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Steuererklärung online abgeben

In den verschiedenen Schweizer Kantonen gelten unterschiedliche Regelungen für die Einkommenssteuer. Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung erhält jeder Steuerpflichtige von der kantonalen Steuerverwaltung. Dort müssen Sie Ihre Steuererklärung auch abgeben. Dies müssen alle natürliche Personen machen.

In allen Schweizer Kantonen kann die Steuererklärung inzwischen online eingereicht werden.

Die elektronische Steuererklärung ist vorteilhaft, da sie Zeit und Papier spart. Allerdings gibt es in den verschiedenen Kantonen unterschiedliche Anforderungen an die elektronische Steuererklärung. Verschiedene Programme für die Steuererklärung stehen zur Verfügung, doch müssen Sie dabei beachten, für welche Kantone sie genutzt werden können.

Steuererklärung in allen Kantonen online möglich

Die für Sie zuständige kantonale Steuerverwaltung fordert Sie in jedem Jahr zur Abgabe der Steuererklärung auf. Welche Regeln für die Steuererklärung gelten, hängt vom jeweiligen Kanton ab. In einigen Kantonen ist es noch möglich, die Steuererklärung offline, in Papierform, einzureichen. Diese müssen Sie unterschreiben. Belege für Ausgaben, die Sie steuerlich absetzen, fügen Sie Ihrer Erklärung in Papierform bei.

Auf die Steuerprogramme achten

In allen Kantonen können Sie inzwischen auch die Steuererklärung online abgeben. Erleichterungen für die Steuererklärung bieten Ihnen Online-Programme, die von der jeweiligen Steuerverwaltung bereitgestellt werden. Verschiedene Programme sind kantonübergreifend nutzbar und werden in mehreren Kantonen anerkannt. Bevor Sie sich für ein solches Programm entscheiden, erkundigen Sie sich, ob es in Ihrem Kanton anerkannt wird. Auch auf der Homepage Ihres Kantons können Sie Software für die Steuererklärung herunterladen.

Steuererklärung über Browser möglich

Einige Kantone stellen lediglich Excel-Tabellen zur Verfügung. Um sich die Steuererklärung zu erleichtern, sollten Sie ein komplettes Online-Steuerprogramm nutzen, das in Ihrem Kanton anerkannt wird. Nicht alle Programme müssen Sie auf Ihrem PC installieren. Es reicht zumeist aus, die Steuererklärung über den Browser auszufüllen und einzureichen.

Wie sende ich meine Belege?

Für die einzelnen Kantone gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich der Einreichung der Belege. In immer mehr Kantonen, beispielsweise in Zürich und Schwyz, können Sie auch die Belege auf elektronischem Weg zusammen mit Ihrer Steuererklärung abgeben. Sie scannen die Belege und fügen sie Ihrer elektronischen Steuererklärung bei. Solche volldigitalen Lösungen werden mittlerweile auch in den Kantonen Zug, St. Gallen, Luzern, Obwalden, Nidwalden und im Kanton Solothurn angeboten.

Vorteile der Online Steuererklärung

Welche Vorteile Ihnen die Online-Steuererklärung bietet, hängt vom jeweiligen Kanton, den dortigen Anforderungen und den nutzbaren Online-Steuerprogrammen ab. Gegenüber der Steuererklärung in Papierform geniessen Sie mit der digitalen Steuererklärung einige grundlegende Vorteile:

  • Sie müssen die Papiere nicht ausdrucken und unterschreiben
  • Sie sparen Porto und den Weg zur Post
  • verschiedene Erläuterungen erleichtern das Ausfüllen
  • bei einigen Programmen ist eine Demo-Version vorhanden, die über das Ausfüllen informiert
  • viele Programme mit intuitiver Benutzerführung
  • Sie sparen Zeit
  • Sie sparen Papier und schonen die Umwelt
  • Steuererklärung geht schnell bei dem zuständigen Steueramt ein
  • Daten werden in verschlüsselter Form übermittelt und gespeichert
  • Korrekturen können durch erneute Übermittlung eingereicht werden.

Schneller auf gespeicherte Daten zugreifen

Die Online-Steuererklärung hat oft noch einen weiteren entscheidenden Vorteil. Da Ihre Daten gespeichert werden, ist ein Import der Vorjahresdaten möglich.

Es besteht eine gute Vergleichsmöglichkeit. Daten, die sich in jedem Jahr wiederholen, müssen Sie nicht jedes Mal neu eingeben. Haben Sie bisher Ihre Steuern in Papierform eingereicht, können Sie zur Onlineabgabe wechseln. Die Daten der Vorjahres-Offline-Steuererklärung können importiert werden. Es ist jedoch nicht möglich, von der Online-Steuererklärung wieder zur Offline-Steuererklärung zu wechseln, wenn Sie Ihre Steuererklärung erst einmal online abgegeben haben und die Steuer festgesetzt wurde.

Voraussetzungen für die Steuererklärung im Internet

Die für Sie zuständige kantonale Steuerverwaltung informiert Sie, was Sie bei der elektronischen Steuererklärung beachten müssen und welche Voraussetzungen gelten. Sie benötigen einen PC mit Internetzugang, um die Steuererklärung online auszufüllen und einzureichen.

Sinnvoll ist auch ein Smartphone, da einige Kantone eine App anbieten oder Online-Steuerprogramme mit einer App gekoppelt sind. Mit dem Smartphone können Sie die erforderlichen Belege für die Steuererklärung fotografieren und einreichen. Abhängig vom jeweiligen Steuerprogramm benötigen Sie noch ein weiteres Programm wie Adobe Acrobat Reader. So können Sie sicher sein, dass die Online-Version auf Ihrem PC einwandfrei funktioniert.

Welche Belege benötige ich für die Steuererklärung?

Welche Belege Sie mit Ihrer Steuererklärung einreichen müssen, ist davon abhängig, was in Ihrem konkreten Fall steuerlich absetzbar ist. Reichen Sie nur die Belege ein, die tatsächlich verlangt werden. Die Senatsverwaltung wird Sie kontaktieren, wenn weitere Belege benötigt werden.

Halten Sie die Vorjahresdaten bereit, denn sie können auch für die aktuelle Steuererklärung relevant sein. Eine Kopie Ihrer letzten Steuererklärung ist geeignet. Haben Sie auch im Vorjahr die Steuererklärung online abgegeben, können Sie auf diese Daten zurückgreifen, da sie gespeichert sind.

Grundsätzlich benötigen Sie für die Steuererklärung:

  • Lohnnachweise
  • Kontoauszüge
  • Belege für Beiträge zur freiwilligen Vorsorge
  • Belege für Einzahlungen in die Pensionskasse
  • Belege zu Wertschriften
  • Zusammenstellung von Berufskosten
  • Zusammenstellung von Krankheitskosten
  • Spendenbelege
  • Belege zu Weiterbildungen

Wohneigentümer müssen Unterlagen über Schuldzinsen, Liegenschaftssteuer, Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Rechnungen für Unterhalts- und Renovationsarbeiten einreichen.

Zugangsdaten für die digitale Steuererklärung

Für die Steuererklärung über das Internet müssen Sie ein Passwort erstellen. Dieses Passwort generieren Sie zumeist selbst. Häufig müssen Sie für den Zugang Ihre E-Mail-Adresse angeben. Weiterhin benötigen Sie einen Zugangscode, den Sie von Ihrer Steuerverwaltung erhalten. Zusammen mit der Aufforderung zur Steuererklärung kann Ihnen dieser Zugangscode zugestellt werden. Haben Sie keinen Zugangscode erhalten, erfragen Sie ihn bei Ihrer zuständigen Steuerverwaltung. Weitere Zugangsdaten benötigen Sie in der Regel für Ihre Steuererklärung nicht. Haben Sie im Vorjahr Ihre Steuererklärung offline abgegeben, fragen Sie bei der Steuerverwaltung nach, wie Sie die Daten aus dem Vorjahr importieren können.

Abhängig von der Steuerverwaltung und der zur Verfügung gestellten Software oder vom jeweiligen Programm gelten verschiedene Sicherheitsmaßnahmen, beispielsweise die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Sie ist per App oder SMS-Code möglich.

Hilfe bei der Steuererklärung

Die Steuererklärung über das Internet können Sie selbstständig ausfüllen. Die meisten Programme verfügen über Ausfüllhilfen und Erläuterungen. Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung, können Sie bei der zuständigen kantonalen Steuererklärung nachfragen. Hilfe bietet Ihnen auch ein professioneller Steuerberater. Über Branchenverbände wie Treuhand Schweiz oder ExpertSuisse finden Sie Adressen von Steuerberatern in Ihrer Nähe.

Fristen für die Steuererklärung online

Wurden Sie von der für Sie zuständigen kantonalen Steueramt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert, haben Sie 30 Tage Zeit, um die Steuererklärung online abzugeben. Auf den Formularen ist die Frist angegeben. Beantragen Sie rechtzeitig eine Fristerstreckung, wenn Sie es innerhalb der angegebenen Frist nicht schaffen, die Steuererklärung abzugeben. Versäumen Sie die Beantragung einer Fristerstreckung, droht ein Bussgeld.
Sammeln Sie das gesamte Jahr über Belege und fertigen Sie Notizen für relevante Ausgaben an. So sparen Sie Zeit bei der Steuererklärung und müssen nicht lange nach den Belegen suchen.

Ist Online eine schnellere Bearbeitung möglich?

DieAbgabe online geht schnell beim Steueramt ein, da Sie den Postweg sparen. Allerdings ist nicht gewährleistet, dass diese schneller als eine klassische Steuererklärung bearbeitet wird. Wie lange es dauert, bis Ihre Steuererklärung bearbeitet wird, hängt vom jeweiligen Kanton und der Situation in der dortigen Steuerverwaltung ab. Im Kanton Zürich ist eine Wartezeit von fünf Tagen nach Eingang der elektronischen Steuererklärung vorgesehen, bevor eine Bearbeitung erfolgt. Eine schnellere Bearbeitung erfolgt also zumeist nicht.

Dauer der Bearbeitung der Steuererklärung

Erstellen Sie alles online und haben Sie alle relevanten Belege gesammelt, dauert es je nach Programm 30 Minuten bis eine Stunde, bis Sie alles ausgefüllt haben. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt von der jeweiligen kantonalen Steuerverwaltung ab. Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Monaten rechnen.

Korrektur Ihrer Steuererklärung

Haben Sie Ihre Steuererklärung über das Internet bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung eingereicht, ist eine Korrektur möglich, solange Sie noch keine definitive Veranlagung bekommen haben. Ihre korrigierte Erklärung können Sie erneut online übermitteln.