbstständiger auf der Basis der Geschäftsbücher machen. Sie geben Ihre Erträge aus der Geschäftstätigkeit in der Steuererklärung an.
Nun ist es möglich, dass Sie auch für Ihre Firma über Kapitalanlagen verfügen. Sie müssen auch diese Kapitalanlagen und die Einkünfte daraus in der Steuererklärung angeben. Auch Gewinne aus Veräusserung von Geschäftsvermögen, wenn Sie beispielsweise einen Firmenwagen verkaufen, müssen Sie in der Steuererklärung angeben.

Wie sieht es mit der Mehrwertsteuer bei der Steuererklärung aus?

Als Selbstständiger in der Schweiz fragen Sie sich vielleicht, ab wann Sie eine Mehrwertsteuer zahlen müssen. Ab einem Jahreseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit von mindestens 100.000 CHF sind Sie mehrwertsteuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Innerhalb von 30 Tagen müssen Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) die Mehrwertsteuer anmelden. Dazu steht Ihnen online ein Formular zur Verfügung. Sie können online auch prüfen lassen, ob für Sie die Mehrwertsteuer zutrifft. Es gibt bei der Mehrwertsteuer auch Ausnahmen wie Gesundheitssektor, Versicherungen oder Landwirtschaft. Auch bei einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 CHF müssen Sie dann keine Mehrwertsteuer zahlen.

Was können Sie als Selbstständiger steuerlich absetzen?

Sind Sie selbstständig, gilt es, Steuern zu sparen. Daher können Sie verschiedene Ausgaben und finanzielle Belastungen steuerlich absetzen. Teilweise gibt es Unterschiede, je nach Kanton. In jedem Kanton können Sie jedoch diese Dinge steuerlich absetzen und als Abzüge in der Steuererklärung angeben:

  • Hypotheken und Kleinkredite, privat und für Ihre Firma
  • Vorsorgebeiträge und Pensionskassen
  • verschiedene Beiträge für Versicherungen, darunter auch Firmenversicherungen
  • Zuwendungen für eigenes Personal
  • Abschreibungen auf Geschäftsvermögen, beispielsweise auf Maschinen und Firmenwagen
    In den meisten Kantonen gibt es auch Steuerfreibeträge. Erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung, was Sie steuerlich absetzen können.

Was tun, wenn Sie die Frist nicht einhalten können?

Sind Sie sich bereits dessen bewusst, dass Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben können, müssen Sie unbedingt bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung ein Fristerstreckungsgesuch einreichen. Das Fristerstreckungsgesuch muss bis zum Ende der Frist, die für die Abgabe der Steuererklärung gilt, bei der Steuerverwaltung eingehen. Sie bekommen eine Fristverlängerung. In einigen Kantonen kann eine Gebühr erhoben werden, wenn die Verlängerung über einen bestimmten Stichtag hinausgeht. Versäumen Sie, ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen, und geben Sie die Steuererklärung nicht pünktlich ab, drohen eine Mahnung und Bussgeld.

Was passiert, wenn Sie die Steuererklärung nicht abgeben oder die Abgabe vergessen?

Geben Sie vorsätzlich keine Steuererklärung ab oder vergessen Sie, die Steuererklärung abzugeben, erhalten Sie von der zuständigen Steuerverwaltung eine Mahnung, mit der Ihnen eine erneute Frist gesetzt wird. Für die Mahnung kann eine Mahngebühr erhoben werden. Zusätzlich droht ein Bussgeld. Vor allem dann, wenn Sie bereits mehrmals die Steuererklärung vergessen haben, kann das Bussgeld bis zu 10.000 CHF betragen.

Die kantonale Steuerverwaltung schätzt Ihr Einkommen und legt eine Steuer fest. Ist diese Steuer zu hoch, können Sie Einspruch einlegen. Das ist nur erfolgreich, wenn Sie alle erforderlichen Formulare ausfüllen. Die Steuer kann aber auch zu niedrig festgelegt werden. In diesem Fall können Sie wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Sie müssen die Steuer in der entsprechenden Höhe nachzahlen und zusätzlich ein Bussgeld zahlen. Daher ist es wichtig, die Steuererklärung immer fristgemäss abzugeben.
In Ausnahmefällen, bei

  • Tod eines Familienangehörigen des Steuerpflichtigen
  • psychischer Erkrankung des Steuerpflichtigen
  • längerem Auslandsaufenthalt des Steuerpflichtigen
    können Sie, wenn Sie versäumt haben, die Steuererklärung abzugeben, bei der Steuerverwaltung eine erneute Frist beantragen. Sie müssen die Gründe nachweisen, warum Sie keine Steuererklärung abgeben konnten.

Steuererklärung für Ehepaare

Sind Sie verheiratet und selbstständig, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch, wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Ist Ihr Partner nicht selbstständig, muss er Angaben über sein Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit machen. Die gemeinsame Steuererklärung gilt ab dem Jahr Ihrer Eheschliessung. Im Folgejahr müssen Sie für das Jahr der Eheschliessung eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.

Hilfe bei der Steuererklärung

In jedem Kanton können Sie Ihre Steuererklärung online abgeben. Je nach Kanton werden unterschiedliche Steuerprogramme anerkannt, die Ihnen die Steuererklärung erleichtern.

Für Selbstständige ist die Hilfe eines Steuerberaters zu empfehlen. Er kennt legale Steuertricks und sagt Ihnen, was Sie im zuständigen Kanton steuerlich absetzen können. Er kennt sich mit den steuerlichen Regelungen für Selbstständige aus, die doch ziemlich kompliziert sind. Mit der Hilfe eines Steuerberaters vermeiden Sie Fehler bei der Steuererklärung, die zu hohen Bussgeldern führen können. Adressen von Steuerberatern finden Sie über Branchenverbände wie ExpertSuisse oder Treuhand Schweiz.

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